Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind

  • Schwarmwissen gefragt...ich finde gerade nicht die richtigen Antworten im net.


    Tochterkind, 19, hat die Schule beendet und jobbt momentan (bzw. ab nächster Woche wieder auf 800€ Basis plus Trinkgeld)...im nächsten Jahr steht dann vermutlich ein Studienbeginn an.

    Sie ist gerade zu ihrem Freund gezogen, die offizielle Ummeldung wird im Januar erfolgen. Ich bekomme momentan kein Kindergeld für sie. KV hat so gut wie nie auch nur ansatzweise Unterhalt für sie bezahlt.

    Was steht ihr momentan zu?

    Ich weiß, dass sich mit Ausbildungs-/Studiumsbeginn alles ändert.

    :thanks: für eure Infos.


    LG smiles

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • So richtig eigentlich nix.

    Barunterhalt von den Eltern oder Kindergeld stehen bis 25 zu, wenn sie sich in der Erstausbildung befindet. Tut sie nicht ... (Kommt aber mit Studium).

    Es gibt so etwas wie Übergangszeiten./"Findungszeiten". Das ist aber beim Kigeld anscheinend schon geprueft und gekippt worden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sehe ich ähnlich. Bei 800,-+ bist du raus.

    Junior bekommt auch nichts von mir zusätzlich zum FSJ-Geld, allerdings zahle ich noch diverse Versicherungen und er wohnt kostenfrei bei mir. Mit Kindergeld und Unterhalt von Papa käme er auch auf ca. 800,-, würde alles auf sein Konto fließen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Bezüglich Kindergeld: das ist ja mit Schulabschluss eingestellt worden.

    Da sie fast direkt im Anschluss auf ihre Weltreise gegangen ist, habe ich keinen Neuantrag gestellt.

    Macht es Sinn, jetzt, da sie wieder hier ist, einen Antrag zu stellen und überprüfen zu lassen, ob es eine Übergangs-/Findungsphase ist?

    :thanks:

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Wie lange soll die Findungsphase denn dauern? Bis September? Dann gibt’s wohl eher kein KG...

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    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ihr aktuelles Wunschstudium beginnt im Wintersemester...daher bin ich da auch skeptisch. Vielleicht fällt ihr ja noch etwas ein, was sie ab April studieren kann, dann schätze ich die Chancen realistischer ein, KG zu bekommen.

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Genau. Es könnte ja vielleicht sein, das Tochterkind einen Studiengang ausprobiert, der bereits mit dem Sommersemester beginnt. Sollte sie merken, dass das nichts für sie ist, sattelt sie zum Wintersemester um.

    Liebe Grüße



    Bap



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