Umgangsrecht vor Gericht

  • Hallo allerseits,


    ich bin Vater einer süßen, kleinen 1,5 jährigen Tochter und vor einem halben Jahr hat sich die Kindsmutter von mir getrennt. Das Verhältnis zwischen uns ist seitdem extrem angespannt, aber bzgl. der Kleinen hatten wir seitdem zwei 10-minütige Videochats pro Woche und der Umgang fand/findet bei einer Gastfamilie alle zwei Wochen samstags und sonntags für je drei Stunden statt, weil ich etwas weiter weg wohne. Alles fand stets wie geplant statt, es gab keinerlei Ausfälle oder Verschiebungen, keine besonderen Vorkommnisse. Die Kleine fühlt sich bei unseren Treffen sehr wohl, lacht viel und wir spielen und haben Spaß! Und nun gab es einen Termin beim Jugendamt, der eigentlich eine Ausweitung vorsehen sollte, falls alles seit dem letzten Treffen im September gut gelaufen ist.

    Aber die Kindsmutter, die nicht mal abstritt, dass die Umgänge gut abliefen, will nun die Videochats einstellen (Begründung: der Kinderarzt hätte gesagt, dass es schädlich fürs Kind sei) und den zweiwöchigen Umgang auf zwei Stunden reduzieren (Begründung: die Kleine würde während des Umgangs ungewöhnlich häufig kacken (!!!), die Kleine wäre halb verhungert und verdurstet nach den dreistündigen Treffen und die Umgänge brächten den Schlafrhythmus der Kleinen durcheinander). Bei dem Gespräch zeigte die Kindsmutter keine wirkliche Kompromissbereitschaft. Sie meinte, es sei vorübergehend und später könnte man es auch wieder ausweiten. Ich habe aber Angst, dass sie mich immer mehr aus dem Leben der Kleinen hinausdrängen will, weil sie das Kind nur für sich haben will. Jetzt überlege ich über einen Anwalt gerichtlichen Beschluss zur Regelung des Umgangs einzuholen, weil ich keine weitere Einschränkung des Umgangs will und ich Angst habe, dass sie es immer weiter zurückschraubt. Ich will auf jeden Fall Kontakt zu meiner Tochter, will für sie da sein und finde, dass ein Kind beide Eltern in seinem Leben haben sollte! Ich kann auch nicht verstehen, wieso meine Ex-Partnerin da so Probleme hat. Paarberatungen, Mediationen o.ä. lehnt sie komplett ab. Da ist null Kompromissbereitschaft. Was sind eure Erfahrungen bzw. Ratschläge?


    Danke für eure Ratschläge!

  • Wie seid ihr denn verblieben? Was schlägt das Jugendamt vor?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Beraterin vom Jugendamt hat nichts vorgeschlagen.

    Sie meinte, wenn die Mutter über gewisse Dinge (z.B. die Fortführung der Videochats nicht diskutieren möchte, dann ist das so und man müsse dies akzeptieren). Sie müsse neutral bleiben und wir haben Einzeltermine ausgemacht vor einem möglichen Gerichtstermin. Da war keinerlei konstruktive Beratung vom Jugendamt.

  • Hallo,


    na ja, die Gründe, warum die Mutter den Umgang einschränken will, sind ja nun wirklich keine.

    Selbst wenn Euer Kind ungewöhnlich häufig in die Windel macht, ist das ja nicht ihr Problem, Du wickelst Eure Tochter ja dann, oder? Und die Mutter ist hoffentlich bei den Umgängen NICHT dabei.


    Wieso finden die Umgänge bei einer "Gastfamilie" statt? Und wer ist da außer Dir und dem Kind anwesend? Vielleicht kann man an den Uhrzeiten an sich schrauben, nach hinten oder vorne....das wäre vielleicht ne Überlegung wert wegen dem Schlafrythmus….Alles andere ist doch an den Haaren herbeigezogen. Stillt sie noch oder warum kommt sie darauf, dass Euer Kind halb verdurstet und verhungert ist nach den Umgängen?


    Ja, ich würde der Mutter ankündigen, notfalls gerichtlich den Umgang einzufordern, wenn sie da nicht zurückrudert.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Die Beraterin vom Jugendamt hat nichts vorgeschlagen.

    Sie meinte, wenn die Mutter über gewisse Dinge (z.B. die Fortführung der Videochats nicht diskutieren möchte, dann ist das so und man müsse dies akzeptieren). Sie müsse neutral bleiben und wir haben Einzeltermine ausgemacht vor einem möglichen Gerichtstermin. Da war keinerlei konstruktive Beratung vom Jugendamt.

    Das ist auch nicht unbedingt die Aufgabe des Jugendamtes. Ihr seid erwachsene Menschen und habt (mutmaßlich) das gemeinsame Sorgerecht. (Falls nicht, hast du zumindest das Umgangsrecht). Es liegt an euch Eltern, das zu gestalten. Das Jugendamt kann allerhöchstens im Interesse des Kindes dafür sorgen, dass ihr Eltern eine Plattform, einen neutralen Raum habt, wo ihr euch austauscht - und auf Eigeninitiative der Jugendamtsmitarbeiterin vielleicht ein bisschen mediativ tätig wird. Zu anderem hat das jugendamt kein Mandat. Erst wenn ihr Eltern die sache nicht gebacken bekommt und das Jugendamt eine Gefährdung sieht, dann kann und muss es eingreifen. Was bedeutet, dass die Eltern bis zu einem richterlichen Beschluss erst einmal das Sorgerecht verlieren und das kind in Obhut des Jugendamtes kommt (in der Praxis kann das JA Verhaltensvorgaben machen und wenn die nicht eingehalten werden, die Inobhutnahme androhen).


    Nun ist fehlender Umgang mit einem Elternteil nur schwerlich eine Kindeswohlgefährdung. Damit wird das Jugendamt meist nicht aktiv tätig und macht Vorgaben. Genau das ist dir dort passiert.


    Verweigert die Mutter den Umgang oder schränkt ihn ein, hast du als "scharfe Waffe" einzig die Klage vor dem Fam-Gericht. Vorher sollte jedoch der nachweisliche außergerichtliche Einigungsversuch dokumentiert sein. (Gelingt der halt nicht vor dem JA, hilft der Termin einzig zur Dokumentation: Ich habe es gütlich probiert ... )


    Was ich machen würde: Der Mutter danken für den Hinweis, dass Videochats dem Kind schaden. Du würdest das sehr ernst nehmen. Ob der KiA denn vielleicht Alternativvorschläge hätte, was gut und richtig für das Kind hier in diesem fall sei und ob er das - auch die Gefährdung des Kindes durch einen Video-Chat - schriftlich fixieren könnte, damit das aus erster Hand vorliegt.

    Bedeutet. Kann die Mutter das nicht einbringen, ist das Argument hinfällig. Damit ist der Unwille am Videochat einzig die mütterliche Abneigung dagegen.

    Sollte eine Sterllungnahme vom Doc kommen, müsste er auch sagen, wie lange er oder bis zu welchem Alter er Probleme sieht und welche Alternativen er hat. Da solltest du drauf zugreifen.


    In der Sache sind dreistündige Kontakte 2x die Woche und zwei Videochats nicht ungewöhnlich und überzogen. Es ist Standard. Über die Länge kann man streiten. Da solltet ihr als Eltern tatsächlich flexibel sein und die 180 Minuten nicht als zwingend ansehen. Das kann mal später beginnen, mal länger, mal kürzer dauern je nach Tagesform des Kindes. Und euch muss klar sein: In keiner Phase entwickelt sich ein Kind schneller als in der Baby- und Kleinkindphase. Was heute (noch) nicht geht und worüber ihr euch heute heftig streitet, kann in 14 tagen schon absolut überholt sein und euer Kind hat nach einem Entwicklungsschub ganz andere Bedürfnisse. Insofern hilft da letztlich auch eine gerichtliche Vereinbarung wenig. Wenn ihr keine Grundgesprächsbereitschaft zeigt, steht ihr heute wegen des Videochats und der zwei bis drei Stunden Umgang vor dem Kadi, in sechs Monaten, ob es nicht doch jetzt ein Videochat sein könnte, in acht Monaten, ob es nicht dreieinhalb Stunden sein könnten und das Kind mal mit zur Geburtstagsfeier seines Opas darf und in 24 Monaten, ob eine Übernachtung möglich ist ...


    Das muss der Mutter und dir klar sein: Ihr könnt die nächsten 17 oder 24 Jahre wunderbar damit verbringen, euch um und über das Kind zu streiten und eure persönlichen Beziehungsprobleme am und über das Kind abzuwickeln.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Über die Länge kann man streiten. Da solltet ihr als Eltern tatsächlich flexibel sein und die 180 Minuten nicht als zwingend ansehen. Das kann mal später beginnen, mal länger, mal kürzer dauern je nach Tagesform des Kindes. Und euch muss klar sein: In keiner Phase entwickelt sich ein Kind schneller als in der Baby- und Kleinkindphase. Was heute (noch) nicht geht und worüber ihr euch heute heftig streitet, kann in 14 tagen schon absolut überholt sein und euer Kind hat nach einem Entwicklungsschub ganz andere Bedürfnisse. Insofern hilft da letztlich auch eine gerichtliche Vereinbarung wenig.

    ... naja, in der Theorie schon richtig. Aber in der Praxis, bei einer Kindsmutter, die offensichtlich um jede halbe Stunde feilscht und einem angespannten Verhältnis zwischen den Eltern, braucht es halt schon verbindliche Verabredungen. Sonst wird jeder Umgang Verhandlungssache... Insofern finde ich auch die "Neutralität" der JA-Sachbearbeiterin verwunderlich. Mutti sagt "Ab jetzt deutlich weniger Umgang, weil Gründe schwachsinnig, aber egal" JA sagt "O.k., da kann man nichts machen." Wo bleibt denn da das Interesse des Kindes, dass das JA schließlich vertreten soll?

    Viele Grüße, Tangerine

  • Wo bleibt denn da das Interesse des Kindes, dass das JA schließlich vertreten soll?

    Viele Grüße, Tangerine

    Für Kinder, zumal in dem Alter, ist vor allen Dingen eine, die eine ausgeglichene Bezugsperson wichtig. Eine durch den Umgangsstreit belastete Mutter ist also sicherlich nicht gut fürs Kind. Insofern wäre es vorläufig nicht einmal zum Nachteil des Kindes, wenn die Mutter sich durchsetzt mit ihren Forderungen.

    Ansonsten geht das JA hier schlicht den Weg des geringsten Widerstandes. Und den Weg, der dem JA die geringste Arbeit macht.

    Warum soll das JA sich jetzt für so eine regelung ein Bein ausreißen, wo in wenigen Monaten - entwicklungs- und altersbedingt - eh schon wieder andere Umgangszeiten und -formen anstehen könnten? (So sehr "feste Regelungen" einerseits helfen, so sehr werden sie in kurzer Zeit zum dem Kind nicht mehr gerecht werdenden Zwang).

    Das weiß das JA und muss nicht jedesmal die große Aktion starten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für Kinder, zumal in dem Alter, ist vor allen Dingen eine, die eine ausgeglichene Bezugsperson wichtig. Eine durch den Umgangsstreit belastete Mutter ist also sicherlich nicht gut fürs Kind. Insofern wäre es vorläufig nicht einmal zum Nachteil des Kindes, wenn die Mutter sich durchsetzt mit ihren Forderungen.

    Ansonsten geht das JA hier schlicht den Weg des geringsten Widerstandes. Und den Weg, der dem JA die geringste Arbeit macht.

    Warum soll das JA sich jetzt für so eine regelung ein Bein ausreißen, wo in wenigen Monaten - entwicklungs- und altersbedingt - eh schon wieder andere Umgangszeiten und -formen anstehen könnten? (So sehr "feste Regelungen" einerseits helfen, so sehr werden sie in kurzer Zeit zum dem Kind nicht mehr gerecht werdenden Zwang).

    Das weiß das JA und muss nicht jedesmal die große Aktion starten.

    Da hat das Jugendamt ja auch recht, es ist auch schließlich nur der Papa.

    Ein Kind braucht eine zufriedene Mama und keinen Mann der völlig überzogene Forderungen stellt.

    Das die Kleine mit 1,5 noch nicht bei ihm übernachten darf spricht ja auch Bände über seine Erziehungskompetenzen.

    Er sollte ein guter Papa sein, die Mutter nicht mehr schlecht machen, pünktlich bezahlen und wenn er mit der Mutter nicht klar kommt sich einfach mal zurück nehmen um ganz auf Umgänge zu verzichten.

    Das werden die Beteiligten ihm im Sinne des Kindeswohl schon vermitteln.

    3 Mal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Das hat mit Mama oder Papa wohl eher weniger zutun.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das hat mit Mama oder Papa wohl eher weniger zutun.

    Stimmt er kann nix dafür das er Papa ist und sie nicht das sie Mama ist. Gendergerecht "das Bezugsperson A" und "das Bezugsperson B" zu schreiben da tue ich mir noch schwer mit :frag

    "Bezugsperson B" sollte sich innerlich mal drauf vorbereiten das es läuft wie ich es ganz ohne Ironie beschrieben habe und wenn es anders läuft kann sich "das Bezugsperson B" ja freuen.

    Die Vorzeichen stehen allerdings nicht gut und warum soll man jeden Mist schön schwätzen?

    Es könnte aber auch sein das "Bezugsperson A" in Zukunft Zeit für sich braucht und/oder ein neuer Lebensabschnittsmensch in Erscheinung tritt wo das Kind eher stört dann gibt es evtl. mehr Umgangszeiten für "das Bezugsperson B".

    Die Hoffnung stirbt nie und ich drücke dem Kind natürlich trotzdem die Daumen das es etwas von beiden Bezugspersonen hat.

    Wir sind doch mal in diesem "Väter" Forum unter gekommen, da könnte er sich mit massig "Bezugspersonen B" austauschen wie der weitere Ablauf sich so gestaltet.

    Im privaten Umfeld habe ich auch gerade so einen Fall mit "Bezugsperson B" der welche mal ganz flockig und geschmeidig von "Bezugsperson B" zur "Bezahlperson A" befördert wurde. Gericht und Jugendamt haben wirklich toll mitgeholfen das muss man an der Stelle mal erwähnen statt immer nur über diese Staatlichen Stellen zu meckern :love:


    Besser?

    4 Mal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Für Kinder, zumal in dem Alter, ist vor allen Dingen eine, die eine ausgeglichene Bezugsperson wichtig. Eine durch den Umgangsstreit belastete Mutter ist also sicherlich nicht gut fürs Kind. Insofern wäre es vorläufig nicht einmal zum Nachteil des Kindes, wenn die Mutter sich durchsetzt mit ihren Forderungen.

    Ansonsten geht das JA hier schlicht den Weg des geringsten Widerstandes. Und den Weg, der dem JA die geringste Arbeit macht.

    Warum soll das JA sich jetzt für so eine regelung ein Bein ausreißen, wo in wenigen Monaten - entwicklungs- und altersbedingt - eh schon wieder andere Umgangszeiten und -formen anstehen könnten? (So sehr "feste Regelungen" einerseits helfen, so sehr werden sie in kurzer Zeit zum dem Kind nicht mehr gerecht werdenden Zwang).

    Das weiß das JA und muss nicht jedesmal die große Aktion starten.

    Verstehe ich Dich richtig? Nur um die geschätzte Mama weiter nicht zu belasten und damit das Kind in FriedeFreudeEierkuchen daheim groß werden kann, soll sich der Papa bitteschön verp*ssen? Wir reden von einem 1,5 Jahre alten Kind, dass die Umgangsstreitereien im Hintergrund keineswegs mitkriegen MUSS, wenn die Eltern es da raushalten (wollen) und das andererseits den Papa ruckzuck schon vergessen hat, wenn das Jugendamt dann findet, man könnte ja mal eine verbindliche Regelung vorschlagen. Jetzt sollten doch die Weichen gestellt werden für eine enge Bindung, nicht erst, wenn die Entfremdung schon passiert ist. Ist doch jetzt schon zu wenig Umgang: alle 2 Wochen insgesamt 6h, wenn man die Chats rauslässt.

    Nö, ich wäre da nicht so nachgiebig, das fällt ihm und dem Kind auf die Füsse.

    Liebe Grüße, Tangerine

  • Ich habe ja als Mann und Vater die Kids bei mir gehabt und im Grunde das Jugendamt genauso erlebt. Das ist also kein Mütter- oder Väterbonus, sondern in großen Teilen ein Betreuungselternteilbonus. (das ein Umgangsvater bei Kleinkindern häufiger gefragt wird, ob er denn Windeln wechseln könne, während eine Umgangsmutter diese Frage eher seltener hört, will ich ja nicht verneinen). Das JA will vor allem Ruhe und das die sache ohne belastung fürs kind läuft. Streiten sich Eltern um den Umgang, ist das unbestritten belastend fürs Kind. Dem schiebt das Jugendamt gern einen Riegel vor, wenn die Eltern schon nicht in der Lage sind, den Konflikt selbst zu lösen. JA handelt so übrigens auch, wenn der Betreuungselternteil - hier meist Mütter - sich beklagen kommt, dass der Umgangselternteil - hier meist der Vater - keinen oder zu wenig Umgang wahrnimmt. Da steigt auch kein JA großartig in den Ring ... aus den gleichen Gründen wie bereits genannt.

    Wer nicht einverstanden ist, dem steht der Weg zum Kadi offen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist also kein Mütter- oder Väterbonus, sondern in großen Teilen ein Betreuungselternteilbonus.

    Ändert aber nix an der Tatsache das hier anscheinend (wir kenne ja nur eine Version) "Bezugsperson B" entsorgt werden soll also warum "Bezugsperson B" dann honig um den Bart schmieren?

    "Bezugsperson B" bereitet sich besser mal auf eine ganz bittere Zeit vor wenn "es" "das" Kind liebt.

  • VB: In Bezug auf die Gründe, warum das JA da untätig bleibt, hast Du sicher recht. Dann ist der TS dort offensichtlich an der falschen Stelle (Was ich echt arm finde: Ein Vater hängt sich rein und will Umgang und blitzt ausgerechnet beim JA ab) Ob es vor Gericht dann besser läuft? Man kann es nur wünschen...

  • Das wäre ein Wunschtraum. Doch Jugendamt und Gericht suchen praktikable Lösungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit und der vorhandenen Mittel. Am Ende soll das Kind nicht untergehen. (Mehr würde dankbar mitgenommen. Ist aber nicht das eigentliche Ziel.) Die Eltern sind erwachsen, die müssen da ggfls. selbst schauen.

    Ob die Lösung wirklich die beste ist - diese Prüfung ist zu zeitaufwändig. Ob sie, was den Eltern zumindest teilweise ein Anliegen ist, "gerecht" ist, danach wird auch nur oberflächlich geguckt: Sie sollte nicht grob ungerecht sein. Dann ist schon gut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das hört sich ja alles sehr ermutigend an. Wir sind doch im Jahr 2020!


    Die Mutter hat nie gestillt und ich habe von Anfang an die Kleine gefüttert, zu Bett gebracht und Windeln gewechselt; also als wir noch zusammen waren. Windeln wechseln und füttern kann ich auch jetzt noch während der kurzen Zeit, die wir uns sehen.

    Aber es kann doch nicht einfach komplett kompromisslos sein und da passiert rein gar nichts!


    Gestern habe ich den Kinderarzt angerufen, weil ich ihn fragen wollte, ob er das so vorgeschlagen hat und ob er Alternativvorschläge hätte (wie oben vorgeschlagen. Die Assistentin meinte, dass er zurückruft. Stattdessen hat sie mich zurückgerufen und meinte, dass der Kinderarzt möchte, dass wir uns gemeinsam bei ihm treffen, ohne Kind! Ich war etwas baff und habe dann an die Mutter und ihm eine e-Mail mit Terminvorschlägen geschrieben. Von der Mutter bisher keine Reaktion. Ich werde aber den Kinderarzt so oder so sprechen.

  • Hui, nicht schlecht...klingt zumindest nach einem engagierten Kinderarzt und Termin ohne Kind klingt auch vernünftig. :)

  • Hast du das gemeinsame Sorgerecht?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.