Das OLG Duesseldorf hat im Auftrag aller bundesdeutschen OLG den Bedarfsatz fuer Kinder neu berechnet bzw. festgelegt. Ab dem 1.1. 2020 steigt der Mindestunterhalt auf 369,- Euro in der ersten Altersstufe. Ab Altersstufe 2, 7 Jahre auf Euro4 24,-. Ab der dritten Altersstufe, also ab 13 auf 479,- Euro. Deutlich steigt der Satz an für Kinder in Ausbildung ab 18.
Susa stellt die neue Datei zeitnah in den Leitfaden und wir geben hier weitere Zahlen bekannt (bin derzeit nicht am Rechner, sorry)