Gerichtliche Umgangsregelung

  • Hallo Forumsmitglieder,


    vermutlich wird es bald soweit sein, der Umgang wird gerichtlich geregelt. Nachdem KV im Sommer vorerst nicht bereit war ein Gespräch mit dem Jugendamt und mir wahrzunehmen, fand letztendlich doch ein Gespräch statt. Hier durfte ich mir aggressive, beleidigende und herablassende Worte anhören. Zu einer Einigung kam es nicht. Es gibt seit Mai keine Regelung des Umgangs. Jetzt hat er einen Anwalt bemüht mir zu schreiben, er wisse ja nicht warum es keine Umgangsregelung gäbe und weshalb jetzt plötzlich alles komisch sei. (Vermutlich hat er seinem RA nichts von seinem Termin & Auftritt beim JA erzählt)


    Da das Kind (6) nicht zu ihm wollte, wollte ich durchsetzen, ersteinmal eine Nacht am Wochenende und nicht 2. So auch der Wunsch des Kindes. Er lehnt dies komplett ab. Grober Überblick: Der Übernachtungs-Umgang lief erst seit Okt 2018 regelmäßig alle 14 Tage, der Vater wollte vorher keine Übernachtungen, eigentlich bis er eine andere Wohnung hat. Jedenfalls hat das Kind mit dem Umgang Probleme und äußerte von Anfang an es nicht in dieser Form zu wollen. Im März spitzte sich alles zu, der Ton vom KV würde mir ggü. aggressiver, drohender und herablassender, das Kind schrie und wehrte sich bei den Übergaben.

    KV ist nicht bereit über die Belange des Kindes zu sprechen, er sieht nur seinen Umgang gefährdet. Eine Elternebene gibt es nicht.


    Ich möchte dem KV das Kind nicht verwehren, aber für einen geordneten Umgang braucht es Absprachen, die der KV nicht bereit war beim JA zu treffen.


    Also wird er sicherlich einen gerichtlichen Antrag stellen, das Schreiben vom RA (Bitte um außergerichtliche Klärung innerhalb von wenigen Tagen) kam ja netterweise ein paar Tage vor Weihnachten. Ich bleibe bei meiner Vorstellung, erst einmal eine Nacht für die nächsten 3-4mal , dann sehen wir was das Kind möchte und wie es ihm geht mit dem Umgang. Ob das Gericht dem folgt ist natürlich eine andere Frage.


    Deshalb: Inwiefern kann bei Gericht der Umgang verhandelt werden? Kann ich zbsp fordern, dass im Beschluss steht, dass Wochenenden getauscht oder ersetzt werden können wenn das Kind krank ist oder zu einem Geburtstag eingeladen ist? Ich meine solche Sonderfälle. Oder wird stur festgelegt "alle 14 Tage und Basta"? Klar passieren diese Dinge nicht ständig, aber ich bin der Meinung, es sollte festgelegt sein, was in diesen und weiteren möglichen Fällen passiert.


    Wie "flexibel" kann solch ein Beschluss aussehen?

    Mit Sicherheit hat hier jemand Erfahrungen und kann mir berichten.


    Bis dann LG 😊

  • Ich hoffe, es wird nicht falsch verstanden, eine außergerichtliche Klärung ist in meinen Augen natürlich auch das Beste. Das JA-Gespräch wurde von mir iniitiert, um über die Belange des Kindes sprechen zu können, da es telefonisch oder über Messenger Dienste mit ihm nicht möglich ist (Aggressionen, Drohungen etc.) Ich bezweifle aber, dass ich so schnell einen RA bekomme, die haben doch sowieso alle Urlaub. Natürlich werde ich nichts unversucht lassen, aber er wird nicht auf die Forderung eingehen. Bin ich mir leider sehr sicher. Und ohne Anwalt werde ich ihm sicherlich nicht antworten. Deshalb gehe ich von einem baldigen Gerichtstermin aus.

  • Moin Celin.


    Also wie da die Regeln sind, so es denn welche gibt, weiß ich leider nicht; ich kann ja mal schreiben wie es bei uns war:

    Die Mutter nahm anfangs nur sehr unregelmäßig den Umgang wahr. Sie beleidigte mich auch immer als sie kam, brachte mir unsere Tochter selten pünktlich zurück und kümmerte sich an dem Tag auch kaum. Einmal beispielsweise war sie mit ihr in einer Kneipe- alles stank extrem nach Rauch. Übernachten kam Gott sei Dank nie in Frage da sie nie einen geeigneten Raum hatte.

    Gespräche mit dem Jugendamt scheiterten meist entweder an ihrer Abwesenheit oder an ihrem Durchhaltevermögen. Sie beteuerte dort zwar stets, ALLES für ihr Kind tun zu wollen und als ich sagte, dass sie im Grunde nie pünktlich sei und meist sowieso nicht käme, behauptete sie einfach das Gegenteil.

    Irgendwann kam sie auf die Idee, den Umgang einzuklagen und wir hatten es schriftlich: Ich war dazu verurteilt, unsere Tochter bei jedem Termin pünktlich herauszugeben und sie war dazu verurteilt, sie pünktlich abzuholen und sie abends entsprechend zurück zu bringen. Das mit dem Übernachten sah das Gericht wie ich- kein Kinderzimmer = keine Übernachtung.

    Unten im Urteil stand, dass es eine Ordnungsstrafe bis zu 50.000€ gebe wenn sich jemand nicht daran halte. Die Details der Umgangsregelung sei beim Jugendamt zu besprechen in einer Umgangsvereinbarung.

    Nach mehreren Anläufen kam sogar ein Termin zustande. Und die Umgangstermine gingen genau wie vorher weiter. Innerhalb weniger Jahre brach der Kontakt ganz ab.

  • Unsere Gerichtsverhandlung fand unmittelbar vor der Einschulung statt. Ich wollte die Mutter nicht dabei haben weil mir diese öffentlichen Treffen immer peinlich waren- sie beleidigte mich auch vor allen anderen und benahm sich immer daneben. Jedenfalls kam das zur Sprache und wir "einigten" uns darauf, dass sie als Mutter selbstverständlich dabei sein dürfe. Es wurde sogar schriftlich festgehalten, dass ich ausdrücklich erkläre, dass ich nichts dagegen habe dass die KM zur Einschulung komme. Und weil es ein Herzenswunsch der Mutter war überredete meine Anwältin mich dazu.

    Ich meine die Einschulung war sogar am nächsten Tag, zumindest aber in der gleichen Woche noch. Und was soll ich sagen? Die Mutter war NICHT da.

    Es ging ihr offenbar nur darum zu zeigen, welch ein böser Mensch ich sei: der Mutter das Einschulungsfest zu verbieten.

    Aber wie gesagt, das ist schon Jahre her und wir haben schon seit langem Ruhe vor ihr. :)

  • Ah okay, das Gericht legt anscheinend nur die Rahmenbedingungen fest?

    Bei ihm ist es auch so, dass sie kein Zimmer hat und sie immer in seinem Bett schlafen muss. Also sie hat keine andere Wahl. Das möchte ich betonen. Er sagte ja, eigentlich nur Übernachtungen wenn er in einer anderen Wohnung (mit Kinderzimmer) lebt. Da ich mich nicht quer stellen möchte, fingen ja die Übernachtungsumgänge an (auf Drängen seinerseits und ohne Absprache!)

    Kurz angemerkt: Der Ton mir ggü. wurde schon aggressiver, mein Freund lebte seit ein paar Monaten bei uns. Der KV drängte sogar darauf, dass ich das Hobby von unserer Tochter verschiebe, in dem er ankündigte Freitags einfach ab 14 Uhr zu kommen, obwohl sie nachmittags Reiten hatte. Als ich mich versuchte dagegen zu wehren, indem ich sagte dass das nicht geht, wurde er aggressiv und drohend. Das war so quasi der "Anfang".


    Vorher holte er sie ab und zu so alle 3-4 Wochen über Nacht (ab April 2018) und das Elternverhältnis war locker. Man hat sich gegenseitig gefragt, ob das Wochenende oder das passt...

  • Ein Beschluss ist in der Regel sehr unflexibel. Richter treffen ungern unbefristete konkrete Langzeitentscheidungen ueber Selbstverstaendlichkeiten.Dazu haben Familienrichter zu viel Erfahrung. Wird etwas ganz genau geregelt, wird genau an diesen Punkten zwei Monate spaeter erneut geklagt.

    Das Gericht wird aber dringend raten, euch im Verfahren zu einigen und euch einen vom Gericht entworfenen Vergleich aufdrücken. Der passt dann keinem - aber damit wäre er im gewissen Sinne gerecht. Und kann, das ist das Ziel des Gerichts, nicht erneut beklagt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also wegen den Übernachtungen würde ich, alleine schon wegen seiner Art, nochmal zurück rudern. Nicht, dass Kinder nicht beim Papa im Bett mit schlafen dürften, allerdings nicht als einzige Option.

    Kindern gegenüber haben die Eltern ja die Aufgabe, sie für ihr Leben vorzubereiten und nicht so lange wie nur möglich klein und abhängig zu halten.

    Dazu benötigen sie Freiräume und ihre Privatsphäre.




    Ich habe übrigens beim Gericht nach ca. 2 Monaten mal nachgefragt. Weil die Mutter sich nach wie vor kaum blicken ließ. Dort hieß es dann: es sind ja erst 2 Monate her, warten Sie mal ab, das gibt sich sicher. 😂

    Von dem Ordnungsgeld wollten sie natürlich nicht Gebrauch machen aber es hat sich ja auch so jetzt positiv entwickelt.