Prozesskostenhilfe trotz Unterhaltsbeistandschaft??

  • Hallo zusammen,


    ich habe Post von der Unterhaltsbeistandschaft meiner Kiddies bekommen, welche mich zum Grübeln bringt


    Hintergrund:

    KV zahlt keinen Unterhalt freiwillig(schon immer), es wurde eine Lohnpfändung eingerichtet, KV kündigte seine Arbeitsstelle, zog weg.

    ALG Leistungen wurden auch angezapft aber seit April erhält er offensichtlich keine ALG Leistungen mehr...

    Aktuell hat er wohl einen "Maiswagen":hae: bei der er Maissnacks verkauft. Dies ist belegt.


    Die Unterhaltsbeistandschaft ist hintendran und forscht und macht und nun bekam ich am Freitag Post, dass die UB Zwangsmaßnahmen ggü. KV vor Gericht beantragen würde und ich meine Finanzen offenlegen müsse (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess oder Verfahrenskostenhilfe)


    Das nervt mich grade total, weil ich nicht verstehe was die Unterhaltseintreibung mit mir zu tun hat. Ich habe damals die Unterhaltsbeistandschaft eingerichtet für die Kinder damit ich da raus bin und mich nicht noch darum kümmern muss.


    Warum muss ich mich jetzt evt. an Prozesskosten beteiligen, falls mein Einkommen :lach zu hoch ist?


    Ich arbeite zwar und konnte nun auf 90% erhöhen, das Geld ist trotzdem knapp... ich wohne in einem "Eigenheim", welches hochverschuldet ist(und zu groß) und ich dieses erst verkaufen werde wenn die Kiddies aus dem Haus sind.


    Nur weiss ich echt nicht was das jetzt soll. Ich dachte immer das eine Unterhaltsbeistandschaft selbst agiert und für die Kiddies den Unterhalt eintreibt und bei Prozessen werden die Kosten über den Staat bezahlt bzw. über KV?


    Hat da jemand Erfahrung und weiss mehr ?


    Dankeschön schonmal


    LG

  • Die Allgemeinheit zahlt nur dann, wenn man selbst nicht leistungsfähig ist. Die Beistandschaft wird allerdings vollständig von der Allgemeinheit finanziert und uebt in so einem Verfahren ja eine anwaltliche Tätigkeit aus (bzw. eine behördliche). Die Anwaltskosten sind also frei. Aber Verfahrenskosten sind mehr: Gerichtskosten und im Falle einer Niederlage und wenn das aus geurteilt würde (was selten ist), die Kosten des gegnerischen Anwalts.

    Wenn deine Beistandschaft also da nicht anderes vorhat, geht es um Kosten von ca. 250 Euro. Dafür versucht sie, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen und braucht deine Angaben. Das ist normalerweise in einer guten Stunde, bestimmt aber in zweien zu schaffen. Stundenlohn: 125 Euro.

    Es ist zwar aergerlich, aber es lohnt sich für dich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.