Ab wann kann man den Antrag auf UHV stellen?

  • Der Antrag kann gestellt werden, wenn der Unterhalt in Verzug ist und zur Zahlung aufgefordert wurde. Also ab dem 1. Tag des Monats.


    ABER: Die ersten sechs Monate ist der Unterhaltspflichtige zur vollen Zahlung verpflichtet. Sein Pech - offiziell -, wenn er nix angespart hat. Er kann jedoch beim Jobcenter Unterstützung beantragen, wenn er nachweisen kann, bisher korrekt gezahlt zu haben. Manchmal klappt das. Irgendwo im Forum hängen ein zwei Threads mit der Verfahrensweise und der Rechtsgrundlage. Für den Unterhalts pflichtigen ist das gut, weil dann keine Schulden auflaufen. Der Verwaltung stand lohnt also bei Erfolg.


    Der Betreuungselternteil hat den Vorteil, den vollen Unterhalt zu bekommen, nicht nur den verminderten Unterhalts Vorschuss.

    Letzteren bekommt er aber rückwirkend einen Monat vor Antragsstellung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Moin,


    also mittelprächtig gut. :hae:

    Die Bearbeitung des Antrages wird ja auch dauern.


    Hinzu kommt noch, dass ich so ein komisches Urteil habe, dass ich zur UHV Kasse schleppen muss...


    Rückübertragungsvertrag mit dem JA ???


    Also Montag mal dahin und schauen, was ich erzählt bekomme...


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Naja. Wenn ich die Infos aus dem alten Thread mit aufnehme, hast du einen gültigen Titel über Mindestunterhalt. Vielleicht muss der noch - Antrag bei Gericht - pfaendungsfaehig gemacht werden.

    Egal wie: bevor Ex nicht den Titel via Gericht abändern lässt, ist sie zur vollen Zahlung verpflichtet. Mit der Änderung kommt sie aber erst nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit durch.


    Das ist die eine Seite. Die andere: Zahlt sie in der Praxis nix oder nur einen Teilbetrag, steht dir voller oder anteiliger Unterhaltsvorschuss zu.

    Bei dem Rueckuebertragungsvertrag könnte es letztlich um die Zahlung der Ex ans (warum?) Jugendamt gehen für alten Unterhaltsvorschuss. Da hast du für die Unterhaltsvorschusskasse erstritten, dass das Gericht die Leistungsfähigkeit der Ex festgestellt hat. Damit sind die UV-Gelder für die Allgemeinheit nicht verloren, sondern der Staat kann sie von Ex holen. Hat es entweder schon oder macht das, wenn Kind erwachsen ist und keinen Unterhalt von Ex bezieht.


    Der Antrag von dir auf UV sollte eigentlich innerhalb von vier bis sechs Wochen beschieden sein. Das reicht der Behörde, um die Unterhaltspflicht festzustellen. Den Rest machen die mit Ex aus. Die bekommt ein Schreiben mit der Vorgabe, kurzfristig Stellung zu beziehen. Reagiert sie nicht, wird gezahlt. Behauptet sie Zahlungsunfähigkeit, wird gezahlt (und Amt prüft Ex). Behauptet sie Zahlungsfähigkeit, zahlt aber nicht, wird UV gezahlt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.