JC-Fragebogen zur Vermögens- und Einkommenssituation

  • Ich habe vor 2 Wochen vom JC die Aufforderung erhalten, mein Einkommen und Vermögen offenzulegen.

    Das Haus, das wir vor Kurzem gekauft haben, ist durch einen Kredit bezahlt worden, den wir beide, meine Frau und ich aufgenommen haben. Die alleinige Eigentümerin im Grundbuch ist meine Frau.

    Wir zahlen monatlich ca. 500 Euro Zins und 500 EUR Tilgung.

    Meine Frau hat auf absehbare Zeit kein eigenes Einkommen. Also trage ich sämtliche Kosten.

    Wie kann ich das in dem Fragebogen ansetzen?allein-erziehend.net/index.php?attachment/31915/

    allein-erziehend.net/index.php?attachment/31916/

  • Franziska

    Deine Frage ist etwas offtopic, aber ja, richtig. Das Haus ist Eigentum meiner Frau. Wenn ich mal sterbe, soll es nicht Teil der Erbmasse werden. Dadurch halte ich ihr und unserer gemeinsamen Tochter den Rücken frei. Frei von den Ansprüchen meiner anderen Kinder und vor allem, von der Gier ihrer Mütter. Meine Frau und unsere Tochter sollen dauerhaft und unangefochten hier leben können.

    Und ganz praktisch, man kann das Baukindergeld nur für seine erste Immobilie erhalten. Da ich selbst Mehrere besitze, scheide ich als (Mit-)Eigentümer aus.

  • Franziskas Frage ist nicht off topic, sondern entscheidend. Für ein Haus, was dir nicht gehört, kannst du in der Regel keine abzugsfähigen Kosten ansetzen.


    Es differenziert sich ein bisschen, wenn deine Frau Gelder vom Jobcenter beziehen will oder aber deine Exfrauen und nicht im Haushalt wohnende Kinder.


    Aber das kann ja das JC entscheiden, was Sache ist. Du trägst ein bei "Angaben zur Unterkunft" und lieferst die erbetenen Belege mit und gut ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du sorry, aber bei dem Gemauschele komme ich nicht mit. Dir hier einen Rat zu geben wäre zumindest moralisch verwerflich...

    Du lebst also in einem Haus, das du voll finanzierst, das dir aber nicht gehört, wegen des Baukindergelds und damit du einen Teil deiner Kinder enterben kannst. Und wir sollen dir jetzt ernsthaft einen Rat geben, damit du wieder ein Hintertürchen findest, keinen Unterhalt zahlen zu müssen? Ist das dein Ernst?

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich habe dir nicht unterstellt, um was es dir primär geht... Das ist mir auch egal.

    Wenn man sich für etwas entscheidet, ist doch für das Ergebnis (die Konsequenzen, die unmittelbar daraus folgen) egal, welche der Konsequenzen den Ausschlag für die Entscheidung gegeben hat:rainbow:.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • O man.... auf der einen Seite, möglichst alle 3 Kinder mit gleichem Anfangsbuchstaben. Damit eine enge Geschwisterbindung entsteht.


    Auf der anderen Seite, alles dafür tun, dass die Kinder ja keine Ansprüche aneinander haben.


    Du sorgst ja jetzt schon dafür, das sich irgendwann alle bekriegen und sich nicht mehr mit dem Pöbbes anschauen.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • campusmami

    Ich gebe dir so weit recht, "... ist doch für das Ergebnis ... egal, welche der Konsequenzen den Ausschlag für die Entscheidung gegeben hat:rainbow:.", wenn man eine Fragestellung rein nach objektiven Gesichtspunkten be- oder verurteilt.

    Wenn aber "Moral" ins Feld geführt wird, dann spielen die Beweggründe eine wichtige Rolle.


  • Hey Vollbio,


    Ich gebe der Sachlage dahingehend Recht, dass du in der Höhe die Kosten nicht anerkannt bekommen wirst...als Miete zu teuer, somit Luxus und übersteigt die Summe in deinem Selbstbehalt...das ist reiner Spass für dich...so wird vermutlich ein Amt das sehen...


    Es steht mir zwar nicht zu, dass zu beurteilen, aber was ich säe werden andere ernten...ich mag die Ex meines Mannes auch nicht, aber ich werde mich hüten, meine und seine Kinder unterschiedlich zu bewerten...bei uns werden alle Erben...zu gleichen Teilen...und für alles andere gibt es lebenslanges Wohnrecht...das kann man prozessieren wie man will...du wirst, ausser einer Menge Hass und Streit nach deinem Ableben, nix Gutes damit lostreten...es sei denn, die anderen Immobilien gehören den anderen Kindern innerhalb deren Erbfolge...wenn nicht, hast du damit nur den Gedanken, dass deine anderen Kinder dir weniger Wert waren in deren Köpfe gepflanzt...nix, was man nach meinem Ableben denken soll...


    Und nochwas...das Baukindergeld soll Familien helfen, die sich sonst schwer eines leisten können...dann zu hören, dass wieder jemand, der schon "ein paar" besitzt, so getrickst hat, um diese Förderung zu erhalten, macht mich ziemlich sprachlos und irgendwie auch ein wenig wütend...

  • Und ganz praktisch, man kann das Baukindergeld nur für seine erste Immobilie erhalten. Da ich selbst Mehrere besitze, scheide ich als (Mit-)Eigentümer aus.

  • genau zu dieser Zielgruppe gehören wir.

    Nein, definitiv Nein! Deine Frau vielleicht, du definitiv nicht. Du hättest eine deiner Immobilien verkaufen können um ihr ein schönes Eigenheim zu geben...du nutzt derzeit aus, dass auf ihren Namen noch kein Haus existiert...du bist nicht die Zielgruppe!

  • Inkognito

    Ich glaube ich verstehe dich.

    Du erkennst darin einen Widerspruch. Wenn ich Eigentümer von 3 vermieteten Immobilien bin, dann kann es nicht sein, dass meine monatliche Einnahmen nur mit Mühen ausreichen, eine vierte, selbstgenutzte Immobilie zu erwerben. Und zugleich eine 5köpfige Familie zu ernähren.

    Doch, ich glaube das ist so. Aber "glauben" heißt ja "nicht wissen". In wenigen Tagen werde ich es wissen.

    Ich muss meinen Fragebogen bis 15. Oktober fertig ausgefüllt haben. Dann werde ich sehen, ob meine Einschätzung zu pessimistisch ist oder ob uns tatsächlich, nach Abzug aller Kosten, etwas übrig bleibt.

    Wenn dem so wäre, dann hätte diese Offenlegung auf jeden Fall etwas Gutes, nämlich meine Angst zu entkräften.

  • was mir grad noch einfällt...wie könnt ihr für ein Haus Baukindergeld beziehen, wenn euer Kind noch gar nicht da ist? Korrigiere mich, wenn ich mich irre, aber das kann man doch nur ab Geburt des Kindes? Oder hab ich die Geburt überlesen?

  • Stimmt so auch nicht...Baukindergeld bekommt der, bei dem das Kind lebt und gemeldet ist...hat mit Kindergeld nix zu tun...in der Regel ist das Kindergeld aber bei dem, in dessen Haushalt das Kind lebt...


    Was soll ich sagen, ich sehe hier extrem viel Mauschelei...vorm Staat und vor deinen Kindern...so könnte ich ehrlich gesagt nicht leben...

  • Das dein Thread schräg rüberkommt ist einfach so. Ich muss sagen, ich habe auch als erstes gedacht: Ist das dreist oder doof oder gar beides?

    Das es in diesem Thread erst so still war, läßt mich vermuten, dass es anderen genauso ergeht.

    Da ist Vermögen auf der einen Seite (die mehreren Immobilien hattest du ja angegeben) und ich frage mich schon, warum da das JC überhaupt involviert ist.

    Es mutet seltsam an, dass ihr auf der einen Seite so clever agiert, Baukindergeld einsteckt, Immobilien überschreibt, die sich derjenige eigentlich nicht leisten kann und hier so eine Popelfrage gestellt wird, wie man das (vermutlich) möglichst gewinnbringend einsetzen kann. Zusammengefaßt mit den anderen Threads hat das echt Geschmack. Sorry, aber das empfinde ich gerade so.