Lesepass - meine Bitte an die Lehrerin der KM einiges zu erklären

  • Agrippa


    Ich möchte hier nicht in deinen immer wieder gestarteten Kriegszug gegen Kaj benutzt werden! Ich habe keine Ahnung was mit dir los ist, aber so aggressiv, zynisch und boshaft wie du im Moment drauf bist, beiß bitte an wem anders herum. Ich mache schon wo ich kann einen Bogen um dich.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Agrippa


    Ich möchte hier nicht in deinen immer wieder gestarteten Kriegszug gegen Kaj benutzt werden! Ich habe keine Ahnung was mit dir los ist, aber so aggressiv, zynisch und boshaft wie du im Moment drauf bist, beiß bitte an wem anders herum. Ich mache schon wo ich kann einen Bogen um dich.

    Nuja ich finde es halt immer noch befremdlich wie hier ganz offen Gewalt guttiert wird. Das hat auch nix mit Kaj zutun sondern mit der Aussage bezüglich Messer und Schläge.

    Aber du hast sicherlich recht, ich äußere mich nicht weiter hier.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Volleybap

    Ich beginne zu verstehen. Das Kindergeld wird nicht der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet, sondern es ist ein zusätzliches Geld, was für die Kinder zur Verfügung gestellt wird.

    Das Jobcenter bezieht dieses nicht in die Berechnung mit ein, wieviel Geld der BG zusteht.

    Ich war noch nie Hartz4 Empfänger, das ist eine fremde Materie für mich. Ich war bislang davon ausgegangen, dass die BG soundso viel Geld braucht laut offiziellen Berechnungen und dass alles was die Mitglieder der BG an Einkünften haben, zur Sicherung des Grundbedarfs herangezogen wird.

    Im Umkehrschluss stimmt es dann schon, wenn ich schreibe,

    "dass derjenige, der zufällig das Glück hat, das Kindergeld beantragt zu haben, dass dieser um mehrere hundert Euro besser gestellt würde, und keine Prüfung zur Unterhaltszahlung dem Abhilfe verschafft, dann wäre das doch eine beispiellose Ungerechtigkeit."

    Nur in unserem Fall seit 2014 nicht ungerecht gegenüber der KM sondern mir gegenüber. Oder anders herum, ich hatte dem JC ja mitgeteilt, dass ich das gesamte Kindergeld beantragen und der KM die Hälfte davon weiterleiten werde. Das wäre dann also eine Geste der Fairness meinerseits, denn ich könnte ja auch das gesamte Kindergeld einbehalten und diese 500 Euro mehr würden nicht meinen Einkünften hinzugerechnet werden.

    Kann das sein?

    So wie ich das verstanden habe fließt das Kindergeld, also die bislang 97 € der KM an mich sehr wohl in die Berechnung des JC zum Selbstbehalt ein, wenn es darum geht, meine Unterhaltsverpflichtung neu festzulegen.

    Dann müsste das JC das Kindergeld auch für die BG der KM miteinbeziehen. Vielleicht hast du das bei deiner Frage, nach dem Verbleib des mathematischen Problems übersehen.


    Und noch was, ich war nie Hartzer und habe auch nie Wohngeld bezogen. Bei vermieteten Immobilien gibt es kein Wohngeld. Die müssten zuerst verkauft und die Erlöse bis auf 120 Teur aufgebraucht worden sein.

  • Danke für die klaren Worte. Und hier mein absolut persönlicher Kommentar: Es dreht sich der Magen um, wenn ich die Posts zu diesem Thema hier lese. Wann nimmt dieses selbstgemachte Drama ein Ende? Die armen Kinder.

  • Vollbio - ich glaube nicht, dass ich in all' den Jahren jemals auf Deine Posts geantwortet habe.


    Ehrlich gesagt, kann man es den Kindern unter den jetzigen Bedingungen nur wünschen, wenn sie in Obhut genommen werden. Dies ist das erste Mal, dass ich dies in diesem Forum schreibe, denke oder sage. Genug ist genug!


    Hört endlich auf. Es ist selbst durch das Internet mit gefühlten 10000 km Entfernung nicht zu ertragen. Wie meinst Du werden sich wohl Deine Kinder fühlen? Die Mutter ist ein Teil Deiner Kinder. Du bist ein Teil Deiner Kinder. Gegen das andere Elternteil zu wettern, schimpfen etc bedeutet auch immer einen Teil der Kinder abzulehnen.


    Ihr seid, Stand heute, nicht bereit (sehr wohl fähig) Euch um das Wohl Eurer Kinder zu sorgen.

  • Für mich hat das langsam was von Besessenheit. Über die KM kann und will ich nicht urteilen, da ich sie noch weniger kenne als Vollbio. Aber nach so langer Zeit immer noch JEDEN Schritt der KM zu überwachen, kontrollieren und sie wo es geht zu diffamieren - also ICH als KM würde mit Dir auch kein Wort mehr reden. Man weiß ja nie, was Du draus machst, außer, dass Du es gegen sie verwendest.


    Furchtbar

  • ;( Ich verstehe es nicht, da wird erzählt das die KM die Kinder schlägt. Und nix passiert


    Ein verloren gegangener Klebestift wird in allen Einzelheiten geschildert, nebst das sofort losgerannt wurde und ein neuer gekauft wurde. Garniert mit dem Hieb das die KM halt unfähig ist.


    Wann wird endlich die Priorität gedreht??? Und es wird was unternommen das die Kinder nicht mehr verhauen werden???

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Jetzt mal ganz unabhängig von allem anderen


    Kindergeld für 2 Kinder entspricht 408 Euro. Wie kommst du auf 500 Euro @ Volleybap?

    Und soweit mir bekannt ist, wird das Kindergeld bei Hartz 4 - Bezug als Einkommen angerechnet und mindert somit den Bedarf des Kindes.

    Wenn also die KM Hartz 4 bezieht, dann dürfte sich nicht viel ändern, oder?

  • Das genau ist die Crux: Der Wohnsitz der Kinder ist auf den Vater umgemeldet worden. Jetzt soll die Kigeldberechtigung noch auf den Vater gezogen werden. Verfahrenstechnisch ist beides wesentliche Grundlage, nach der vom JC geprüft werden müsste, ob ueberhaupt noch eine Bedarfsgemeinschaft Mutter - Kinder besteht. Wenn das der Sachbearbeiter kapiert - und das tut er, sobald die Mutter einen Ausgleich fürs fehlende Kigeld beantragt -, ist dann Ruckzuck auch die Wohnung zu gross. Die Mutter hat dann berechnungstechnisch nur noch Umgang und müsste sich ABR uebers Familiengericht versuchen einzuklagen. Dann ans Finanzgericht fürs Kigeld, dann ans Verwaltungsgericht für die Bedarfsgemeinschaft.

    Je nachdem kann das Jahre dauern.

    Wenn man einen Plan entwerfen wollte, die Mutter eiskalt abzuservieren und über den Entzug finanzieller Ressourcen Fakten zu schaffen, würde man genau auf diesen Weg kommen.

    Alle "Macht" geht gerade in die Hände des Vaters über: Ob er Kigeld weiterreichen würde, wäre von seinem Wohlwollen abhängig. Umgang auch, bis ein ABR- Verfahren entschieden wäre. Unterhalt müsste er nicht leisten (Kids sind bei ihm gemeldet). So sieht die Sache, auf den Punkt gebracht, aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bezug nehmend zu Volley finde ich dabei besonders perfide auszunutzen, dass die Mutter wegen ihrer fehlenden Sprachkenntnisse viele Punkte dieser Aktionen erstmal gar nicht selbst durchschauen kann, sondern immer Hilfe benötigt, und Vollbio ihr das dann auch noch vorwirft bzgl. der Leseübungen des Sohnes.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Dieses Forum soll AEs und ihren Kindern helfen.


    Man kann die Ratschläge der User aber auch nutzen, um sich hier Informationen zu verschaffen, auf welche Weise man das Leben der/des Ex maximal belasten kann.

    In einigen Fällen beschleicht mich das Gefühl, wir bringen bestimmte User erst auf gewisse Ideen.


    Der TE ist genau so ein Fall.

  • Guten Tag Frau JOBCENTER,

    Telefonisch habe ich Sie vor einigen Tagen darüber informiert, dass ich beabsichtige, das Kindergeld für meine beiden Kinder ab 1.1.2020 zu beantragen.

    Diese Absicht, den Bezug des Kindergelds auf mich zu beantragen hatte ich auch in meinem persönlichen Umfeld geäußert und daraufhin massive persönliche Angriffe erfahren, bis hin zu „…ein Messer zwischen die Rippen stoßen“, war die Rede.

    Konkret entzündet sich die Kritik an meiner Absicht daran, dass dies massivste finanzielle Folgen für die Bedarfsgemeinschaft meiner beiden Kinder mit ihrer Mutter bedeuten würde:

    „Der Wohnsitz der Kinder ist auf den Vater umgemeldet worden. Jetzt soll die Kindergeldberechtigung noch auf den Vater gezogen werden. Verfahrenstechnisch ist beides wesentliche Grundlage, nach der vom JC geprüft werden müsste, ob überhaupt noch eine Bedarfsgemeinschaft Mutter - Kinder besteht. Wenn das der Sachbearbeiter kapiert - und das tut er, sobald die Mutter einen Ausgleich fürs fehlende Kindergeld beantragt -, ist dann Ruckzuck auch die Wohnung zu groß. Die Mutter hat dann berechnungstechnisch nur noch Umgang und müsste sich Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Familiengericht versuchen einzuklagen. Dann ans Finanzgericht fürs Kindergeld, dann ans Verwaltungsgericht für die Bedarfsgemeinschaft.

    Ob er Kindergeld weiterreichen würde, wäre von seinem Wohlwollen abhängig. Umgang auch, bis ein ABR- Verfahren entschieden wäre. Unterhalt müsste er nicht leisten (Kids sind bei ihm gemeldet). So sieht die Sache, auf den Punkt gebracht, aus.“

    Ich frage Sie, ist der Teil der Aussagen, die sich auf die Behandlung durch das Jobcenter bezieht, wirklich die Konsequenz? Im Extremfall könnte das eventuell auch die Obdachlosigkeit der Mutter bedeuten, und damit auch unserer gemeinsamen Kinder, da sie aufgrund des Wechselmodells je zur Hälfte bei uns beiden leben?

    Bitte sagen Sie mir, ob und wie ich es sicherstellen und fixieren kann,

    • dass ich alleine nur den Bezug Kindergelds beantrage,
    • dass das Kindergeld für beide Kinder an mich ausgezahlt wird
    • dass die Mutter dauerhaft von mir die Hälfte des Kindergelds erhalten wird
    • dass dieser formale Wechsel des Kindergeld-Bezugs keine, zumindest keine negativen Auswirkungen auf die Bedarfsgemeinschaft meiner Kinder mit ihrer Mutter hat.

    Bis zum Erhalt Ihrer Antwort, halte ich meinen Antrag auf Bezug des Kindergelds zurück. Bis auf Weiteres wird die Mutter das volle Kindergeld erhalten und ich wahrscheinlich von ihr weiterhin 97 EUR monatlich, was bis zur letzten Erhöhung des Kindergelds einem Viertel des vollen Bezugs gleichkam.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Guten Tag Frau JOBCENTER,

    Telefonisch habe ich Sie vor einigen Tagen darüber informiert, dass ich beabsichtige, das Kindergeld für meine beiden Kinder ab 1.1.2020 zu beantragen.

    Diese Absicht, den Bezug des Kindergelds auf mich zu beantragen hatte ich auch in meinem persönlichen Umfeld geäußert und daraufhin massive persönliche Angriffe erfahren, bis hin zu „…ein Messer zwischen die Rippen stoßen“, war die Rede.

    Vollbio, ich halte es für sehr fragwürdig, dass Du in einem Schreiben an das Jobcenter diverse Aussagen aus diesem Forum verwendest, ohne dass der Zusammenhang klar ist oder wird. Aus Deinen Fragen wird klar, dass Du einfach die volle Kontrolle über Deine Kinder haben möchtest - und das bedeutet konsequenterweise, die Mutter der Kinder soweit wie möglich auszugrenzen.


    So zumindest lese ich Deine diversen Beiträge hier. Schon mal daran gedacht, wie das bei der Mutter der Kinder wohl ankommen wird, wenn sie davon erfährt?


    Die Kinder werden weiterhin zwischen Euren Fronten zerrieben und werden daran kaputtgehen. Und daran hast Du einen ganz gehörigen Anteil. Das tut in der Seele weh.

  • Du betreibst die Entsorgung eines Elternteils. Da braucht man auch nichts mehr schönzureden. Ist so, bumms aus Ende.


    Verpackt in niedliche Naivität und niedlich gespieltem Entsetzen, wenn du Gegenwind bekommst, bzw. wenn du verstehst, das hier im Forum deine Spielzüge entlarvt sind.


    Du bist real Geschäftsmann, ergo hast du Ahnung von Finanzen usw. Dann hier im Forum immer wieder so zu tun, dass du aus allen Wolken fällst, dass deine Versuche unfair sind.


    Inzwischen bin ich auch der Meinung, die beiden Kinder wären in Pflegefamilien sicherer untergebracht


    Deine Ex und du, ihr macht sie seelisch kaputt. :(

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Deine Ex und du, ihr macht sie seelisch kaputt. :(

    Ich meine sogar, man könnte die Reihenfolge umkehren. Inzwischen denke ich, dass der TS in wesentlich größerem Maße Täter ist und deshalb, was das Wohl seiner Kinder angeht, auch wesentlich mehr Verantwortung trägt. (Was nicht bedeutet, dass ich die KM als Opfer sehe, aber dazu kann ich mich nicht äußern, weil ich ihr Verhalten nur durch die Brille des TS geschildert kenne).

  • Ich bin auch hin- und hergerissen zwischen "Du willst ja im Grunde nur das Beste für die Kinder; stellst Dich dabei aber oft so ahnungs- und hilflos an, dass sich das ins Gegenteil verkehrt" und "Vieles ist eiskalte Berechnung, mit dem einzigen Ziel, die Kinder ganz bei Dir zu haben."

    Da ich Euch nicht persönlich kenne, mag ich ungern endgültig urteilen. Vielleicht ist es auch eine Mischung aus beidem. Wobei ich mich nach wie vor frage, wie Du das mit Deinen ältesten Kindern gemacht hast; Du müsstest doch ein bisschen Erfahrung mit Kindern haben...

    Auf jeden Fall scheinst Du nur noch halb so hilflos, wenn es darum geht, das finanzielle Maximum für Deine neue Familie herauszuholen.


    Wenn man wollte, könnte man auch aus dem jetzigen Schreiben ans JC herauslesen, dass Du der Mutter in einem Nebensatz mal wieder "einen mitgeben" möchtest. Sie überweist Dir ja nur ein Viertel des Kindergeldes.


    Und irgendwann erzählst Du dann vielleicht hier, dass Du nun doch das Kindergeld beantragt hast, weil man Dir glaubhaft versichert hat, dass der Mutter keine Obdachlosigkeit droht. Aber - ooops - dann ist das plötzlich doch anders, aber das hast Du ja dann gar nicht gewollt. Um zu verhindern, dass Eure Kinder dann ebenfalls in ihrer Mamazeit unter der Brücke schlafen müssen, wirst Du dann sicherlich vorschlagen, dass sie ganz bei Dir leben.

    Oder so ähnlich.


    Sorry, falls ich Dir damit Unrecht tue. Aber inzwischen würde mich ein solcher Verlauf wirklich nicht mehr wundern...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~