Hallo zusammen,
folgende Situation:
AE Mutter ist im Krankenhaus, Vater ist in Vollzeit beschäftigt im drei Schichtsystem. Kind wird durch die Großeltern betreut.
Da vorher nicht absehbar verlängert sich der stationäre Aufenthalt der Mutter. In der weiteren Betreuungszeit der Großeltern, haben diese bereits 2019 einen Urlaub gebucht.
Darf die Schulleitung nach eigenem ermessen (Grundschule 2. Klasse) dann trotzdem vom Unterricht befreien?
Ich werde aus den § im SchulG nicht schlau.
Da gibt es diesen „schwammigen“ §43 (4)
Kann die Schulleitung bis zu einem Jahr befreien, hier wären es zwei Wochen oder kommt da schon die Schulaufsichtsbehörde mit ins Boot?
Oder ruht dann die Schulpflicht?
lg von overtherainbow :rainbow: