Unterhalt - Neue Überprüfung

  • Hallo,


    habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.


    Mein Partner hat eine Tochter (19 Jahre) für die er bisher immer Unterhalt gezahlt hat. Dieses Jahr hat sie die Schule beendet. Daraufhin hat er die KIndsmutter schriftlich kontaktiert und darum gebeten ihm mitzuteilen wie es nun weiter geht. Also sprich Ausbildung oder eventuell Studium.


    Von der Mutter kam keinerlei Reaktion. Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen ? Hatte jemand schon mal so einen Fall ?

  • Die Mutter ist nicht mehr berechtigt, Unterhalt für's Kind zu empfangen, sie ist mit Eintritt der Volljährigkeit ebenfalls zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.


    Meldet sich das Kind nicht, würde ich die Zahlungen einstellen. Dem KV steht der Nachweis darüber zu, dass das Kind noch unterhaltberechtigt ist.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Die Tochter ist volljährig. Da ist die Mutter nicht mehr die Ansprechpartnerin. Das müssen Vater und Tochter jetzt direkt miteinander klären.

    Seit die Tochter volljährig ist, sind beide Elternteile "barunterhaltspflichtig". Ist das von deinem Mann geklärt worden? Ansonsten ist der obligatorische Unterhaltstitel weiter gültig.

    Du merkst, es gibt viele mögliche Konstellationen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Das beide Barunterhaltspflichtig sind ab Volljährigkeit ist bekannt.


    Es wird wohl darauf hinaus laufen die Zahlung erstmal einzustellen und dann zu schauen ob eine Reaktion kommt. Hätte die Einstellung der Zahlung negative Auswirkungen ? Und was wenn nichts kommt ?

  • Hätte die Einstellung der Zahlung negative Auswirkungen ?

    Wenn ein gültiger Titel besteht ja. Denn dann könnte das Kind den Unterhalt pfänden lassen.

    Und was wenn nichts kommt ?


    Dann wird das Kind wohl aktuell keinen Bedarf haben oder eben nichts tun, was eine Unterhaltspflicht auslöst.


    Allerdings würde ich dem Kind per Einschreiben die Einstellung des Unterhalts ankündigen bzw. falls ein Titel besteht die Herausgabe des Titels und die Übersendung von entsprechenden Unterlagen, die die Bedürftigkeit und die Berechtigung belegen verlangen. Natürlich auch mit dem Hinweis, dass zu einer korrekten Berechnung nicht nur die Einkommensverhältnisse des Kindes, sondern auch die der Mutter gehören.

  • Wie gesagt: Wenn der obligatorische Titel noch nicht "zurückgegeben" worden ist, hat der Bestand. Und dann kann er ohne Ankündigung gepfändet werden. Unterhalt einfach einstellen ist juristisch keine gute Position. "Richtiges Vorgehen" wäre eine Klage auf Abänderung des Titels - so der halt nicht zeitlich begrenzt auf 18 Jahre ist. Da muss man halt nachlesen.

    Die Tochter ist rechtlich verpflichtet, relevante Änderungen - also Ausbildung zB - mitzuteilen. Teilt sie nichts mit, ist der Rechts stand unverändert. Dein Mann wäre schlecht beraten, da den Unterhalt einzustellen. Geht das vor den Kadi, muss er nicht nur nachzahlen, sondern hat durch die Anwalts- und Verfahrenskosten ca. 1-1,5 Jahresunterhalte zu zahlen.


    Das einfachste wäre natürlich, mit der Tochter einfach mal zu reden.

    Liebe Grüße



    Bap



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