Die DüTa ist kein Gesetz. Aber sie ist eine von allen OLG abgesegnete "Handlungsanweisung", wie Unterhalt gesichert zu berechnen ist. Abweichung davon müsste der Familienrichter besonders begründen und erläutern. Sonst wird seine Entscheidung vom übergeordneten OLG "kassiert".
Das ist quasi wie die Fußballregeln: Wenn das Spiel läuft, entscheidet der Schiri (Familienrichter) auf dem Platz. Entscheidet der im Rahmen der Regeln, ist alles gut. Entscheidet der nicht im Rahmen der Regeln bzw. fühlt sich eine Partei ungerecht behandelt, kommt der Videoschiri (das OLG) zum Einsatz. (Im Unterschied zum Fußballplatz kann aber im Familienrecht jede Partei den Videoschiri (OLG) einschalten, der sich aber nicht selbst).
Die DüTa incl. Selbstbehalt sind Berechnungen, die bei Überprüfung der Sachlage Bestand halten. Es bleibt genug für den Zahler, um leben zu können. (Ist es für die Kinder noch nicht genug, muss der andere Elternteil mitfinanzieren - was eh erwartet wird - und es greifen Fördermittel der Allgemeinheit.)
Das Sozialgesetzbuch hat in der Sache keine Relevanz, Fatherfigure. Wir sind hier im Familienrecht. Das SGB 2 greift erst (für ihn unterstützend), wenn der Vater nicht leistungsfähig wäre. Das ist er jetzt aber. Ein Fam-Richter nimmt das SGB nicht in die hand, wie Du ja selbst weisst. (Selbes Stadion, aber der eine spielt Fußball mit allen Regeln und der andere Football.)