Auch ich bin neu hier

  • Hallo Nikki,


    oh je, das liest sich natürlich nicht so schön. Fühl Dich mal sanft umarmt. :troest:troest:troest Wie sieht es bei dir aus mit Wohnen? Wohnt ihr noch zusammen? Hast du Unterstützung von der Familie oder Freunden?



    Ich wünsche Dir natürlich alles Gute und viel Kraft für den nun anstehenden neuen Lebensabschnitt! :blume



    Liebe Grüße Sonnenschein12 :winken:

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • erstmal bin ich bei meiner Schwägerin. Gehe aber zurück zu meiner Familie in den Harz.


    Wir stehen beide im Mietvertrag aber wo ich gegangen bin hat er mir die Schlüssel abgenommen und weigert sich jetzt mich jetzt aus dem Mietvertrag zu lassen 😔

  • Das ist gut, dass du nun bei deiner Schwägerin unterkommen konntest. Das kann ich natürlich sehr gut verstehen, dass du zurück zu deiner Familie möchtest, finde ich auch sehr vernünftig so.


    Oh je, das ist natürlich blöd, dass dein Expartner sich jetzt weigert, dich aus dem Mietvertrag rauszulassen. Das klingt mir sehr nach Machtspielchen etc.

    Ich hoffe sehr für dich, dass die anderen hier im Forum dir auch noch gute Tipps geben können. :):troest

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Hallo Nikki,


    Willkommen im Forum!


    Lass dich von deinem Ex nicht unterkriegen. Lege deine Priorität auf dein Wohlbefinden (so gut es eben geht in deiner Situation). Denke an deinen Bauchzwerg!


    Ich hab auch die Erfahrung mit einem "gekränkten" Ex machen dürfen und kann ein Lied von solchen Machtspielchen singen.


    Nach meinem Wissen kannst du deinem Vermieter eine Kündigung für die Mietwohnung zukommen lassen (vermutlich 3 monatige Kündigungsfrist). Er kann dann einen Neu-Vertrag mit deinem Ex machen. Denke dabei unbedingt an die Rückzahlung der Kaution, falls du diese allein oder teilweise bezahlt hast.


    Versuche einen Termin (oder mehrere) mit ihm zu finden, damit du deine Sachen aus der Wohnung holen kannst. Falls er sich weigert, musst du dir einen Anwalt suchen, der ihn dazu auffordert und wenns ganz schlecht läuft ggf. gerichtlich durchsetzen lässt.


    Vielleicht zeigt er nach einer Weile Einsicht und ihr könnt euch wieder, wie Erwachsene unterhalten. Das solltet ihr sowieso, ihr bekommt ein gemeinsames Kind.


    Ich wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit :troest

    Alles wird gut werden!

  • Bei einem gemeinsamen Mietvertrag ist eine Kündigung nur gemeinsam möglich. Du hast aber Anspruch darauf, dass er der Kündigung zustimmt und kannst ihn auf Zustimmung verklagen, wenn er sich querstellt. Ebenso hast Du einen Herausgabeanspruch auf Dein Eigentum. Kann Dich Deine Schwägerin hierbei unterstützen?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern