• Ein Arzt hat es gewagt ein (Bericht Frühjahr 19) zu schreiben, dass das Verhalten vom KV mir gegenüber den Gesundheitszustand massiv beeinflusst und das aggressive Verhalten nicht mehr tragbar ist. Dieser Arzt hat eine Unterlassungsklage erhalten. KV fühlt sich in seiner Ehre verletzt.

  • Eine Woche vor Kurbeginn ?


    Ich bin rechtlich ahnungslos, doch was soll den nun passieren 1 Woche vor Kurbeginn?

    Du gibst der Beistandsschaft viel zu viel Raum.

    Die hat nicht automatisch recht .


    Es ist ärztlich bescheinigt das ihr die Kur braucht und der KV wurde zeitig informiert.


    Lass es drauf ankommen und fahre, wird Zeit mal Stop zu sagen.


    So einen Mist braucht keiner:knuddel


    Liebe Grüße


    Ute

  • Das sagt meine Anwältin auch. Beistandschaft versucht einen Vergleich einzufädeln um eine Verhandlung und Zusatz Arbeit wegen der Befragungen zuvermeiden.

    Meine Anwältin sagt ausserdem ich solle nicht vergessen es ist ein Hochkonfliktfall und das muss jetzt mal jedem deutlich gemacht werden.


    Tja aber die Beistandschaft macht das ja geschickt, sie sagte 98% der Verhandlungen sind Vergleiche und von ihrer Empfehlung wird sie auch nicht abweichen. Den sie erkennt keinen Grund wieso das Wohl des Kindes gefährdet wäre wenn der Vater sie besucht.


    Also auf in den Kampf oder "nachgeben"?


    Im übrigen werde ich an der Verhandlung nicht teilnehmen, mein Arbeitgebe hat die Schnauze voll und bestätigt dass ich bis zum Antritt der Kur unabkommbar bin.


    Mal eine andere Frage ist hier alles im Forum öffentlich einlesbar?

  • Mal eine andere Frage ist hier alles im Forum öffentlich einlesbar?

    Der Bereich Plauderecke ist, soweit ich weiß, nur von den Mitgliedern hier einlesbar. Vieles im Forum kann auch von Außenstehenden gelesen werde. Das habe ich mal festgestellt, als ich offline zu meiner Überraschung Beiträge lesen konnte.

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Ich würde versuchen klar zu machen, d. diese Kur für das Kind und Dich wichtig sind, um zur Ruhe zu kommen.

    Das der KV diese Ruhe stört und die Kur dadurch ihr Ziel verfehlen würde.

    Vielleicht kann dir das ein Arzt bestätigen und du kannst es der Beistandschaft übergeben.

    So sehe ich das auch. Ich hatte bei der ersten Kur Umgang eingeräumt. Meine Tochter war damals vier und wir waren kein Hochkonfliktfall, wie ihr. Trotzdem hat es extrem gestört, dass er da war und die Zeit mit meiner Tochter hatte. Sie wollte gar nicht mitgehen und dann auch schnell wieder zu mir zurück.


    Nie wieder würde ich den Umgang in die Kur legen, das macht echt alles kaputt. Das ein Jugendamt sowas empfehlen kann ist echt mies, die sollten es besser wissen. Kann dein Arzt ein Attest ausstellen, dass ihr beide die Ruhe mal drei Wochen braucht?

  • ich versteh das alles nicht, was bitte könnte diese grottenschlechte elternebene besser unter Beweis stellen als dieser Antrag?

    Sicher ist das wohl des Kindes nicht gefährdet wenn er sie 3-4 std sieht, es ist zugleich genauso wenig gefährdet wenn es nicht so ist. Und die Kur dann wenigstens die Chance hat ungestört durchgezogen zu werden und damit Verbesserungen einhergehen zumindest für mich und unserem Kind.

    Ich finde es derart lächerlich, ich mein alle 4 Jahre kannst du frühestens eine Kur beantragen. Absolute Lappalie.

    Und ihm wird das nicht reichen, er wird dafür sorgen mir zu beweisen dass ich „gar nichts“ ohne ihn darf/kann und zerstören wird wo er nur kann.

  • Erdbeerstulle : Ich kann dich gut verstehen. Das alles ist leider dieses typische Machtspiel, das die Expartner oft veranstalten und da wird das Kind leider dafür verwendet, zwar etwas doof ausgedrückt, aber ich denke, man weiß was ich meine. Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass die 3 Wochen Mutter-Kind-Kur dir und Deinem Kind zustehen. So eine Kur ist ja wirklich nur alle paar Jahre mal, je nachdem.

    Lass Dich mal zum Trost etwas umarmen von mir. :troest:troest:troest

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  • Lies dir mal auf deiner Gerichtsladung durch, was passiert, wenn du nicht zur Verhandlung gehst. Also neben den Kosten, die dir dafür auferlegt werden und - da Eilverhandlung - dem Beschluss in Abwesenheit. Das ist keine gute Idee. Und nochmals: ihr habt anscheinend vor Gericht fünf oder sechs Vergleiche geschlossen. Ist davon auch der Umgang berührt, dann gilt diese Vereinbarung erst einmal. Du hast dich verpflichtet, diesen Vergleich einzuhalten. Da kommst du nicht raus. Das ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, den du geschlossen hast.


    Die Vergleichsregelung, so es eine gibt, bricht alle sonst ueblichen Dinge wie Möglichkeiten, ohne Umgang Urlaub zu machen oder auf Kur zu gehen. Guck also in die Vergleiche, dann weisst du, was rechtlich möglich ist oder nicht. (Man soll, soll, soll einfach keine Vergleiche im Familienrecht eingehen. Es fällt einem in 99% auf die Fuesse ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallöchen,


    Ich bin „hart“ geblieben, musste alle Ärzte aus der Schweigepflicht entbinden und Kontaktdaten übermitteln.

    Jetzt gehts los...


    Mhhh also meine Anwältin geht ja hin, sie vertritt mich ja auch. Wieso muss ich da persönlich erscheinen, sie dient der Aufklärung und wird mich aus der Verhandlung aus anrufen. Ich schaffe es psychisch schon gar nicht mehr daran teilzunehmen.


    Vergleiche wurde nur einer geschlossen nämlich lebensmittelpunkt bei mir und die Umgangsregelung. Die bis vor ein paar Wochen nicht gebilligt war.

    Der Vergleich ist nun gebilligt. Und wieso darf man dann keinen Urlaub mehr machen oder auf Kur gehen? Das beeinträchtigt doch das Kindes wohl nicht sondern fördert es?

  • Ihr habt vor ein paar Wochen erst einen Vergleich zum Umgang geschlossen? Dann ist doch alles prima. Dann halte dich an die von dir getroffene Absprache und gut ist.

    Dass du auf Kur gehst, war dir ja bekannt. Entsprechend hättest du es einbringen können, wenn du für Kuren eine Sonderregelung hättest haben wollen. Nach wenigen Tagen eine Vereinbarung kippen zu wollen, ist schwierig. Da wundert es nicht, wenn der andere Vertragspartner empört auf Einhaltung klagt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Moment - die Umgangsregelung (der Vergleich) besteht seit Frühjahr 2018!!! Außergerichtlich habe ich sogar einer Erweiterung zugestimmt - Gebilligt worden ist der Wisch von 2018 vor wenigen Wochen und selbstverständlich habe ich die Kur erwähnt (vor Billigung, in meiner Stellungnahme dazu!)

  • Puh, das ist ja ziemlich kompliziert bei euch.

    Als ich "Hochkonfliktfall" las musste ich einfach weiter lesen: ich habe unsere Tochter vor Jahren zugesprochen bekommen, mit alleinigem Sorgerecht. Unter anderem aus diesem Grund. Der Richter hatte einfach keinen Bock mehr, uns ständig vor Gericht zu sehen.

    Wir hatten in 9 Monaten 11 Verfahren vor Gericht! ;(

    Das kam, weil die Mutter offiziell nur Hartz4 bekam und munter drauflos klagte. Sie musste ja nie was zahlen.

    Ich dagegen schon, weswegen ich dankbar für diese Entscheidung war.


    Mittlerweile hat die Mutter von uns abgelassen und wir haben sie schon weit über 4 Jahre nicht mehr gesehen.

    Gut, Unterhalt bekomme ich für's Kind natürlich nicht da sie nach wie vor eher illegale Einkommen hat.


    Aber: Wir haben unsere Ruhe.



    Lange Rede kurzer Sinn: Halte durch!!


    Bei mir hat es auch lange gedauert bis der Streit aufhörte. ;)

  • Wenn die Kur Teil der gerade gueltig gewordenen Vereinbarung ist, dann ist doch alles gut. Dann berufst du dich vor Gericht auf die Vereinbarungsabsprachen.

    Liebe Grüße



    Bap



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