Ich brauche dringend Hilfe

  • Hallo Zusammen,


    Ich bin seit knapp 5 jahren von meinem Exmann geschieden und unsere Tochter (5) lebt derzeit bei mir sorgerecht haben wir derzeit beide. Mein exmann ist mittlerweile neu verheiratet und hat 2 andere Kinder von seiner neuen Frau, nun habe ich seit einer woche ständig probleme mit ihm er meint ich sei keine Gute mutter weil ich meine ausbildung mache und meine Tochter mich desshalb nicht so oft sehen kann. Er meint ich solle aufhören zu arbeiten bitte ? Und dann ? Wie soll ich dann ein Vorbild sein für meine Tochter ? Meine Tochter schläft bei meinen eltern weil ich sie sonst schon sehr früh wecken müsste aber nachmittags ist sie dann immer bei mir. Auch wenn sie ab und an bei oma ist da hat sie ihre Freunde und ihr geht es gut. Meiner Tochter fehlt es an nichts sie ist gut gekleidet hat was zu essen uns ein sauberes warmes zuhhause. Nun hat er eben angerufen und meinte das er sie morgen abholen möchte ich sagte ihm das er sie ab jetzt nur noch alle 2 wochen sehen darf weil ich und genauso meine tochter möchte nicht zu ihm sie sagt das er mit seiner frau streitet und er dinge kaputt schlägt auch sagt er zu meiner Tochter sie solle keine mini röcke anziehen kein nagellack und frauen ziehen wohl keine tshirts draußen an solche dinge. Das möchte ich nicht meine tochter soll frei aufwachsen was kann ich tun ? Bittte helft mir. Er meinte er wird das alleinige sorgerecht beantragen hat er chancen nur weil ich arbeite ?


    Ich danke jedem einzelnen für eine antwort ich zittere gerade vor wut auch ein wenig trauer denn ich lebe für mein kind und er will jetzt aif einmal den vater spielen.

  • Ich arbeite seit nunmehr 7 Jahren ausschließlich im Bereitschaftsdienst, das heißt, pro Woche bin ich 1-2 Nächte weg und jedes zweite Wochenende für 24 Stunden. Meine Tochter (10) ist in dieser Zeit bei meiner Mutter. In unserer "heißen Phase" kurz nach der Trennung hat mein Exmann versucht, mir u.a. daraus einen Strick zu drehen und mir deshalb zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), wenn nicht gleich das Sorgerecht wegnehmen zu lassen. Das Jugendamt hat nur herzhaft gelacht und gesagt, solange die Betreuung gesichert ist, stellt die Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils keinesfalls eine Kindeswohl Gefährdung dar. Wenn das Kind zum Vater käme, würde dieser ja wohl auch weiterarbeiten und das Kind Fremdbetreuen lassen.


    Nachdem dein Exmann schon wieder verheiratet ist und mit seiner jetzigen Frau schon 2 Kinder hat, gehe ich davon aus, dass ihr länger als 6 Monate getrennt seid. Nachdem eure Tochter offenbar in dieser ganzen Zeit bei dir gelebt hat, wird es für ihn ziemlich schwierig werden, sie ohne gute Argumente von dir wegzuholen. Er müsste nachweisen, dass du das Kindeswohl gefährdest bzw sich bei ihm die Situation des Kindes ganz erheblich verbessern würde. Dass du sie nicht nach seinem Geschmack kleidet, dürfte da wohl keine Rolle spielen.


    Auf jeden Fall würde ich mich zumindest mal anwaltliche beraten lassen, die Situation detailliert schildern und einen rechtsverbindlich Rat einholen. Falls er dann irgendwelche Aktionen starten sollte, kannst Du schneller agieren.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Hallo Ayse, Willkommen hier im Forum. Du machst dir Sorgen, ob der Vater eures Kindes die Tochter fest zu sich holen könnte.

    Ihr habt als Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet, dass ihr über den Lebensmittelpunkt ("Aufenthalt") der Tochter gemeinsam und einvernehmlich euch entscheiden könnt und müsst. Das habt ihr bei der Trennung getan. Die Tochter lebt bei dir.


    Ihr könnt jederzeit euch gemeinsam einigen, das zu ändern. Seid ihr euch aber nicht einig, wie es derzeit der Fall ist, dann bleibt der derzeitige Zustand bestehen. Eure Tochter bleibt also bei dir.


    Um das zu ändern, müsste der Vater eine Klage bei Gericht einreichen (das darf er). Dort müsste er beweisen, dass es der Tochter bei ihm "erheblich" besser gehen würde als bei dir. So hat es das Oberlandesgericht Hamm vor Jahren in einer Grundsatzentscheidung festgelegt.

    Stellt sich die Frage, was "erheblich" ist. Auch dazu haben die Gerichte geurteilt. Wichtiger Punkt ist der Wille des Kindes. Ab 12 jahren muss ein Kind im Gerichtsverfahren befragt werden. Der Wunsch des Kindes ist im Urteil zu berücksichtigen (aber nicht zwingend entscheidend). Ist es jünger, kann es gehört werden, muss aber nicht.

    Du sagst, deine Tochter will nicht beim Vater leben. Damit fehlt ihm ein wichtiges Argument.


    Was ist noch "erheblich"? Erheblich beschreibt nicht ein Leben im Reichtum. Wer mehr Geld hat, hat keinen höheren Anspruch auf das Kind. Wenn du dich normal und wie andere Eltern um dein Kind kümmerst, dann kann der andere Elternteil sich per Definition nicht "erheblich" besser um das Kind kümmern können. Der große Unterschied zwischen den Eltern kann nur kommen, wenn du im Umgang mit dem Kind große Mängel hättest: Das Kind würde vernachlässtigt, Gewalt ausgesetzt und ähnliches.

    Wenn das alles nicht der Fall ist - und davon gehe ich jetzt aus -, dann besteht rechtlich keine Möglichkeit für den Vater, das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" zu bekommen.


    Dass du als Alleinerziehende arbeiten musst, dass du Betreuung organisieren kannst und musst - das alles ist kein "Mangel", sondern völlig normal.


    Mach dir also keine Sorgen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dass du als Alleinerziehende arbeiten musst, dass du Betreuung organisieren kannst und musst - das alles ist kein "Mangel", sondern völlig normal.


    Mach dir also keine Sorgen.

    Vielleicht war das auch nur der Wink das sie sich mal einen gescheiten Ernährer suchen soll das sie sich um das Kind kümmern kann.

    Diesen Tipp hab ich anfangs öfter von Erzieherinnen und Müttern gehört "Ach du findest schon eine nette Frau, dann wird sich auch wieder richtig um den König gekümmert"

  • Aber vielleicht zahlt der Ex-Mann ja auch Unterhalt. Und ist auf den schlauen Gedanken gekommen, dass ein drittes Kind bei ihm Zuhause von der Next gut mitversorgt werden könnte und er sich dann den Unterhalt spart. Und hat Ayse erst einmal ihre Ausbildung fertig und verdient Geld, dann kann sie ihm Unterhalt fürs Kind leisten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ....dann müsste er sie aber unterstützen und so motivieren ihre Ausbildung schnell und gut fertig zu machen. Also Kind abholen wenn Ayse lernen muss oder während der Prüfungen.

    Da könnte er zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, er spart dann Unterhalt und kann in der Zeit der Ausbildung dem Kind klar machen das es ihm bei ihm besser geht.


    Die Frage ist halt auch ob Next da mit macht, fremde Kinder sind ja bei vielen (egal welchen Geschlechts) auch so eine Sache

  • Es ist vorbildlich das du für deine Zukunft und die des Kindes investiert. Lass dir daher deine Ziele und Träume niemals nehmen, die Missgunst anderer tangiert dich daher auch nicht im Geringsten. Dein Leben ist dein Leben das mag anderen nicht passen und im Nu werden die Klassiker als Druckmittel eingesetzt. Entgege diesen leeren Worten mit Entspannung denn Hunde die bellen, die beißen nicht. Selbst wenn der Klageweg eingereicht wird... So einfach ist das alles nicht. Mach weiter so wie du denkst und es für richtig hältst. Sei gelassen, viel Glück.