Verfahrenspfleger, Kind kennenlernen?

  • Mal eine kurze Frage:


    Vom Gericht ist ein Verfahrenspfleger für's Kind bestellt worden. Müsste dieser das Kind bzw. die Eltern kennenlernen und sich über die Umstände ein eigenes Bild machen? Wenn nicht, wie kann er sich denn dann in der Verhandlung äußern?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Der Verfahrenspfleger vertritt die Rechte des Kindes gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten. Wie der Verfahrenspfleger das macht, ist nicht zwingend definiert und liegt in der Entscheidungskompetenz des Jeweils Bestellten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei uns war es so (vor etwa 5-6 Jahren, glaube ich), dass die Verfahrenspflegerin sich gemeldet hat und uns besucht hat.

    Nach ein paar Minuten Gespräch mit mir in Juniors Beisein hat sie dann mit Junior alleine ein längeres (Spiel)Gespräch gehabt. Angesichts seines damaligen Alters (also etwa 3-4 Jahre alt) und angesichts dessen, dass sie eine fremde Person für ihn war, war das eine reife Leistung von beiden Seiten.


    Ich hatte den Eindruck, dass sie sich soweit möglich - ein gutes Bild über ihn und sein Verhältnis zu beiden Elternteilen bilden konnte. Ob das jeder Verfahrensbeistand so drauf hat, sei dahingestellt. Sie machte einen besonders empathischen und zugleich wohlwollenden, neutralen und sehr kindorientierten Eindruck auf mich. Sie hat mir auch ganz klar gemacht, dass sie für Junior da ist.


    Wie aber schon volleybap sagt, liegt es im Ermessen des Beistands, was er wie macht.


    Der Verfahrensbeistand kann ja auch aus recht verschiedenen Berufsgruppen stammen, soweit ich da auf dem aktuellen Stand bin (unsere hatte wohl irgendeinen sozialpädagogischen Background, und sehr viel Erfahrung, soweit ich mich googletechnisch erinnere (frau ist ja neugierig)).


    Aus meiner Sicht ist es sehr hilfreich, wenn der Verfahrensbeistand das Kind in seinen eigenen 4 Wänden kennenlernt.