Wie lange kann Unterhalt an Ex-Frau (oder Mann) gezahlt werden?

  • Wir haben also momentan recht viel Gesprächsbedarf. Nun kam also die Frage auf, dass bei stark unterschiedlichem Gehalt der mehrverdienende Teil bis zum Teenageralter des jüngsten Kindes weiterhin Unterhalt zustehen könnte (nicht Kindesunterhalt).


    Praktiziert und weiter angemacht: Wechselmodell mit Kindesunterhalt an KM. Laut Anwalt KM ist einer KM (trotz Wechselmodell) keine Tätigkeit über 30h zuzumuten. Kinder sind zusätzlich in Vollzeit-Kita bzw. Schule mit Betreuungsmodell.


    Wohlbemerkt hier ist ein anständiger Verdienstunterschied vorhanden.


    Aber von einem Unterhalt über fast 10 Jahre? Ich erinnere mich aus meiner eigenen Scheidung, dass mir das Gericht nahelegte schnellstmöglich auf eigene Beine zu kommen. Da war meine jüngste Tochter noch nicht einmal zwei Jahre alt. Ich hatte dann auch ein paar Monate später einen Vollzeitjob aber ich wundere mich doch sehr, dass dies hier verlangt werden kann.


    Oder ist das einfach nur als Versuch zu werten?


    Ich dachte die Oberarzt/Krankenschwester-Versorgung sei vorbei.

  • Meine Anwältin (aus BaWü) meinte mal zu mir das es zwar die Möglichkeit gibt die KM zum arbeiten zu zwingen damit sie sich selbst versorgt aber ihr ist kein einziges Urteil bekannt wo das auch durch gezogen wurde wenn sich die KM halbwegs geschickt verhalten hat.

    Nahelegen und beschließen sind zwei paar schuhe, wenn du gut schauspielerst, "nicht die Kraft" für einen ernsthaften Broterwerb hast und dann noch ein Anwalt der den Namen auch verdient dann siehst schlecht aus.

    Such mal die Richterin die da den Unterhalt streicht, er verdient doch genug. "im zweifel für die angeklagte" :lach:lach:lach

  • Praktiziert und weiter angemacht: Wechselmodell mit Kindesunterhalt an KM. Laut Anwalt KM ist einer KM (trotz Wechselmodell) keine Tätigkeit über 30h zuzumuten. Kinder sind zusätzlich in Vollzeit-Kita bzw. Schule mit Betreuungsmodell.

    Seit der Änderung im Familienrecht von 2008 hat die berüchtigte "Chefarzt"versorgung eigentlich ausgedient. Es können sich noch diejenigen auf den Versorgungsparagrafen beziehen aus Rechtsschutzgründen, die (lange) vor 2008 geheiratet haben und mit dieser damaligen Versorgungsgarantie keinen Beruf ergriffen haben. Allerdings ist das noch nicht bei allen Richtern so zwingend angekommen und gerade BW ist da berüchtigt.


    Mir ist schon Jahre vorher ins Stammbuch geschrieben worden, dass ich als männlicher AE mit drei teilweise Windelkindern selbstverständlich Vollzeit arbeiten muss, weil ich das ja vorher auch getan hätte. Die Versorgung der allein lebenden Mutter müsste ich sichern, so lange wir noch nicht geschieden wären. Und das hat sie hinausgezögert ... Ich durfte also meine Arbeitszeit nicht verringern, was natürlich heftig war, mit drei Kids 40 Stunden abzureißen.

    Heißt: Hier kommt es auf den Richter an und die Argumentation. Aber die Versorgungsgarantie ist da absolut nicht festgeschrieben. Aber die Anwältin hat natürlich das recht, diese Finanzierung einzufordern. Ob ein Gericht das ausurteilt, ist fraglich. Aber oft wird soetwas dann in einen umfassenden Vergleich gegossen: Man(n) sieht die Kinder und zahlt dafür ... Nur: Hier läuft da schon das Wechselmodell. Da klappt das mit dem Erpressungsversuch nicht so ganz ... Blöd auch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und achso. Der Einkommensunterschied muss schon immens sein, um so eine Sonderregelung überhaupt durchsetzen zu können. Heißt: Deutlich jenseits des gelisteten Einkommens in der DüTa. Und zwar das bereinigte Nettoeinkommen - Kindesunterhalt abgezogen, eventuelle Schuldenbedienungen (Haus ..., Auto), Altersvorsorge etc. Da sollte man schon gut im sechsstelligen Einkommensbereich liegen. Da dann 50 Euro oder 150 an die Ex abzudrücken, wäre dann vielleicht nicht so sehr die finanzielle Katastrophe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein Beispiel aus Baden Württemberg:


    Scheidung im Jahr 2014 nach mehrjähriger, auch offizieller Trennungszeit;

    keine gemeinsamen Kinder;

    Ehefrau brachte ein eigenes Kind in die Ehe mit;

    Ehefrau war während der Ehezeit Vollzeit-Hausfrau - der Ehemann war alleiniger Vollversorger.


    Letztendlich wurde den Beteiligten folgender Vergleich angeboten:

    Scheidung;

    Der Ehemann zahlt 3,5 Jahre lang nachehelichen Unterhalt;

    weitere Unterhaltsansprüche sind ausgeschlossen.

  • Weiß jemand etwas von einem Urteil, also keinem einmütigen Vergleich?


    Hier hat die Ex-Ehefrau wohl einen ganz guten Schnitt gemacht: Mutmaßlich Trennungsunterhalt , also 3/7 vom Einklommen des Ex. Anteilige Rentenpunkte während der gesamten "mehrjährigen" Trennungszeit. 42 Monate nachehelicher Unterhalt. Das hätte der Mann vielleicht taffer aushandeln können bzw. die Scheidung beschleunigen können, wenn er der Ex ganz Böses gewollt hätte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lieben Dank - das hilft schon einmal weiter. Ich hätte mich auch sehr gewundert...


    Parallel dazu hat mein eigener Mann das Vergnügen in den USA erneut vor Gericht zu erscheinen. Jede Verhandlung kostet ihn alleine mit den Anreisekosten um die 2000 EUR und 5 Urlaubstage (bei max 4 Wochen Urlaub im Jahr und Wochenenden zählen in den Urlaub hinein). Fun times. Die Hälfte seines 2019 Urlaubs ging für Gerichtstermine/ Mediation drauf. Es gibt Mediation für den Umgang eins 16.5 Jahre alten Kindes. Da muss man sich doch langsam an den Kopf fassen... Die Mutter hat angeregt, dass ein Umgang mit dem Vater dem Kind nicht zumutbar sei, da der lange Flug zu stressig ist, Teilnahme an Sportwettbewerben in der Zeit nicht möglich usw.


    Mein Mann hat allerdings Glück gehabt: Mediatorin war hellauf begeistert, dass wir gerne Städte besichtigen, Opern besuchen (haha- fragt mal unsere Kinder nach ihrem "Glück") und schloss die Mediation mit den Worten ab, dass dies ja besser als Schule sei. Und die Richterin hat seiner Ex-Frau eine Warnung auf den Weg gegeben, dass bei der nächsten von Ihr angeregten Verhandlung der Ehegattenunterhalt noch einmal signifikant reduziert wird. Das allerbeste war, dass Ex-Frau Ihre Anwaltskosten alleine tragen muss. Das war tatsächlich meine größte Sorge, da diese Position immer wieder Tür und Tor für neue Verhandlungen öffnete. In Kalifornien kann man die Anwaltskosten (ähnlich zu der Prozesskostenhilfe) in schweren Fällen vom Ex-Partner übernehmen lassen. Also letztendlich bin ich doch zufrieden und freue mich, dass es eine (nachvollziehbare) Gerechtigkeit gibt.

  • Nuja Prozesskostenhilfe gibts hier doch auch.

    Meine Ex hatte die bekommen und gut genutzt da sie ja der Meinung war ich sei Alan Harper und muss ihr ein Leben lang Unterhalt Zahlen. Das das in einer gerechten Welt so ist bzw. sein müsste brauchen wir nicht diskutieren schließlich musste sie satte 4 Jahre ihres Lebens zumindest teilweise mit mir verbringen da wäre ein Unterhalt als Schmerzensgeld das mindeste Gewesen. Die Welt ist halt leider hart ungerecht und gemein.

    Immerhin ein Funken Gerechtigkeit gibt es dann doch, diese Beihilfe gab es für mich nicht da ich ja arbeiten ging und gerne ähnliche Beträge wie du sie nennst für geplatzte oder vertagte Gerichtskosten gezahlt habe. "Die Kosten der Vertagung trägt der Antragsteller" Sehr geiler Satz an den ich mich heute noch gerne erinnere <3 Auch das Gesicht bei Banken wenn du da einen Kredit haben willst um Gerichtskosten zu bezahlen ist einfach nur schön :love:

    3 Mal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Bezüglich Scheidung 2014 - ich wurde auch in Ba-Wü 2014 geschieden. Mir wurde sowohl vom Gericht als auch von meinem eigenen Anwalt im vorherigen Scheidungsprozess nahegelegt, schnellstmöglich auf eigene Beine zu kommen und meine jüngste Tochter war 18 Monate alt als wir uns trennten.


    Ich habe das Gefühl, dass die Gerichte mit unterschiedlichem Maß messen... und "wer kann", kann im Zweifelsfalle einfach "mehr arbeiten" um vielleicht auch den Staat vor etwaigen Belastungen zu sichern?