Unterhalt 2020

  • Das OLG Duesseldorf hat im Auftrag aller bundesdeutschen OLG den Bedarfsatz fuer Kinder neu berechnet bzw. festgelegt. Ab dem 1.1. 2020 steigt der Mindestunterhalt auf 369,- Euro in der ersten Altersstufe. Ab Altersstufe 2, 7 Jahre auf Euro4 24,-. Ab der dritten Altersstufe, also ab 13 auf 479,- Euro. Deutlich steigt der Satz an für Kinder in Ausbildung ab 18.

    Susa stellt die neue Datei zeitnah in den Leitfaden und wir geben hier weitere Zahlen bekannt (bin derzeit nicht am Rechner, sorry)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das frustriert mich grade echt, da mein Sohn nicht mehr als den Betrag des UV bekommen wird vom KV. Dieser soll laut Amt ab Januar direkt an mich überweisen, aber nichts wurde neu berechnet (zumal er ja 2 Kinder hat).

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Hier die aktuellen Zahlen. Die ganzen Daten schon einmal vorab hier. https://www.olg-duesseldorf.nr…eldorfer-Tabelle-2020.pdf , zeitnah in unserem Leitfaden.

    allein-erziehend.net/index.php?attachment/31939/

    Wichtig zu beachten ist, dass nicht nur der Unterhalt steigt, sondern auch der Selbstbehalt sich erhöht. Auf 1180,- Euro, falls der Zahlungspflichtige nicht berufstätig ist, auf 1280,- Euro, falls er berufstätig ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Antharia, der Unterhaltsvorschuss ist ja gerade erst erhöht und unbegrenzt bis Volljährigkeit angelegt worden. Ebenso beziehst du bei Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld (Ex bekommt das also nicht hälftig für den Unterhalt angerechnet). Aber ansonsten stimmt es schon. Volle Unterhaltsleistungen gibt es nur, wenn der Unterhaltspflichtige so leistungsfähig arbeitet, dass sein Einkommen für die Zahlung reicht. Der von der Allgemeinheit bezahlte Unterhaltsvorschuss ist halt nur eine Minderleistung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ach, da kann ich mich ja wieder auf "nette" Mails einstellen. Dann nochmal im Oktober, wenn Kind zwölf wird.:nixwieweg

    Aber ich will mich nicht beschweren. Unterhalt läuft gut, bis auf die erwähnten Mails ab und an. Und Kind ist echt teuer zurzeit.

    Ich freu mich für die, wo die Kinder profitieren.

  • Aber ich will mich nicht beschweren. Unterhalt läuft gut, bis auf die erwähnten Mails ab und an. Und Kind ist echt teuer zurzeit.

    Ich freu mich für die, wo die Kinder profitieren.

    Dein Kind profitiert doch auch oder nicht ?


    Hier hat der Bursche dadurch kein Cent mehr .

    Kein Jammern ,nur Tatsache,


    Liebe Grüße


    Ute

  • Zitat von Volleybap

    Ebenso beziehst du bei Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld (Ex bekommt das also nicht hälftig für den Unterhalt angerechnet)

    hab ich jetzt nen Denkfehler? Bei Unterhalt wird vom DDT Betrag das halbe Kindergeld abgezogen. Bei UVG wird vom DDT Betrag das komplette Kindergeld abgezogen. Mit UVG stehst du rein finanziell gesehen also schlechter da als mit Unterhalt (weils eben eine Ersatzleistung ist). Oder meintest du das ganz anders Volleybap? Das klang, als ob UVG besser wäre als Unterhalt.

  • Wenn Kigeld hoch geht (wie demnächst), bekommt man nicht weniger U-Vorschuss, sondern das volle Kigeld ohne Abzug. Beim Unterhalt kann das halbe Kigeld ggfls. gegen gerechnet werden.

    Aber klar ist: Mit UV steht man deutlich schlechter als mit Mindestunterhalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja. 1.1. 2021. Letzte Erhöhung war zum 1.7. 19. Zum 1.1. 20 geht der Kinderfreibetrag hoch. Wer Steuern zahlen muss, kappt was vom Spitzensatz.

    (So dicht folgende Kigelderhoehungen sind für mich gefühlt zeitnah. Ich erinnere noch gefühlte zehn Jahre gleiche Kindergeldhoehe und dann Ankündigung "in drei Jahren".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zusätzlich gibt es einen weiteren Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 Euro.


    Das kursiv gedruckte habe ich gerade beim googlen zum Kinderfreibetrag zufällig gefunden.

    Weiß jemand was das genau ist ?

  • Antharia, der Unterhaltsvorschuss ist ja gerade erst erhöht und unbegrenzt bis Volljährigkeit angelegt worden. Ebenso beziehst du bei Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld (Ex bekommt das also nicht hälftig für den Unterhalt angerechnet). Aber ansonsten stimmt es schon. Volle Unterhaltsleistungen gibt es nur, wenn der Unterhaltspflichtige so leistungsfähig arbeitet, dass sein Einkommen für die Zahlung reicht. Der von der Allgemeinheit bezahlte Unterhaltsvorschuss ist halt nur eine Minderleistung.

    Zu Blau:

    Da hab ich jetzt nen Knoten im Hirn. Ab Januar soll der Unterhalt (in Höhe des UV) direkt von ihm kommen. Bedeutet das jetzt, dass er dann noch Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes hat?

    Dann würd es echt ins Minus laufen und mein Sohn bzw ich hätte nix davon.

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • @ Antharia: Rechtlich zahlt er nicht den Unterhaltsvorschuss, sondern ist ein sogenannter Mangelfall. Dass er in der Höhe vom UV zahlt, müsste Zufall sein, huestel.

    Kann es sein, dass diese Zahlung die Unterhaltsvorschusskasse durchgesetzt hat? Und nicht die Beistandschaft? Hast du einen Titel und die Berechnung gesehen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @ Antharia: Rechtlich zahlt er nicht den Unterhaltsvorschuss, sondern ist ein sogenannter Mangelfall. Dass er in der Höhe vom UV zahlt, müsste Zufall sein, huestel.

    Kann es sein, dass diese Zahlung die Unterhaltsvorschusskasse durchgesetzt hat? Und nicht die Beistandschaft? Hast du einen Titel und die Berechnung gesehen?

    Nein hab ich nicht, ich bekomm leider keinen ans Telefon. Bin aber dran

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Reichtum zählt nicht bei Unterhaltsberechnung. Das Haus ist außen vor.

    Zwischen 2000 Euro und 5000 Euro ist noch kein eklatanter Unterschied. Beide Summen werden noch von der DüTa abgedeckt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.