Unterhalt bei wechselndem Gehalt der KM, und anderes

  • Liebe alle,


    Wisst ihr, wie sich der Unterhalt berechnet wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt, ein wechselndes Einkommen hat? In meinem Fall ist es ein Grundgehalt, welches durch zusätzliche Dienste, aufgestockt wird. Die Dienste variieren monatlich je nach Häufigkeit und Einsatz (Wochenend-/Nachtzuschlag)

    Wird auch da ein Durchschnitt genommen aus den letzten 12 Monaten? Falls ja, wie schaut es aus, wenn man noch keine 12 Monate in dem Job ist und vorher erheblich weniger verdient hat?


    Und zählt ein privat genutzter Dienstwagen (1%-Regel vom Neueagenkaufpreis) mit zum Gehalt des Unterhaltszahlenden und in die Berechnung ein?

  • Es wird ueblicherweise das Grundgehalt genommen und dann der Durchschnitt des variablen Einkommens. Und dies nur vom neuen, "besser bezahlten" Job. Läuft die Berechnung über die Beistandschaft, wird oft vereinbart, nach den ersten zwölf Monaten nochmals zu rechnen. Grundsätzlich besteht das Recht des Kindes dazu alle zwei Jahre oder wenn sich das bereinigte Netto-Einkommen (mutmaßlich) um mehr als zehn Prozent verändert hat.

    Das Kind hat ein Recht auf einen Titel. D.h., es wird auf jeden Fall berechnet, so vage die Berechnung auch sein mag. Es liegt am Unterhaltspflichtigen, belastbare Zahlen zu liefern. (Heißt auch: Zahlt er zuwenig aufgrund im Nachhinein falscher Angaben, muss er nachzahlen. Zahlt er zu viel, hat er Pech gehabt.)

    Ein privat genutzter Dienstwagen fließt in die Berechnung mit ein. Wo, ist eine unterschiedlich gehandhabte Sache. Gucken muss man, dass es nicht jeweils doppelt angesetzt wird, zum Beispiel als Pauschale (Wegkosten zur Arbeit und als Sonderkosten ... oder umkehrt Sonderzuwendung und Pauschalenverweigerung). "Spannend" ist der Bereich oft nur, wenn man den Eindruck hat, der Dienstwagen soll das Einkommen drücken und damit den Unterhalt. Es darf durch einen Dienstwagen grundsätzlich nicht geschehen, dass weniger Unterhalt fällig wird. Der Unterhaltspflichtige ist aufgefordert, den bestmöglichen zumutbaren Unterhalt zu leisten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Soweit ich weiß, geht es aber doch nicht um das Gehalt des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sondern um das des Unterhaltspflichtigen - dieses wird zur Berechnung herangezogen oder?


    Außer vielleicht bei über den Unterhalt hinausgehenden Kosten wie Kinderbetreuungskosten, die gequotelt werden.