Keine Unterhaltszahlung in diesem Monat

  • Hallo zusammen!

    Seit einer Ewigkeit möchte ich mich heute mit einem Thema an Euch wenden. Die letzten Jahre war ich gar nicht mehr hier, habe aber auf Anhieb noch viele Usernamen „wiedererkannt“. Unserer kleinen dreiköpfigen Familie plus Hund geht es soweit sehr gut. Tochter, 6, wurde eingeschult, Sohn, 5, im kommenden Jahr. Kein Kontakt zu KV seit ~ 4 Jahren. Vor ~ 2 Jahren haben wir uns vor Gericht verglichen bzgl. Unterhalt. KV hat eine hohe Summe abgestottert (bis Juli diesen Jahres) und auch die fest gesetzte Höhe des KU seit Gerichtsurteil/-Vergleich pünktlich bezahlt. Nur diesen Monat nicht. Zuerst vermutete ich, dass die Zahlung aufgrund des Feiertags verzögert ist, aber bis jetzt ist kein Eingang auf dem Konto zu verzeichnen.

    Wie verhalte ich mich nun strategisch richtig? Mir ist keine private Adresse bekannt, nur eine berufliche (laut Google).

    Wie lange aufs Geld warten? Gleich wieder einen Anwalt einschalten?

    Vielen Dank für Euren Rat!

  • einen Cent Rücküberweisen mit der Frage im Betreff das Unterhalt ausgeblieben ist ...?


    Die Bankverbindung müsste ja bekannt sein und so indirekter Kontaktanstubbser möglich.

    Halbwegs diskret

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • Falls noch nicht geschehen beim damaligen Vergleich, bitte das Gericht um einen pfaendungsfaehigen Titel. Den solltest du sowieso liegen haben. Parallel schreibst du Ex - Herrn Mueller, Firma Maier - auf der Berufsadresse an mit Zahlungsaufforderung.

    Kommt Geld nicht umgehend, beauftrage Gerichtsvollzieher mit dem Titel, Gehaltspfaendung beim Arbeitgeber zu bewirken. Letzteres kostet im Voraus rund 100 Euro, die aber Ex zahlen muss und die ihm auch gepfändet werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn er selbstständig ist, hat er ja ein Geschäftskonto. (Das steht auf jeder seiner Rechnungen. ) Dafür kann man auch Pfändung beantragen ...


    Ex ist ja zahlungsverpflichtet. Da braucht es kein Einschreiben, um ihn rechtlich in Verzug zu setzen. Spar dir also die Euronen und schreib ihm ganz normal einen Brief mit der Zahlungserinnerung und Fristsetzung. Ist psychologisch freundlicher als ein Einschreiben, juristisch kein Unterschied und spart dir Geld.

    Derartige Briefe gehen nicht verloren ... das sind in der Regel Ausreden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.