Berechnung Schulbetreuung im Unterhalt

  • Ihr Lieben,


    man wundert sich, dass nach all' den Jahren nun eine finanzielle Frage habe. Der KV meiner Kinder hat mir grade eine Rechnung aufgemacht, dass er mir für den Unterhalt der Kinder weniger zahlen möchte:


    Bisher haben die Schulbetreuung gequotelt. Heute zieht er mir das Essensgeld ab und quotelt dann nur noch den Restbetrag. Es erscheint mir logisch aber ich wollte von Euch einmal hören, ob dies so richtig ist?


    Mir wäre es natürlich Recht, wenn ich ihm jetzt nicht EUR 50 pro Monat für die letzten 2 Jahre nachzahlen muss.


    Liebe Grüße

    Rosie

  • Wenn nicht gerade ein WM vorliegt, würde ich auch annehmen dass die Verpflegung aus dem regulären Unterhalt zu bestreiten ist. Der Mehrbedarf wird dann nach Einkommen gequotelt.


    Was ich aber weniger glaube, dass er einen Anspruch auf Rückzahlung für die Vergangenheit hat (Unterhalt gilt als verbraucht) aber für die Zukunft könnte/müsste er halt weniger zahlen (gekürzt um die Verpflegung).

  • Also, ich habe mal ein wenig gegoogelt und stelle jetzt fest, dass der Schulbus auch Teil des Mehrbedarfs sein könnte?


    Letztendlich will ich hier eine konfliktfreie Lösung finden und will mich nicht wegen EUR 50 streiten aber ich denke über 2019 sollten wir nicht nachträglich abrechnen?

  • Ich dachte immer, es gilt: „Verbraucht ist verbraucht.“

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Grundsätzlich habt ihr euch ja erst einmal geeinigt auf den Unterhalt und entsprechende Zusatzleistungen. Wenn ich mich recht erinnere, dann u.a. deshalb, weil der Vater in einer der höheren Einkommensgruppen liegt. Damit ist im Gegensatz zu den niedrigeren Stufen der DüTa deutlich Platz für eine Mitbeteiligung bei den "Kindernebenkosten". Das wird im Zweifelsfall so auch von den Gerichten ausgeurteilt und noch häufiger im Vergleich durchgedrückt.

    Wenn ihr, wie ich meine mich zu erinnern, letztlich ein gesamtpaket ausgehandelt habt, dann hat jeder an jeder stelle einen kompromiss geschlossen. Geht Ex nun hin und will nach (2) Jahren eine Zahlungskomponente rauslösen aus dem fragilen Gesamtvertrag, ist das natürlich eine einseitige Vorteilssuche. Die könnte man entweder damit kontern, dass man das rundheraus alles ablehnt oder aber eine Gegenforderung stellt über eine Beteiligung in anderer Sache.


    Ob es das wert ist, muss man gucken und entscheiden. Jedenfalls ist die Sache nicht "zwingend eindeutig", sondern im Streitfall vorab ergebnisoffen (vor Gericht ...). Das könnte auch ihm die Lust zur Eskalation nehmen. Rechtsanspruch auf eine Zurückzahlung der Essensgelder hat er keinesfalls. Da gilt das, was bereits ja von Kaj geschrieben wurde: Verbraucht ist verbraucht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich möchte mich auch nicht mehr mit ihm streiten aber momentan bekomme ich einen Gesamtbetrag. Dieser setzt sich aus KU nach Düsseldorfer Tabelle, PKV der Kinder (100%) und Mehrbedarf (Budget) im Monat zusammen. Nun rechnet er die PKV in den Mehrbedarf hinein, rechnet den aktuellen Mehrbedarf kleiner (also nimmt Teile heraus) und fordert von mir eine Rückzahlung.


    Es gibt schon mehrere Ansatzpunkte: Bestandsrecht nach dem Motto das haben wir doch nun 7 Jahre schon so gemacht, oder Verbraucht ist Verbraucht... aber lohnt es sich überhaupt?


    Er fängt auch an die PKV anzuzweifeln. Das wurde bisher immer zu 100% von ihm getragen und er erinnert sich jetzt nicht mehr. (Hintergrund: Beide Kinder waren über ihn versichert und er zahlte EUR 185 pro Kind. Seit dem ich verbeamtet bin zahlen wir EUR 35 pro Monat und er hat es nun zu 100% übernommen. Und das ist immer noch viel besser als der vorherige Status)


    Da ich aber in den letzten Jahren wirklich alles andere alleine zahle (Therapie, Brillen, Klassenfahrten, Schulbus etc), würde ich gerne mal im ersten Schritt ansehen, was man denn tatsächlich als Mehrbedarf ansetzen könnte? Es geht mir gar nicht darum, dies Geld von ihm einzufordern aber idealerweise würde ich es ihm gerne vorlegen und sagen: Schau mal, so viel müsstest Du zahlen wenn ich alles korrekt abrechnen würde. Natürlich in der Hoffnung, dass wir ganz friedlich einfach den status quo weiterfahren.


    Er verdient weit über 5100 netto. Kann ich also Schulbus für beide Kinder, Klassenfahrten, Brillen, Therapie usw. ansetzen? Oder doch nicht?


    Und warum fängt das nun wieder an? Oh weia...

  • Jenseits Stufe 10 DueTa ist bei der Unterhaltsberechnung im Streitfall immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Und das ist wie auf dem Basar ...

    Schulbuskosten kannst du anteilsmäßig ansetzen. Er hat der Schule und damit verbundenen Kosten nicht widersprochen. PKV ist mitzutragen. Streiten kann man über seine oder deine Höhe - schönes Verhandlungsargument.

    Klassenfahrten sind vorausahnbar im Gegensatz zu Therapie und Brille. An Letzteren muesste er sich beteiligen.

    Bei den Klassenfahrten kann man es aufgrund der Einkommenshoehe versuchen ... Wäre aber Sonderfall. Wenn er gut jenseits Stufe 10 zahlt eher nein beim Gericht. Zahlt er "nur" Stufe 10, ist Raum für die höhere Beteiligung.


    Geht die Sache vor den Kadi, muss ihm klar sein, dass der Streitwert und damit die Verfahrenskosten für ihn schmerzlich hoch sein werden: die im Jahr auflaufenden Kosten, um die gestritten wird. Das bremst einen "Rechner" gern ein ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Wenn ich er wäre, würde ich dieses Fass nicht aufmachen wollen. Er verdient weit jenseits Stufe 10 aber wir haben es dort belassen.


    Ich schaue mal, wie ich ihm eine Beispielrechnung aufbereiten kann um zu deeskalieren... Lieben Dank für die Rückmeldungen.

  • Entschuldigung, wenn ich in den Thread reingrätsche ...


    Kann man Schulbuskosten immer als Mehrbedarf ansetzen?

  • Nein.

    Der Weg zur Regelschule wird normalerweise vom Bundesland gezahlt bzw. es wird auf den Fussweg verwiesen. Suche ich eine andere Schule aus, muss ich zahlen. Bei getrennten Eltern kommt es darauf an, wer wem gegenüber den Besuch der speziellen Schule durchsetzt. Der muss zahlen. Sind sich beide einig, kann verdienstmäßig anteilig umgelegt werden.

    Ist das Einkommen des Ex sehr hoch und über schreitet die Stufe zehn der DüTa, dann kann man entweder einen hören Unterhalt generell einfordern oder aber eine stärkere oder vollständige Beteiligung bei Sonderkosten. Das ist aber immer Einzelfall.

    Liebe Grüße



    Bap



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