Kindesunterhalt wenn der Vater erneut Vater wird

  • Da hat der Rechtsstreit sich ja gelohnt.

    So ist das eben, wenn man einen nachehelichen Krieg führt.

    Der Kindesvater hatte für drei Kinder nach Stufe 7 der DT Kindesunterhalt bezahlt, das dürften je nach Alter der Kinder einen Zahlbetrag um die 1.000 Euro pro Monat ergeben haben.

    Den Betrag hat er dann einseitig auf 10 Euro gekürzt. Natürlich war das eine Provokation. Da stimme ich den Schreibenden vollumfänglich zu. Nur stelle ich halt eine weitere Frage: WARUM hat er das gemacht ? Weil er ein abgrundtief schlechter Mensch ist (mit dem die Fragestellerin ja trotzdem drei Kinder gezeugt hat) ? Oder weil die beiden sich halt wie die Kesselflicker gestritten haben ... und der Kindesvater mehr als erpicht darauf war, seiner Ex endlich mal kräftig eins reinzuwürgen. Wie auch immer es sich verhält, das mit dem Unterhalt war dreist und und nicht gerade klug.

    Und die Reaktion darauf kam prompt: nachdem dieses Forum die Frau noch richtig aufgehetzt hat, erfolgte postwendend die Zwangsvollstreckung. Und das war dann ebenfalls eine Provokation und auch nicht gerade klug. Denn ganz offensichtlich war durch die Geburt des neuen Kindes die Anspruchslage gravierend gesunken. Und damit war der Unterhalt neu zu berechnen.

    Man hätte also durchaus erst einmal miteinander SPRECHEN können und notfalls auf die Möglichkeit der Zwangvollstreckung HINWEISEN können, statt den Gerichtsvollzieher gleich zu beauftragen.

    Der Kindesmutter musste klar sein, dass der Unterhalt anzupassen ist. Und wenn sie sich dem widersetzt hat, dann geht der Kostenbeschluss des Gerichts m.E. schon in Ordnung.

    Jetzt ist der Unterhalt neu austituliert und beide Seiten haben rund ein Jahr lang völlig unnötig Zeit vergeudet und Nerven strapaziert. Und außerdem haben beide Parteien kräftig draufgezahlt. Ich persönlich finde so einen Hahnenkampf recht spaßig ... allerdings hört auch für mich der Spaß auf, wenn dadurch weniger Geld für die Kinder verfügbar ist. So geht das, wenn man den Verstand ausschaltet und sich gegenseitig die Köppe einschlägt.

    Und nun ?

    Jetzt bleibt nur noch verbrannte Erde zurück. Die Streitereien haben gerade erst richtig begonnen. Und ratet mal, wo jetzt der nächste Kriegsschauplatz eröffnet werden könnte. Ich hab da schon so eine Idee ... :)

  • Lesen ist nicht so Dein, oder?


    Er hat laut TS nicht 10€ WENIGER überwiesen, sondern statt Unterhalt für 2 (!) Kinder nach Stufe 7...gerade mal 10€ insgesamt.


    Ich glaube, wenn ich plötzlich so gut wie keinen Unterhalt bekommen würde, von einem Vater, der 6-7.000€ netto hat, würde ich auch zusehen, dass der Unterhalt schnell wieder fliesst, denn, Oh Wunder, nicht jeder kann man eben einen Wegfall von 1-2000€ Einnahmen auf Dauer ausgleichen. Das ist Exsitenzbedrohend.


    Und auch nochmal ein Hinweis zum selektiven Lesen, so ziemlich JEDER hat geraten, NICHT gleich den Gerichtsvollzieher zu schicken, hat die TS auch nicht, sie hat ihn angeschrieben, er hat sich tot gestellt, DANN hat sie gepfändet.


    Aber was antworte ich dem Troll, können wir Diese frustrierte Next nichtmal rausschmeissen?


    Was können wir dafür, dass ihr Kerl Unterhalt zahlen muss...


  • Monsterkrümel hat dann wohl eher selbst Probleme mit dem Lesen. Ich habe geschrieben "Den Betrag hat er dann einseitig AUF 10 Euro gekürzt.". Und nicht UM 10 Euro. Ohne jetzt diese semantische Diskussion vertiefen zu wollen. :)

    Und Vollbio sollte verstehen, dass es mit "hatespeech" nichts zu tun, wenn ich FAKTEN darlege.

    In dem Thread hat niemand, nicht einmal der mitdiskutierende Moderator, die Fragestellerin auf das KOSTENRISIKO einer Pfändung hingewiesen ! Das halte ich für ganz und gar nicht in Ordnung. Oder trägt jetzt das Forum die finanziellen Einbußen der Fragestellerin ?

    Und zweitens war es schlicht und ergreifend nicht angemessen den VOLLEN Unterhaltsbetrag zu pfänden, weil sich die Anspruchslage ganz offensichtlich massiv geändert hatte.

    Auch wenn es nicht jedem hier gefällt: Ein Unterhaltstitel dient dazu, den fälligen Unterhalt zu sichern. Aber er dient nicht dazu, den Ex über Gebühr zu schädigen. Da haben dann auch Familienrichter ein wachsames Auge, wie man am vorliegenden Beschluss erkennen kann.

    Der Rat, den Kindesvater zu pfänden, war der dümmstmögliche Rat, den man der Fragestellerin in dieser Situation geben konnte ! Es sei angemerkt, dass der Kindesvater durch die Gehaltspfändung seinen Job hätte verlieren können. Denn der Personalabteilung entsteht dadurch bei der Gehaltsabrechnung erheblicher Mehraufwand und sie trägt große Risiken. Und deshalb trennen sich viele Firmen in solchen Fällen dann durchaus von Mitarbeitern. Und dann hat man die Kuh geschlachtet, die man eigentlich melken wollte. Die Fragestellerin sollte froh sein, dass es in ihren Fall NICHT dazu gekommen ist.

    Klüger wäre es gewesen, der einseitigen Kürzung der Unterhaltszahlung zu wiedersprechen und dann erst mal abzuwarten, statt den Kindesvater mit der Nase drauf zu stoßen, dass er den Titel abändern muss. So würde das ein Anwalt regeln, der etwas von der Sache versteht. Eine Pfändung wird erst das LETZTE Mittel der Wahl sein, wenn man alle anderen Optionen ausgereizt hat. :)

    Aber an Tatsachen sind die drei Teilnehmer, die mir hier geantwortet haben, wohl nicht so recht interessiert. Wenn Sachargumente und Sachkenntnis fehlen, dann behilft man sich halt und beschimpft den Schreibenden als TROLL, den man RAUSSCHEISSEN muss. Und da ist dann eine Diskussion auf Augenhöhe eben nicht mehr möglich.


  • Und da ist dann eine Diskussion auf Augenhöhe eben nicht mehr möglich.

    Wird mit dir eh schwierig da ich denke das du dich in die Situation gar nicht hineinversetzen kannst weil es anscheinend nicht deiner Lebenssituation entspricht.

    Nix für ungut aber du verzapfst hier zum Teil dermaßen realitätsfernes das ich dir nicht abnehme das du AE bist, maximal 14 Tages Spaßonkel.

    In diesem Sinne Waidmannsheil!

  • zu Blau:

    Welche Fakten führst du auf ? Hast Du mit der TS selber gesprochen und auch den vllt vorhandenen Schriftverkehr von Amts-/Rechtswegen gelesen?


    zu Grün:

    Das wird wohl das zuständige Amt gemacht haben, denn es ist nicht unsere (vom Laien) die Aufgabe.


    zu Orange:

    Bist Du vllt schon mal auf die Idee gekommen, dass die Information auch von Anwälten, Jugendamtsmitarbeitern (die im Übrigen mit dem Familiengericht durchaus zusammen arbeiten) kommen kann?

    Und Du scheinst ja irgendwie der Meinung zu sein, dass es in Ordnung ist den Unterhalt einfach mal zu kürzen und nicht seinen Pflichten nach zukommen. Soll doch der andere Elternteil zusehen, wie er über die Runden kommt mit Kind/ Kindern. Der Titel muss bedient werden und geht nun mal vor, dass denken wir uns nicht aus, das kommt von Amtswegen (nur so als Tipp).



    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Auf den Unterhalt verzichten und Monate lang warten, ob der Vater doch noch Lust auf eine Unterhaltszahlung hat, kann ich leider nicht. Ich packe den Unterhalt schließlich nicht beiseite, denn meine zwei Kinder verbrauchen ihn. Eine Pfändung in Gang zu kriegen, dauert ohnehin.

    Über die Anwalts- und Gerichtskosten ärgere ich mich auch, aber lässt sich nicht ändern. Er hat auf kein Schreiben reagiert. Um eine Abänderung vorzunehmen, benötigt man Einkommensnachweise, Geburtsurkunde.....Die letzte Berechnung ist vier Jahre her. Wenn nix kommt, kann nix berechnet werden. Nach erfolgreicher Pfändung wurde er dann ganz schnell aktiv, eben erst dann.

    Interessant bei dem Ausgang fand ich, dass seine 2 Monate Elternzeit, in denen er dann das halbe Elterngeld, sprich 900 Euro pro Monat beantragt hat, eben doch voll angerechnet wurden, daher habe ich vom Ausgang berichtet. Väter sollen sich bewusst in die Kindererziehung einbringen und ihnen soll ermöglicht werden, Elternzeit zu nehmen unabhängig ob Mutti zuhause ist.

    Großartiger Streit ist zwischen dem Vater und mir nicht mehr zu erwarten. Der große ist mittlerweile Volljährig und der andere braucht nicht mehr lang.

  • Über die Anwalts- und Gerichtskosten ärgere ich mich auch

    Darüber hätte ich mich auch geärgert ! Vor allem deshalb, weil man das hätte vermeiden können. Klar verstehe ich, dass es dauert bis eine Pfändung durch geht und dass man nicht von Luft und Liebe leben kann. Trotzdem hätte man das deutlich besser regeln können.

    Ich hätte dir damals geraten, zu versuchen zu verstehen, WARUM dein Ex eine solche Wut hat, dass er den Unterhalt auf 10 Euro kürzt, ohne sich über die Rechtslage ordentlich zu informieren. Denn damit hat er sich ins Unrecht gesetzt. Wenn du das näher hinterfragt hättest, warum er so einen Blödsinn macht und was DU dazu beigetragen hast, dann hätte man mit dem Mann vielleicht vernünftig reden können. Der Mann verdient rund 5.000 Euro netto, der ist doch kein Tölpel. WAS um alles in der Welt bringt so einen Mann dazu, sich zu verkriechen ! Und mit VERNÜNFTIGEN Vorschlägen hatte man deinen Ex nicht nur unterm Sofa hervorlocken können, sondern sich auch später im Unterhaltsverfahren deutlich besser präsentiert.

    Also, m.E. hast du an dem unglücklichen Verlauf der Angelegenheit durchaus Anteil. Genauso wie dein Ex da nicht unschuldig dran ist. Du hast Lehrgeld gezahlt. Und damit sollten wir das bewenden lassen, denn das Geld ist futsch und ihr seht es nie wieder. Das ist jetzt Schnee von gestern, also vergessen wir das Ganze einfach.

    Wenn die beiden Kinder (bald) volljährig sind, dann sollten meine Befürchtungen hinsichtlich eines neuen Kriegsschauplatzes erfreulicherweise unbegründet sein. Dann sieh halt zu, dass du und dein Ex jetzt auf die letzen Meter jeden weiteren Schlagabtausch vermeiden. Leben und leben lassen ...

    Und das nächste Mal, wenn du in die Situation kommst, wo es darum geht Forderungen einzutreiben, dann erinnerst du dich daran, was ich dir zum Thema Zwangsvollstreckung erzählt habe ... :)

  • OT:

    Bennie

    Ich meinte nicht deine Beiträge, sondern die Autorin Monsterkrümel , die schrieb:

    "Aber was antworte ich dem Troll, können wir Diese frustrierte Next nichtmal rausschmeissen?"

    Das erschreckte mich, hier im Forum zu lesen.

    Dieses, "können wir nicht mal...", klingt für mich so nach Stimmungsmache gegen Andersdenkende, nach kurzen Prozess machen wollen.


    Davon abgesehen habe ich mir die Mühe gemacht und alle deine Beiträge hier gelesen. Da ist tatsächlich nicht ein Beitrag dabei, in dem du dich zeigst.

    Auf der Hauptseite des Forums steht, dass alle eingeladen sind, hier zu teilen, was sie bewegt, im Zusammenhang mit Kindern vor/in/nach der Trennung und der herausfordernden Alltagsbewältigung.

    Warum schreibst du nicht über dich, deine Trennung und deren Folgen? Gibt es da nichts Problematisches, nichts, worüber du dich austauschen möchtest und wo du dir Rat holen möchtest?

    Dann bist du hier eigentlich im falschen Forun

  • Auf den Unterhalt verzichten und Monate lang warten, ob der Vater doch noch Lust auf eine Unterhaltszahlung hat, kann ich leider nicht. Ich packe den Unterhalt schließlich nicht beiseite, denn meine zwei Kinder verbrauchen ihn. Eine Pfändung in Gang zu kriegen, dauert ohnehin.

    Über die Anwalts- und Gerichtskosten ärgere ich mich auch, aber lässt sich nicht ändern. Er hat auf kein Schreiben reagiert. Um eine Abänderung vorzunehmen, benötigt man Einkommensnachweise, Geburtsurkunde.....Die letzte Berechnung ist vier Jahre her. Wenn nix kommt, kann nix berechnet werden. Nach erfolgreicher Pfändung wurde er dann ganz schnell aktiv, eben erst dann.

    Interessant bei dem Ausgang fand ich, dass seine 2 Monate Elternzeit, in denen er dann das halbe Elterngeld, sprich 900 Euro pro Monat beantragt hat, eben doch voll angerechnet wurden, daher habe ich vom Ausgang berichtet. Väter sollen sich bewusst in die Kindererziehung einbringen und ihnen soll ermöglicht werden, Elternzeit zu nehmen unabhängig ob Mutti zuhause ist.

    Großartiger Streit ist zwischen dem Vater und mir nicht mehr zu erwarten. Der große ist mittlerweile Volljährig und der andere braucht nicht mehr lang.

    Das Urteil ist und bleibt schräg. Du könntest sofort jetzt eine Neuberechnung verlangen, weil du weisst, dass er jetzt wieder Vollgehalt bezieht und das in den kommenden monaten. Dann muss das Gericht zwingend das zu erwartende Gehalt zugrunde legen.

    Und wenn Du/Dein Anwalt nachweisen können, dass Ex der Aufforderung zur Gehaltsvorlage nicht nachgekommen ist, hätte dein Anwalt den Antrag stellen sollen und müssen, dass die Gerichtskosten voll vom Vater übernommen werden müssen. Warum das umgekehrt gelaufen ist, du die mehrheitlichen Kosten aufbringen sollst, obwohl der vater in der Bringschuld ist - das lässt sich mit den gelieferten Fakten schlicht nicht rechtskonform erläutern.


    Es gibt zwar tatsächlich erste Urteile, die unterhaltspflichtigen Eltern erlauben, die Kinderzeit zu nehmen. (Was ich persönlich gut finde. Ich habe noch persönlich erlebt, dass ein Gericht unter Berufung auf muitmaßlich den selben Paragrafen mir auferlegt hat, mit drei kleinen Kindern als AE weiter Vollzeit zu arbeiten und nicht Arbeitszeit zu verkürzen, um den Kindern den bisherigen Lebensstandard zu garantieren.) Aber egal. Aber das berechtigt Unterhaltspflichtige nicht, den titulierten Unterhalt einfach zu kürzen. Genau das verhindert die Rechtsform des "Titels".

    Und es ist Rechtsstandard, dass zum Beispiel Kurzarbeiter oder arbeitslos gewordene sechs Monate lang weiter ungekürzt den Titel bedienen müssen, bevor ein Rechtsanspruch auf Unterhaltsabänderung besteht. Es sei denn, es ist augenscheinlich, dass das niedrigere Einkommen über die sechs Monate Bestand hat. (Das ist aber hier genau das Gegenteil. Vater ist nach zwei Monaten wieder ins volle Arbeitsleben eingestiegen.) Vorher, haben mehrere OLG entschieden, muss der Unterhaltspflichtige an seine Rücklagen gehen. Zumal hier zu erwarten ist, dass der Vater zumindest die theoretische Möglichkeit gehabt hat, Rücklagen zu bilden.


    Was sagt denn der Anwalt dazu? Der muss doch gerade ganz laut "Revision" schreien?! Oder hat es hier noch andere Fakten gegeben, die das Gericht in die Begründung mit reinzieht.


    Klar, wenn die Kids jetzt bereits oder fast volljährig sind, steht ja nun der Barunterhalt im Raum. Den müssen dann aber die Kids durchstreiten ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Urteil ist und bleibt schräg.

    Hast du denn das Urteil gelesen? Weiß du welche Berechnungsgrundlage herangezogen wurde ? Weißt du wie die Entscheidungen im Einzelnen begründet wurden ?

    Also ohne Detailkenntnis sollte man sich mit solchen Einschätzungen vielleicht besser ein wenig zurück halten. Denn schließlich hat die Verfahrensdauer rund 1 Jahr betragen, da sind die Verhältnisse eingehend behandelt worden. Und ob du jetzt unbedingt mehr Sachkenntnis hast als der Richter, das lasse ich mal dahin gestellt sein.

    Du könntest sofort jetzt eine Neuberechnung verlangen, weil du weisst, dass er jetzt wieder Vollgehalt bezieht und das in den kommenden monaten. Dann muss das Gericht zwingend das zu erwartende Gehalt zugrunde legen.

    Ach so ist das. Wenn die Kindesmutter nach Abschluss der Titulierung meint, dass da etwas vergessen worden ist, dann dann kann sie eine "Neuberechnung" verlangen.

    Das Einkommen des Kindesvaters dürfte sehr genau unter die Lupe genommen worden sein. Und ein Anspruch auf "Neuberechnung" besteht schon gar nicht. Die Kindesmutter kann nach Rechtskraft der Titulierung allenfalls ihrerseits Änderungsklage erheben. Und wenn sie das etwa 14 Tage nach Eintritt der Rechtskraft tut, dann dürftest du wissen, dass diese Klage aller Wahrscheinlichkeit nach kostenpflichtig abgewiesen werden wird.

    Und wenn Du/Dein Anwalt nachweisen können, dass Ex der Aufforderung zur Gehaltsvorlage nicht nachgekommen ist, hätte dein Anwalt den Antrag stellen sollen und müssen, dass die Gerichtskosten voll vom Vater übernommen werden müssen.

    Also so einen Quatsch mit Soße liest man selten ! Wenn der Kindesvater sein Einkommen nicht freiwillig offen gelegt hätte, dann hätte der Anwalt der Kindesmutter in dem Verfahren die Unterhaltsauskunft gerichtich einfordern können, etwa im Rahmen einer Stufenklage. Aber vermutlich hat der Kindesvater sein Einkommen ohnehin offen gelegt !

    Warum das umgekehrt gelaufen ist, du die mehrheitlichen Kosten aufbringen sollst, obwohl der vater in der Bringschuld ist - das lässt sich mit den gelieferten Fakten schlicht nicht rechtskonform erläutern.

    Ehrlich ? Also eigentlich ist das schon klar. Die Kindesmutter hat versucht den VOLLEN Unterhaltsbetrag einzutreiben. Und allein schon deshalb ist konkludent davon auszugehen, dass sie sich der Herabsetzung des Unterhalts widersetzt. Und damit sind ihr die Kosten aufzuerlegen.

    Was sagt denn der Anwalt dazu? Der muss doch gerade ganz laut "Revision" schreien?!

    Und weil er das eben nicht tut, ist m.E. davon auszugehen, dass alles schon seine Ordnung hat. Oder hältst du den Anwalt ebenso wie den Richter für einen Idioten ! :)


    Im Übrigen hast du wieder einmal "vergessen" auf das KOSTENRISIKO einer Revision hinzuweisen. Na, macht ja nix, sind ja nicht deine Kosten. :)

    Von einem Moderator sollte man deutlich mehr Sorgrfalt erwarten ! Man kann nur hoffen, dass die Fragestellerin sich doch besser anwaltlich beraten lässt ! Was sie m.E. von Anfang an hätte tun sollen ! :)

  • Bennie, deine Ausführungen sind so qualifiziert wie deine letzte Schlussfolgerung als abschließender Rat. Die Threadstarterin solle sich doch "besser anwaltlich beraten" lassen.

    Lieber Bennie, in Deutschland besteht bei Unterhaltsverfahren die gesetzliche Anwaltspflicht. Und entsprechend schreibt die Threadstarterin ja auch von ihrem Anwalt. Sie hat ihn also bereits das gesamte Verfahren über. Deinen glorreichen Rat kann man also flugs in die Tonne treten.


    Auf ähnlichem Niveau beruhen leider auch durchgängig deine weiteren Ausführungen. Ich würde das im Normalfall gern ausführlich diskutieren und Alternativmöglichkeiten nach meinem Vermögen aufzeigen. Das ist nämlich Zweck des Forums: AEs tauschen sich aus, bringen Erfahrungen und ggfls. Fachwissen mit ein.


    Bei dir habe ich aber den grundlegenden Zweifel, ob es dir für dich hier um Rat und Hilfe für dich selbst geht und im Gegenzug um Rat und Hilfestellung für andere User.

    Neben gewissen Rumrüpeleien hat es den Eindruck, du willst Angst und Stress verbreiten und AEs in ihrer wahrlich nicht einfachen Situation weiter unter Druck setzen. Und das im eigentlich Schutzraum des allein-erziehend-Forums.

    Auf der Ebene habe ich keine Lust auf einen wenig sinnstiftenden Austausch mit dir, wie es anderen Forumsmitgliedern ja auch bereits mit dir ergangen ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • also so wie ich das verstanden habe, ist ein Titel solange gültig, bis er abgeändert oder annulliert, also dem Schuldner ausgehändigt wurde. Hat der Vater also ein neues Kind, dann ist er der erste, der um veränderte Umstände weiss und dementsprechend eine Abänderung der Titel veranlassen muss. Die Mutter muss ja in dem Fall erstmal gar nix machen. Wenn er also keine Abänderung beantragt, ist sie eigentlich voll berechtigt, den gültigen Titel zu pfänden, wenn er der PFLICHT des Titels nicht nachkommt.


    Soweit richtig?


    Also gibt es Weg 1: er hat um eine Abänderung gebeten, die Mutter hat nicht zugestimmt und einfach gepfändet. Das würde den Ausgang der Klage erklären.


    Weg 2: Vater hat Bescheid gesagt, dass er wegen des neuen Kindes den Unterhalt reduzieren wird und hat dann eigenmächtig wegen des reduzierten Elterngeldes eine für ihn vertretbare Summe überwiesen. Auch hier ist die Mutter im Recht zu pfänden. Immerhin hat sie einen gültigen Titel. Um die Abänderung muss sich der Vater kümmern.


    Oder Weg 3.

    Er hat Bescheid gesagt, um eine Neuberechnung gebeten und dann halt nicht mehr mitgearbeitet...auch dann darf die Mutter eigentlich pfänden...


    Daher wirkt es so, als wäre Weg 1 bisher beschritten worden....mir will sich das zusammengefassten Urteil sonst nicht erklären...


    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

  • Volleybap, immer hübsch sachlich bleiben ! :)

    Du hast die Entscheidung des Familiengerichts als "schräg" diskreditiert, ohne das Urteil auch nur gesehen zu haben und ohne den geringsten BELEG für deine Behauptung geben zu können. Das beweist eine gewisse Respektlosigkeit vor der Entscheidung eines deutschen Gerichts.

    Du hast den Anwalt der Fragestellerin gerügt, weil er gegen die Entscheidung keine Rechtsmittel eingelegt hat. Das halte ich für ganz schön anmaßend. Denn der Anwalt kennt den Fall vermutlich tausendmal besser als du.

    Und weil du das Urteil nicht gelesen hast und somit die genauen Umstände gar nicht kennen kannst, triffst du einfach eine ganze Reihe von Annahmen, die sie sich bei näherer Betrachtung allesamt als haltlos erweisen. Deine Argumentation bricht zusammen wie ein Kartenhaus.

    Ich bin glücklich darüber, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo es vor Gericht "ordentlich" zugeht. Und so bin ich der Meinung, dass ein solch grob fehlerhafter Beitrag nicht einfach unwidersprochen stehen bleiben darf. Aus diesem Grund hab ich dein Posting nach Strich und Faden auseinander genommen. Vor allem deshalb, weil du hier als Administrator auftrittst und dadurch dein Posting eine "Wichtigkeit" erhält, die in krassem Widerspruch zur mangelhaften Substanz steht. Erfreulicherweise haben meine Vorhaltungen ja auch ganz offensichtlich "gesessen" ! :)

    Ich vermute mal, dass dir im Forum selten widersprochen wird. Das bist du nicht gewohnt. Jedenfalls begegnest du meiner durchaus berechtigten Kritik vollkommen unsachlich und überaus emotional. Anderslautende Meinungen sind hier im Forum wohl nicht so recht willkommen. Man möchte anscheinend lieber unter sich bleiben. :)

    Wenn du mit meiner Kritik nicht klar kommst, dann möchte ich anregen, dass die Fragestellerin, deinen geschätzten Beitrag einfach an ihren Anwalt und den Richter am Familiengericht weiterleitet. Mal sehen, was diese beiden Herren dir zurück schreiben werden ... und ob du die dann in Folge auch als "Rüpel" diffamieren wirst ... :)

    Liebe Grüße
    Bennie

  • Bennie

    Wie wahrscheinlich die meisten member, bin auch ich juristisch gesehen Laie. Ich staune immer wieder, wenn ich Einschätzungen von Volleybap oder seit Neuestem von dir hier lese, die vor juristischer Terminologie geradezu überzulaufen drohen.

    Mir als Laie klingen Volleys und deine Beiträge, jeweils für sich gesehen, plausibel und fachlich fundiert.

    Aber wie gesagt, das sagt nichts aus über die Qualität, denn ich kann sie nicht wirklich bewerten. Da fehlt mir die Kompetenz.


    Auch will ich nicht verheimlichen, dass ich, als ich dein fulminantes Abgewatsche unseres "Großmeisters" gestern las, dass da "klammheimliche Freude" auch in mir anklang, dass ihm mal einer so richtig eins zwischen die Hörner gibt.


    (Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich glaubte, Volley sei ein Dummschwätzer. Nein, im Gegenteil! Ich glaube dass er wirklich was auf dem Kasten hat in Sachen Familienrecht und wohlmeinendem Verständnis für die Belange der meisten AEs hier im Forum.

    Mir gegenüber hat er das nicht (mehr), sondern eher das Gegenteil und ich fühle mich da ungerecht beurteilt. Das ist der Hintergrund weshalb ich gestern schmunzelte.)


    Aber dessen ungeachtet:

    Deinen Beiträgen mangelt es an etwas: hast du schon mal was vom Johari-Fenster gehört?

    In deinem gesamten Auftritt ist einer der vier Aspekte einer gelungenen Kommunikation nicht erfüllt.

    Weißt du welchen ich meine?

    Ich meine die Selbstaussage.

    Können wir einen Deal machen?

    Du antwortest in deinen nächsten Beiträgen immer zuerst mal auf die Fragen:

    Welche Erfahrung habe ich persönlich mit dem im Titel des Threads genannten Thema in der Vergangenheit gemacht?

    Wo berührt das Thema meine derzeitige Lebensrealität?

    Was konnte ich aus dem bisherigen Verlauf dieses Threads lernen/annehmen?


    Dann nehme ich dich gerne auch weiterhin ernst. Andernfalls werde ich deine Beiträge zwar sicher weiterhin lesen, denn mich faszinieren auch immer wieder idiotische Äußerungen, wie z. B. vom aktuellen US Präsident. Aber genau wie bei diesem A*** werde ich dich ebenfalls in die Rubrik A*** einordnen.

    Hugh, ich habe gesprochen.

  • Aywa, so gut sich dein Punkt 1 moralisch anhört: das deutsche Rechtssystem ist anders. Ein Titel kann gezogen werden, so lange er gültig ist. Gesiegelt und gestempelt vom Gericht. Es ist Sache des Schuldners, dagegen rechtzeitig vorzugehen.

    Da mag der Vater Gespraechsbedarf angemeldet haben - bis zu einer Einigung oder Aussetzung des Titels muss er den bedienen.

    Ein davon losgeloestes Verfahren ist die Neuberechnung. Das kann der Vater anstrengen und einklagen (so viel auch zum Thema, die Threadstarterin hätte hier ein Verfahren angestrengt, wie - jetzt nicht von dir, Aywa -, gesagt wird. Wohl eher weniger. Das war der Vater. Die Threadstarterin hat einen gültigen Titel gehabt. )

    Ob das ethisch so in Ordnung war, darüber könnte man philosophieren. Aber nicht vor Gericht.

    Insofern, und das ist jetzt doch noch mal auf die Ausführungen von Bennie gemünzt: Wenn einzig die von der Threadstarterin genannten Fakten Grundlage für das Verfahren waren, dann bleibe ich bei meiner Behauptung, das Urteil sei schräg. Ich habe das weiter oben in Vorpostings ja auch schon ausführlich begründet.

    Wenn aber andere Vorgänge eingeflossen sind - von der Threadstarterin jedoch (noch) nicht bestätigt -, dann kann das Urteil natürlich wie jetzt berichtet, ausfallen.(Genau deshalb ja auch meine wiederholte Nachfrage.)


    Und ja, ich werde das auch weiter so sagen. Denn ich finde es nicht lustig, wenn im Forum hier verbreitet wird, der Titel für den Unterhalt, den ich Zuhause liegen habe, sei mutmaßlich wertlos. Wenn der Unterhaltspflichtige den nicht bedient (oder nur 10 Euro überweist), dann solle ich das gefälligst schlucken und stillschweigend akzeptieren. Dieser Art der psychologischen "Kriegsführung" aus Sicht der Unterhaltspflichtigen werde ich weiter widersprechen.

    Und Bennie und Vollbio: Ich lasse mich gern von Argumenten überzeugen, wenn sie stichhaltig sind. Und entschuldige mich auch für Sachfehler, wenn ich hier falsche Infos gegeben habe ( und aergere mich selbst über Fehler sicherlich mit am meisten). Aber dann müssen auch Fakten kommen. Die sehe ich bei Bennie hier im Thread nicht. (Vollbio, wir haben, wenn ueberhaupt, ein anderes Problem. Das beruht nicht auf Streitigkeiten über Fakten, sondern auf grundlegend anderen ethischen Überzeugungen im Umgang mit Ex-Partnern.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und ja, ich werde das auch weiter so sagen.

    Ganz schön pathetisch ! :)



    Denn ich finde es nicht lustig, wenn im Forum hier verbreitet wird, der Titel für den Unterhalt, den ich Zuhause liegen habe, sei mutmaßlich wertlos. Wenn der Unterhaltspflichtige den nicht bedient (oder nur 10 Euro überweist), dann solle ich das gefälligst schlucken und stillschweigend akzeptieren.

    Volleybap, netter Versuch. Wo steht das denn? Rhetorisch ist das eine uralte und ziemlich plumpe Masche: den Leuten einfach Worte in den Mund zu legen, die sie nie gesagt haben ! Um dann daraus Kapital zu schlagen. Mit solchem Firlefanz wirst du allerdings allenfalls "einfache Gemüter" beeindrucken. Denkende Menschen wirst du damit nicht mal hinter dem Ofen hervor locken können. Eine ziemlich beschämende Vorstellung von jemandem, der als "Moderator" hier mitdiskutiert. :)

    Deine Ausführungen sind recht weitschweifig, allerdings ohne Substanz und schon gar nicht stichhaltig ... Das Ganze dient wohl eher dazu, deine unhaltbaren Positionen ohne Gesichtsverlust irgendwie über die Runden zu retten. Aber wenn man sich öffentlich exponiert, dann sollte man besser solidere Standpunkte vertreten. Sonst kann man leicht sehr dröge aussehen. :)


    Und Bennie und Vollbio: Ich lasse mich gern von Argumenten überzeugen ... Aber dann müssen auch Fakten kommen.

    Spaßvogel. Niemand kann hier Fakten zum Fall beisteuern. Das könnte allein die Fragestellerin, der das Urteil vorliegt ! Vielleicht solltest du die Dinge doch besser erst durchdenken, bevor du so etwas hier einstellst !

    Halten wir das doch mal fest: Du hast dich mit einem anmaßenden und rechtlich unhaltbaren Posting weit aus dem Fenster gelehnt ! Und ich habe dich daraufhin recht erfolgreich vom Sockel geholt. Der Lack ist ab ! :)

    Ich würde an deiner Stelle das Gezeter jetzt einfach einstellen. Ich weiß, als vermeintlicher Platzhirsch ist das nicht ganz so einfach zu ertragen. Aber so richtig besser wird das mit viel Palaver ja auch nicht mehr.

    Liebe Grüße
    Bennie