Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Betreuung

  • :winken: Der Bursche schreitet langsam aber stetig auf den 18'ten Geburtstag zu.


    Bevor wir den gebührend feiern können, liegen da noch einige Steine im Weg.


    Zum Glück wusste ich durch andere Eltern, das ich zeitig bei Gericht einen Antrag auf Feststellung der Notwendigkeit der Betreuung einreichen muss, sollte.

    Sonst gäbe es sobald der Bursche 18 wird üble Überraschungen.

    Gesagt getan .

    Nun kommt Freitag eine Frau vom Gericht vorbei, um sich ein Bild zu machen.

    Ich bin gespannt und habe den formlosen Widerspruch schon fertig.

    Ich hoffe das dieser Stein nicht zum Felsbrocken wird.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Gutes Gelingen!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich weis jetzt nichts genaues von der Art der Behinderung von deinem Sohn. Aber ich habe mir sobald Sohn 18 war, eine Generalvollmacht von ihm unterschreiben lassen. Nur für den Fall der Fälle und er einen Rückfall erleiden sollte und nicht mehr selbst entscheiden kann. Bevor dann ein Gericht oder sonst wer entscheidet, wollten wir was in der Hand haben.


    Vielleicht kann man das schon bevor er 18., mit dem Hinweis, das dies ab dem 18. Lebensjahr gelten soll. Damit du auch ohne Unterbrechung handlungsfähig bleibst...bzgl. Anträgen, Auskunft usw.


    Liebe Grüße


    duechesse

  • Mein Bursche ist nicht der Lage für sich selber zu sorgen.

    Er hat nicht die notwendige Alltagskompetenz von den körperlichen Einschränkungen mal ganz abgesehen.

    Er würde mir mit Sicherheit eine Vollmacht unterschreiben, er würde mir auch unterschreiben, das ich seine Niere verkaufen darf, oder dem netten Handyladen den Vertrag über den weltbesten nur 100 Euro im Monat Vertrag usw.

    Genau um sowas zu verhindern, will ich das gerichtlich seine mangelnde Geschäftisfähigkeit anerkannt wird.

    Es soll ihn beschützen und mich oder nach meinem Ableben einen anderen Menschen handlungsfähig in allen Fragen seines Lebens machen.


    Es fällt mir nicht leicht , weil es sich ein wenig wie eine Niederlage anfühlt.

    Weil ich weiß ,wie stolz mein Bursche Nr 1 war,endlich 18. endlich kann Muddern mir nix mehr sagen, endlich erwachsen. u.sw.


    Wie sehr unterscheidet sich dazu


    Bursche Nr 2 wird einige Begutachtungen aushalten müssen.

    Begutachtungen in denen immer nur im Fokkus steht, was er nicht kann.

    Das Arbeitsamt lauert da auch schon.

    Er kriegt noch mal richtig toll um die Ohren gehauen wie anders er ist und nicht im positiven Sinne.


    Ich seufze einfach mal Laut.



    Liebe Grüße


    Ute

  • Ach Ute.....


    Weißte, dein Junior hat so ein Glück ne Löwenmama abbekommen zu haben.


    Aber natürlich macht das alles müde und zermürbt.


    Ich wünsche dir einen niemals endenden Kampfgeist.


    :blume

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Liebe Ute, ich wünsche Euch, dass es komplikationslos wie möglich abläuft und Ihr an einfühlsame Menschen geratet. :knuddel

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Huhu.


    Hat er denn kein "H" im Ausweis?

    Hat er, nützt aber nix.


    Ein H heißt nicht automatisch, das der Betroffene nicht Geschäftstüchtig usw ist.

    Hilflos heisst hier das der Betroffene Hilflos bei der Verrichtung alltägliche Dinge ist.


    In Amtssprache


    Hilflos sind diejenigen, die infolge von Gesundheitsstörungen – nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I X) und dem Einkommensteuergesetz „nicht nur vorübergehend“ – für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen.



    Mein Onkel ist blind damit hilflos, ist sonst völlig normal.

    Hat aber natürlich ein H im Ausweis


    Liebe Grüße


    Ute

  • :winken:

    So der erste Termin ist geschafft.

    Nun kommt noch ein Gutachtertermin und 1 oder 2 Termine bei Gericht.

    Wie angenehm für meinen Burschen, wenn er sich dann 3 oder 4 Mal anhören muss was er alles nicht kann.:kopf

    Dinge ,die man allein schon aus dem Pflegegutachten und diversen Arztbriefen rausfinden könnte, so man den wollte.


    Naja die Frau von der Betreuungsbehörde war zu mindest nett, ist ja auch was wert.




    Liebe Grüße


    Ute

  • So da machen wir mal einen Haken dahinter. 👍

    Die Gutachterin war sehr angenehm.

    Sie schlägt eine Betreuung für 7 Jahre ( längste mögliche Dauer bis zur nächsten Begutachtung) vor.

    Hätte ich nicht erwähnt ,das ich gerne die Möglichkeit zum Rücktriit von gemachten Käufen des Burschens im Internet haben will.

    Wäre das nicht Bestandteil der Betreuung.:ohnmacht:

    Den schlauen Titel dafür habe ich schon vergessen.


    Nun gut, nun kommt noch ein Termin bei Gericht .


    Liebe Grüße


    Ute