Gerichtstermin Umgang und ich bin RATLOS!!!

  • Hallo zusammen,


    lange habe ich nichts mehr geschrieben, weil alles so vor sich hin lief.

    Nächste Woche ist mal wieder ein Gerichtstermin und ich bin diesmal wirklich RATLOS!

    Seit über 4 Jahren hat Mini mit dem KV begleitete Umgänge. Eine Bindung ist in all der Zeit nicht entstanden. Ich muß immer noch dabei sein, wenn wir beim Familien unterstützenden Dienst die Termine haben.

    Jetzt ist es so, dass KV "Regelumgang" vor Gericht beantragt hat. (Alle 2 Wochen, + 1 Tag unter der Woche - unbegleitet)

    Dies findet bei allen involvierten Personen, inkl. mir, keine Zustimmung. Zudem agiert der KV bei den Umgängen eher passiv, ihm gefällt es Zuschauer zu sein. Ein Bemühen seinerseits, die Situation zu ändern kann ich nicht feststellen. Selbst Mini äussert mitlerweile, das es keine Lust mehr zu den Umgängen hat, da blöd, langweilig usw. Ich bekomme das Kind nicht mehr motiviert....

    Tja, nun wird ja auch gefragt, wie ich mir die Umgänge weiter vorstelle. Ich bin einfach leer! Ich weiß, dass es so nicht weiter laufen kann und dem Antrag aber auch nicht statt gegeben werden kann.

    Habt ihr Ideen, wie sowas weiter laufen kann/soll?

    Ich DANKE schon mal für Eure Antworten:thanks:

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    Dies findet bei allen involvierten Personen, inkl. mir, keine Zustimmung. Zudem agiert der KV bei den Umgängen eher passiv, ihm gefällt es Zuschauer zu sein. Ein Bemühen seinerseits, die Situation zu ändern kann ich nicht feststellen. Selbst Mini äussert mitlerweile, das es keine Lust mehr zu den Umgängen hat, da blöd, langweilig usw. Ich bekomme das Kind nicht mehr motiviert....

    Hallo Grüß Dich,


    objektiv betrachtet - erstmal unabhängig davon warum begleitender Umgang stattfindet (kenne Deine Geschichte hierzu nicht)- ist es natürlich für

    einen Elternpart schwierig in begleitender Form sich völlig frei auf den Umgang einzulassen, man kann sich einfach nicht sooo in dem Maße

    öffnen, wie man es normalerweise unbedarft tun würde und auch müsste..


    Wie alt ist Mini eigentlich? Wäre es denkbar zumindest einen vielleicht erstmal halben Tag unbegleitend durchzuführen?

    Was sagt der Familien unterstützende Dienst dazu? Wie ist deren Einschätzung?


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Vier Jahre regelmäßiger begleiteter Umgang? Was hat der Vater denn "aus gefressen", dass da der begleitete Umgang andauernd verlängert wurde? Begleiteter Umgang ist eigentlich dazu da, das Elternteil und Kind ein bisschen miteinander vertraut werden. Ziel ist der normale, also unbegleitete Umgang. Um den abzuwenden, müssen schon deutliche Probleme vorliegen. Passivität begründet keinen begleiteten Umgang, befürchte ich.

    Und wenn Kind mal ohne Beobachtung eines Dritten mit dem Vater losziehen kann, dann könnte da ein ganz anderes Interesse am Umgang entstehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Seit über 4 Jahren hat Mini mit dem KV begleitete Umgänge. Eine Bindung ist in all der Zeit nicht entstanden. Ich muß immer noch dabei sein, wenn wir beim Familien unterstützenden Dienst die Termine haben.

    Warum "musst" Du mit dabeisein? Bitte nimm es nicht persönlich, aber aus meiner Sicht behindert die Gegenwart einer Bezugsperson eher, dass sich eine Bindung zum anderen Elternteil ausbilden kann. Wäre ich der KV, fände ich das auch nicht gut, dass die Ex da ständig mit dabei ist.

  • Hallo,



    was spricht denn dagegen, den Antrag zuzustimmen?


    Ich stolpere auch über die 4 Jahre begleiteten Umgang....Sinn und Zweck ist, dass UNbegleitete Umgänge möglich werden. Darauf soll hingearbeitet werden. Da sind 4 Jahre ne lange Zeit dafür.


    Ich wöllte meinen Ex auch nicht dabei haben. Da verkrampft man ja voll, wenn man den "Aufpasser" daneben hocken hat. Und wehe, man macht ne falsche Bewegung oder holt nicht schnell genug das Spielzeug aus der Ecke...ne ne...sowas geht auf Dauer nicht gut. Oder soll das das Ziel sein?


    Frage: WILLST du eigentlich, dass Vater und Kind Umgang haben?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn 4 Jahre bewilligt werden, kann ich mir kaum vorstellen, dass hier die Mutter die "Schuldige" ist, das der KV keinen alleinigen Umgang hat

    Ich meine, dass es wenig zielführend ist, hier von "Schuldigen" zu reden. Ich glaube jedenfalls nicht, dass diejenigen, die auf das Thema reagiert haben, in solchen Kategorien denken. Es ist eben nur auffallend, dass die Umgänge nicht durch eine dritte, ansonsten familiär unbeteiligte Person begleitet werden. Und das finde ich, sollte man doch bemerken dürfen.

  • Darum habe ich Schuldig in Anführungsstrichen geschrieben. Das eine Betreuungsperson aus dem Familienkreis dabei ist, wird wohl auch seinen Grund haben, weil ja üblicherweise genau das nicht gewünscht, geduldet bzw. es eben nicht zielführend ist, wenn eine Bezugsperson dabei ist. 4 Jahre zahlen die sonst nie und nimmer

  • In der Sache ist der Vorgang deutlich abweichend von der üblichen Norm. Dafür wird es mutmaßlich Gründe geben. Und die müssten zumindest teilweise offengelegt werden, um einen fundierten Rat geben zu können. Oder man sagt einfach: Bestehen die Gründe noch, wegen denen dieser lange begleitete Umgang angeordnet wurde? Dann muss überprüft werden, ob eine Gefährdung des Kindes durch unbegleiteten Umgang vorliegen könnte und vor Gericht benannt werden.

    Besteht die Gefährdung nicht (mehr) und ist auch keine andere Gefährdung - also dass das Kind Schaden nimmt an Leib oder Seele - zu erkennen, dann gibt es eigentlich keinen objektiven Grund, unbegleiteten Umgang dem Kind nicht zu ermöglichen.


    Schwierig scheint jedoch das mangelnde gegenseitige Vertrauen der Eltern ineinander zu sein. Warum sprechen die Eltern nicht miteinander (und vielleicht mit Hilfestellung des Umgangbegleiters) über schrittweise Erweiterung des Umgangs? Warum kommt der Vater gleich mit dem Gericht? Warum hat die Mutter solch große Vorbehalte? Da steht auf den ersten Augenschein viel gegenseitiges Misstrauen im Raum. Und das ist schlecht fürs Kind und ist sicherlich kein Motivator fürs Kind, sich auf einen begleiteten Umgang zu freuen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Vier Jahre begleitender Umgang? Und nun geht der KV dagegen vor... Ja irgendwie passt das nicht zusammen. Und wie ich lese, passt das andern Personen und dir nicht.


    Also entweder ist der Vater nicht fähig das Kind allein zu betreuen oder es wird dem Kind und dem Vater verhemmt, ein eigenes Kind-Elternverhältnis zu schaffen.


    Gab es denn überhaupt Dialoge zwischen den Elternteile was den unbegleitenden Umgang angeht?