Kinderzuschlag mit Partner der nicht für uns aufkommt

  • Hallo,

    Ich bin am überlegen, ob mir Kinderzuschlag zusteht. Ich wohne mit meinen Kindern und meinem noch nicht langen Freund in einer Wohnung. Er ist nicht der Kindesvater und übernimmt auch keine Verantwortung hinsichtlich der Erziehung für die Kids und wir haben unsere Kosten getrennt. Also er hat sein Einkommen, was er nur für sich nutzt und ich habe mein geringes Einkommen für mich und die Kinder. Er ist auch nicht dafür bereit, für unsere Kosten aufzukommen, weiß auch nicht, wieviel er verdient. Die Wohnungsmiete teilen wir uns gleichmäßig, also er 50% und ich die anderen 50%.

    Würde er nun mit angerechnet werden beim Kinderzuschlag oder nicht? Wenn ja, dann kann ich es nämlich nicht beantragen, da er keine Angaben dazu machen wird.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Habe schon versucht etwas passendes zu dem Thema zu finden, aber leider ohne Erfolg.

  • Wenn dein Freund nicht dein Partner ist, lebst du in einer WG und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Damit muss der Freund nicht für dich einstehen. Allerdings musst du im Falle eines Falles die Ämter davon ueberzeugen. Erste Hinweise gibst du da ja selbst: So schreibt du, dass dein Freund grundsätzlich nicht zur Betreuung der Kinder zur Verfügung steht ... Ihr getrennte Kasse habt usw.

    Letztlich heißt es für dich: beantragen. "Versuch macht kluch."

    Eine - ggfls. formlose - Beantragung im laufenden Monat und im alten Jahr könnte dir übrigens auch helfen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.