Höherer Unterhalt und Androhung des Kontaktabbruchs zu den Kindern

  • Guten Abend,

    Mal ein kleines Update.

    Im Dezember hat mein Ex tatsächlich den vom Jugendamt geforderten Beitrag überwiesen ohne seine "Drohung" wahr zu machen.

    Aber nur, um mir im Januar dann mitzuteilen, dass er ab sofort nur 1000,- Euro statt der berechneten 1250,- Euro zahlt und zum Anwalt gehen möchte, um sich den Unterhalt berechnen zu lassen ob das denn alles so stimmt.


    Ich bin ja kein Unmensch und hab dem zugestimmt.

    Die Kommunikation war zwischenzeitlich auch deutlich besser (bis auf ein paar Ausnahmen) und so wartete ich geduldig, wann denn endlich eine Entscheidung kommt.

    Anfang September (!) hatte er es endlich geschafft Mal einen Termin zu machen und alles Unterlagen zusammen zu tragen und jetzt kommt der Punkt, an dem ich für mich entschieden habe, dass meine Geduld ein Ende hat.


    Die Anwältin hat ihm für angeblich 4 Extratage (u den vereinbarten 6 Tagen im Monat) pro Kind 20 Euro abgezogen. Wohlgemerkt, er holt sie alle 14 Tage und keinen Tag extra im Monat. Mal von den Geburtstagen und paar Extratagen abgesehen komme ich höchstens auf 12 Tage mehr im Jahr.

    Dazu dann die Raten von seinem neuen Auto plus die 150 Euro pauschale für die Fahrtkosten.

    Und der Knaller ist, das noch zusätzlich Raten in Höhe von 114,-€ Euro bis 10/2026 abgezogen werden für den Wagen, den er im Oktober letzten Jahres verkauft hat. Summa sumarum kommt sie auf 900,-€


    Ich hätte ja keine Probleme mit den 80€ für die Extratage, den Kredit und den Fahrtkosten - da würden wir in etwa auf die 1000 Euro kommen, die ich ja sowieso schon die ganze Zeit von ihm bekomme. Aber das er unser Auto immer noch angibt, obwohl er mir den Verkauf des Wagens inkl. der noch offenen Summe im Oktober mitgeteilt hat, das macht mich einfach wütend.


    Für das Auto hat er noch 6000€ Euro bekommen und 1700 waren noch offen. Der Händler hat altersgemäße Nutzungs- und Gebrauchsspuren bestätigt und sonst keine Mängel aufgeführt.

    Wenn ich jetzt die Rechnung der Anwältin nehmre, dann werden hier knapp 8000 Euro angegeben, die noch angeblich zu zahlen wären und behauptet, dass das Auto verkauft werden musste, weil ein vollständig eingetretener Schadensfall vorgelegen hätte - da fühlt man sich doch verarscht.

    Darauf angesprochen bekam ich von ihm nur zu hören, das ja noch 14000 offen gewesen wären und die 8000 die Restsumme waren. Tja, blöd nur, dass er mir Kaufvertrag und Auslösesumme damals geschickt hat. Wohlgemerkt, das Auto hatten wir 2016 für 14000 gekauft. Gefahren hatte er es dann nach der Trennung alleine und auch bei der Scheidung war das Auto kein Thema mehr.


    Bekam dann auch wieder nur zu hören, dass er - sollte ich oder das Jugendamt mehr fordern - er ja dann alles verkaufen muss, seine Wohnung kündigen muss und ihm dann nichts weiter als der Schlafplatz unter der Brücke bleibe.

    Ich könnte echt .... Aber Hauptsache einen Jahreswagen kaufen, weil man sich für ein "älteres" Auto ja zu schade ist. Und mit den öffentlichen kann man ja plötzlich auch nicht mehr fahren, obwohl man das die Jahre davor ja ohne weiteres könnte.

    Nicht falsch verstehen, natürlich gönne ich ihn ein Auto - aber muss es ein Neuwagen sein, obwohl man weiß man hat nicht viel. Ich mein, mein altes Auto war 19 Jahre und mein neuer kam auch mit 9 Jahren zu mir. Aber den Zahl ich nicht 7 Jahre ab.


    Aber ab jetzt wird die Beistandschaft alles weitere regeln - ich habe keine Lust mehr mich damit auseinanderzusetzen.

  • Der letzte Satz ist das Entscheidende... und natürlich rechnet seine Anwältin ihn arm, dafür bezahlt er die ja....

    Die Beistandschaft wird vermutlich anders rechnen. Ich hoffe nur, die arbeiten zeitnah, meine war komplett überlastet und da mein Ex auch die ganze Zeit gezahlt hat, war der Fall auch nicht so dringend.

  • Ex hat schon das Recht, eine Gegenrechnung aufzustellen. Das ist dann zwischen Anwalt und Beistandschaft ein Fingerhakeln, was dabei heraus kommt. Von dem, was Du beschreibst, scheint nicht gar so viel "haltbar" von der Anwaltsseite. Eine Pauschale für Fahrtkosten ist normal. Die geht vom Nettoeinkommen runter. Das Auto dann aber zum zweiten Mal abzusetzen - darüber kann man deutlich streiten. (Zumal ja das Auto bereits verkauft wurde.Der erzielte Wert sollte zur Tilgung der Schulden eingesetzt werden ...)

    In die Düsseldorfer Tabelle, die von der Beistandschaft zur Berechnung des Unterhalts sicherlich als Grundlage genommen wird, sind Umgangskosten bereits eingearbeitet. Standard ist: Wochenende alle 14 Tage, hälftig sämtliche Schulferien. Und wenn dann noch ein paar Tage darüber hinausgehen, dann ist das eigentlich keine Grundlage, den Unterhalt herabzusetzen.


    Wenn Ex jetzt mindestens zehn Monate gebraucht hat, um eine Gegenrechnung aufzustellen, dann ist das schon bezeichnend. Ihr seid 350 Euro auseinander - ggfls. muss er das nachzahlen oder mindestens einen Teil davon.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Genau genommen wird sogar noch ein zweites Auto, nämlich das was er jetzt fährt, abgerechnet.


    Ich bin gespannt ob er überhaupt beurkunden lässt.

    Die Gegenrechnung beim Anwalt war für mich schon OK, aber dass er dann hintenrum so kommt. Gerade was das verkaufte Auto angeht, hat er mich bis dahin im Glauben gelassen, dass der Kredit abgelöst ist und das ganze Thema vorbei ist. Wahrscheinlich hat er die 6000 Euro vom Verkauf genommen und als Anzahlung ins neue Auto gesteckt. Und einen neuen Kredit über die auszulösende Summe aufgenommen um es mir immer wieder vorzurechnen, wie arm er doch dran ist.


    Wohlgemerkt muss ich trotz Unterhalt und leider geringem Lohn noch weiterhin Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Es ist also nicht so, dass ich hier wie die Made in Speck (von seinem) Geld lebe. Ich kann halt einfach nur besser Haushalten.

  • Hm. Schulden, die in der Ehezeit aufgenommen worden sind vor der Trennung, werden üblicherweise bei der Feststellung des sogenannten "bereinigten Nettoeinkommens" berücksichtigt. Später aufgenommene Kredite - da ist das schon anders.


    Wenn jetzt die beistandschaft sagt, es soll endlich der Titel unterschrieben werden, dann scheint sie gar nicht mehr über die Höhe des Unterhalts verhandeln zu wollen. Denn da muss ja ein Betrag reingeschrieben sein.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Die Schulden aus der Ehezeit bestehen ja quasi nicht mehr. Den Kredit gibt es ja so nichtvmehr.

    Zumindest würde ich in dem Glauben gelassen und die Beistandschaft ist froh, dass er überhaupt was macht. Es wird dann wohl auf eine Abänderungsklage rauslaufen. Freiwillig will er nicht auf den bisherigen gezahlten Betrag von 1000 Euro sondern besteht auf den von der Anwältin gerechneten Betrag