Hallo Forumsmitglieder,
vermutlich wird es bald soweit sein, der Umgang wird gerichtlich geregelt. Nachdem KV im Sommer vorerst nicht bereit war ein Gespräch mit dem Jugendamt und mir wahrzunehmen, fand letztendlich doch ein Gespräch statt. Hier durfte ich mir aggressive, beleidigende und herablassende Worte anhören. Zu einer Einigung kam es nicht. Es gibt seit Mai keine Regelung des Umgangs. Jetzt hat er einen Anwalt bemüht mir zu schreiben, er wisse ja nicht warum es keine Umgangsregelung gäbe und weshalb jetzt plötzlich alles komisch sei. (Vermutlich hat er seinem RA nichts von seinem Termin & Auftritt beim JA erzählt)
Da das Kind (6) nicht zu ihm wollte, wollte ich durchsetzen, ersteinmal eine Nacht am Wochenende und nicht 2. So auch der Wunsch des Kindes. Er lehnt dies komplett ab. Grober Überblick: Der Übernachtungs-Umgang lief erst seit Okt 2018 regelmäßig alle 14 Tage, der Vater wollte vorher keine Übernachtungen, eigentlich bis er eine andere Wohnung hat. Jedenfalls hat das Kind mit dem Umgang Probleme und äußerte von Anfang an es nicht in dieser Form zu wollen. Im März spitzte sich alles zu, der Ton vom KV würde mir ggü. aggressiver, drohender und herablassender, das Kind schrie und wehrte sich bei den Übergaben.
KV ist nicht bereit über die Belange des Kindes zu sprechen, er sieht nur seinen Umgang gefährdet. Eine Elternebene gibt es nicht.
Ich möchte dem KV das Kind nicht verwehren, aber für einen geordneten Umgang braucht es Absprachen, die der KV nicht bereit war beim JA zu treffen.
Also wird er sicherlich einen gerichtlichen Antrag stellen, das Schreiben vom RA (Bitte um außergerichtliche Klärung innerhalb von wenigen Tagen) kam ja netterweise ein paar Tage vor Weihnachten. Ich bleibe bei meiner Vorstellung, erst einmal eine Nacht für die nächsten 3-4mal , dann sehen wir was das Kind möchte und wie es ihm geht mit dem Umgang. Ob das Gericht dem folgt ist natürlich eine andere Frage.
Deshalb: Inwiefern kann bei Gericht der Umgang verhandelt werden? Kann ich zbsp fordern, dass im Beschluss steht, dass Wochenenden getauscht oder ersetzt werden können wenn das Kind krank ist oder zu einem Geburtstag eingeladen ist? Ich meine solche Sonderfälle. Oder wird stur festgelegt "alle 14 Tage und Basta"? Klar passieren diese Dinge nicht ständig, aber ich bin der Meinung, es sollte festgelegt sein, was in diesen und weiteren möglichen Fällen passiert.
Wie "flexibel" kann solch ein Beschluss aussehen?
Mit Sicherheit hat hier jemand Erfahrungen und kann mir berichten.
Bis dann LG 😊