JC-Fragebogen zur Vermögens- und Einkommenssituation

  • Du hättest eine deiner Immobilien verkaufen können um ihr ein schönes Eigenheim zu geben.

    Das ist nicht so einfach. Glaube ich. Eine der 3 Immobilien ist abbezahlt, ein Appartement von 45 qm, das würde ca. 60 bis 100 TEUR bringen. Aber das würde niemals reichen, etwas Größeres zu kaufen.

    Unser Haus jetzt, hat 370 TEUR. gekostet.

    Eine der beiden anderen Immobilien verkaufen, würde gleichzeitig bedeuten, die Darlehen zurückzuzahlen, also fallen Vorfälligkeitsgebühren an.

    Und dann weiß ich nicht, wenn man denn eine passende Immobilie gefunden hätte, müsste nicht nur ein Kredit für diese beantragt sondern gleichzeitig ein Käufer für die andere gefunden werden. Der eine Kredit gekündigt, der andere beantragt werden. Ich weiß nicht wie die Schufa das bewertet.

    Ich glaube das würde niemals funktionieren.

  • du, wer das will, plant sowas sorgfältig durch...hätte hätte Fahrradkette...ich persönlich bin versucht zu glauben, dass du nie im Leben deine Immobilien verkaufen würdest...Sie sind deine Sicherheit für später...das kann man dir nicht mal verübeln...Dein jetziges Verhalten allerdings schon...


    Es bleibt leider so...du bist vermögend, durch deine Immobilien,alle deine Frauen und Exfrauen beziehen Hilfe vom Staat und du beantragt indirekt über deine Frau Fördergelder vom Staat und lässt gleichzeitig die Miete/Anzahlung auf staatliche Unterhaltsleistungen anrechnen und scheinst damit ziemlich großzügig vom Sozialstaat zu profitieren...


    Ich sehe da langsam auch nicht mehr durch, ich merke nur, dass mir das ziemlich sauer aufstösst...

  • und was mich grad noch mehr ärgert, ich hatte vor euch den Flyer für euer Haus umsonst zu machen, da ich den Eindruck hatte, ihr habt Hilfe nötig...aber das hier sieht grad überhaupt nicht so aus...und fragst dann ob du die scheinbare Schwarzarbeit deiner Ex Anzeigen solltest?


    Ich bin grad echt in Rage...falls ich was verwechselt habe, dann entschuldige ich mich...aber hier blubbern gerade die Gedanken hoch...

  • Ohne Nachweis über Einkommen und eine Bürgschaft bzgl. der Absicherung des Unterhalts der Ehefrau wäre es nicht/nahezu unmöglich gewesen, eine Südostasiatin ins Land zu holen und zu heiraten. Also muss Geld vorhanden sein.

    Und so großzügig heute Kredite vergeben werden, auch hierfür muss ein entsprechendes Einkommen sicher zur Verfügung stehen. Keine Bank spendet einem unterhaltspflichtigen Einzelverdiener mal eben einen Kredit über mehr als 300.000 €.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • die Gedanken kreisen grad immer mehr ..Jetzt erklärt sich auch, warum die Ummeldung des Hauptsitzes deiner Kinder auf deinen Haushalt gerade so "zufällig" passend ist...wenn das Baukindergeld noch nicht beantragt ist, kannst du dann für drei bei dir und deiner Frau gemeldete Kinder beantragen...das sind 3600 Euro vom Staat...Pfui sag ich da nur...



    Falls ich dir Unrecht tue, dann sei hiermit gesagt, dass das nicht meine Intention ist und ich sowas nicht mit Absicht mache...aber du musst selbst zugeben, dass das von aussen betrachtet wahnsinnig kalkuliert und abgebrüht aussieht...

  • Also hier kann ich Vollbio verstehen.


    Respekt für das Risiko welches Vollbio mit diesen drei nicht abbezahlten Imobilien eingeht. Das erfordert Mut welchen ich nicht hätte. Von Vermögen kann man hier noch nicht reden. Es ist Kapital welches gebunden ist und die Häuser sind nocht nicht einmal abbezahlt. Von gebundenem Kapital kann ich nicht abbeissen...

    Denkt doch mal nach, er sichert so auch die Zukunft seiner Kinder ab. 3 Immobilien für 3 Kinder. Das er dafür sorgt das auch das dritte abgesichert ist und er versucht einen Erbschaftstreit in der Zukunft zu vermeiden ist doch nicht verwerflich.


    Warum sollte er das Baukindergeld dabei nicht einrechnen? Dafür ist es doch gedacht!


    Ich finde oft die Art und Weise wie Vollbio Sachen regelt nicht gut. Aber diese Sache mit den Häusern ist nüchtern betrachtet nicht verwerflich.

  • Nein, nüchtern betrachtet ist der Besitz von Immobilien überhaupt nicht verwerflich und nüchtern betrachtet gönne ich es jedem...


    Das Geschmäckle kommt mit dem Drumherum auf...im Kontext sieht das nämlich alles nicht mehr so selbstlos aus...ich weiss dass wir hier alle nur mutmaßen können und wie gesagt, ich will auch nix Böses...aber der Kontext mit allen anderen Threads macht es mir grad sehr schwer, da etwas Gutes zu sehen...


    Aber, das ist nur meine Meinung

  • Aywa Mit dem drumherum gebe ich dir absolut Recht! Ich weis er ist nicht selbstlos.


    Hier geht es jedoch nur um die Immobilien und im Endeffekt kommt dies später den Kindern zugute. Auch das er das dritte Haus jetzt schon der Mutter seines ungeborenen Kindes gibt, ist sehr gewagt und kann böse für Vollbio enden. Jedoch will er dafür sorgen das auch dieses Kind abgesichert ist und das Haus in einem eventuell zukünftigen Erbschaftsstreit nicht für seine Frau und das Kind verloren geht und sie weiterhin abgesichert sind.

    Einmal editiert, zuletzt von SilentGwen ()

  • Aywa Ich weis er ist nicht selbstlos.

    Richtig, Ich bin nicht selbstlos.

    Achtung, jetzt kommt in Ironie verpackte Einladung zur Selbstreflexion.

    Das ist mein Alleinstellungsmerkmal hier in diesem Forum.

    Das macht mich einzigartig, unique hier.

    Alle anderen hier sind selbstlos, zumindest diejenigen, die mir ihre Kritik schreiben.

    Ende Ironie.

    Ich bin wirklich dankbar für alle Rückmeldungen. Manche sind für mich auf Anhieb einsichtig, an manchen muss ich kauen (z. B. gestern Abend, eine Rückmeldung, die mich daran erinnerte, dass alles was man sät, auf einen zurückkommt.), manche ärgern mich, usw. Aber alle dienen mir dazu, mein Verhalten, Pläne und Aktionen, dahingehend zu überprüfen, ob sie nüchtern betrachtet, vernünftig sind und das Wohl meiner Kinder schützen, fördern, stärken.

  • auch das ist eine schöne Geste, wenn denn die anderen Immobilien ebenso selbstlos an die Exfrauen, später dann Kinder, gegangen sind, wie dieses Haus...im Moment, aufgrund weiterer mangelnder Infos, erscheint das alles so surreal...


    Und das Problem was ich habe, da liegt ein JC-Bescheid vor, indem er Auskunft über seine Belastungen und Vermögen geben soll...also nimmt jemand, er selber oder seine Frau, Leistungen vom Staat in Anspruch und er will für zumindest erstmal, begrenzte Zeit die zu zahlende Summe von ca. 1000 Euro für den Kredit, auf seine möglichen Unterhaltsleistungen anrechnen lassen...


    Und die Kinder wurden vor gar nicht langer Zeit einfach von ihm mit Hauptwohnsitz auf ihn ungemeldet, ohne das Einverständnis der Mutter...die Vermutung, dass die Absicht dahinter nicht ganz so ehrenhaft und unschuldig ist, wie er angegeben hat, macht das alles noch bizarrer.


    Dann vor dem Hintergrund, dass er seine Ex wegen Schwarzarbeit anzeigen wollte, lässt mich grübeln, ob da wirklich alles so koscher ist. Man kann nicht auf der einen Seite nach Gerechtigkeit rufen und auf der anderen alle rechtlichen Grauzonen ausschöpfen...


    Ich überlege nebenbei ebenso noch, wie es mir gehen würde, wenn ich von Hartz4 leben muss, vielleicht noch versuche eine Selbstständigkeit auf die Beine zu stellen,zwei Kinder im vereinbarten Wechselmodell grossziehe, mich ständig gegen Spontanaktionen des Ex wappnen muss und dann höre, dass er inzwischen die 3. Immobilie kauft. Und die gemeinsamen Kinder einfach mal zu sich umgemeldet hat...und dann noch im AE-Forum nachfragt, wie er den Kredit für ein Haus, was ihm nicht gehört, auf seiner Seite als Belastung anrechnen lassen kann...und ständig Gründe finden möchte, warum ich als Mutter zwar zum gebären gut genug, zum erziehen allerdings nicht mehr, war. Immerhin gab es ja parallel noch ne Anzeige wegen Gewalt beim Jugendamt....


    Entweder war die Wahl seiner Frauen grottenschlecht und er ist wirklich arm oder die berühmten 50% seiner Seite sind ebenfalls nicht ohne...


    Wie auch immer ich es betrachte, ich kann das alles nicht als gut gemeint und schlecht geraten abtun...

  • Baukindergeld bekommt man für die Kinder, die zum Zeitpunkt der Ummeldung (Achtung spätestens 3 Monate (oder seit neustem 6 Monate) nach der Ummeldung muss der Antrag vorliegen) im Haushalt gemeldet sind. Seid ihr schon umgezogen?

    Ich meine, das Baby ja noch nicht da. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte also höchstens für die beiden Kinder Baukindergeld beantragt werden, die jetzt seit kurzem zufällig in ebendiesem Haushalt gemeldet sind.

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Heute habe ich einen Online Unterhaltsrechner gefunden und mal probehalber für mich berechnen lassen. Genaue Werte habe ich noch nicht, aber so etwa müsste ich Einnahmen um die 3500 EUR netto monatlich haben und 0 Einkommen bei der KM, denn ihre Schwarzarbeit zählt ja nicht. Das ergab Unterhaltszahlungen an die KM für den 6jährigen in Höhe von 142 EUR und für die 4jährige 111 EUr. Und wenn ich unser kommendes Kind mitberechne, verringert sich meine Unterhaltsverpflichtung nochmal geringfügig um etwa 15 EUr.

    Kann das sein? Mir kommt das unglaublich wenig vor. Wenn das tatsächlich "nur" ca. 250 EUR monatlich sind, da sage ich überhaupt nichts.

    Ich war bis jetzt von der Düsseldorfer Tabelle ausgegangen, und da war ich auf knapp 1000 EUR (520 + 454) pro Monat gekommen.

  • Gerichte legen die Düsseldorfer Tabelle für Unterhaltsberechnungen zugrunde.


    Nun sind die Kinder ja meines Wissens bei dir gemeldet. Damit müsste eigentlich die Mutter an dich zahlen und hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit.

    Wird euer Konstrukt von einem Gericht als Wechselmodell angesehen, kommt es auf den OLG-Berteich an, wie entschieden wird.

    Was jedoch das Jobcenbter macht, ist eine ganz andere Geschichte. Da kann es gut sein, dass das JC der Mutter eine fiktive Zuwendung von dir an die WM-Mutterfamilie festlegt - und der Mutter obliegt es, das Geld ggfls gerichtlich einzutreiben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ja, kann er:

    Da kann es gut sein, dass das JC der Mutter eine fiktive Zuwendung von dir an die WM-Mutterfamilie festlegt - und der Mutter obliegt es, das Geld ggfls gerichtlich einzutreiben.

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich dachte, dass das JC meine Unterhalts verpflichtung ermittelt, und ich dann diese Summe ans JC zahlen muss.


    Zwergenpapa

    https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php

  • Am Freitag war Abgabetermin für den Fragebogen.

    FAlls es jemanden interessiert, ich habe mit meiner Frau 2 Verträge geschlossen und diese beim JC mit vorgelegt.

    Der erste Vertrag besagt, dass wir beide zwar im Bausparvertrag als Inhaber aufgeführt sind, dass ich aber nur als Bürge im Außenverhältnis zur Bausparkasse fungiere. Sie ist für die Bedienung des Darlehens alleine zuständig.

    Der zweite Vertragbesagt, dass ich ihr eine monatliche Nutzungsentschädigung zahle und die laufenden Strom- und Gaskosten übernehme.

    Die Sachbearbeiterin hat das so erstmal akzeptiert; jetzt bin ich gespannt, was bei den Berechnungen rauskommt.