Seit 1. August: Kita-Gebühren für Geringverdiener bundesweit abgeschafft

  • Ab 1. August 2019 gilt das sogenannte „Gute KiTa-Gesetz“: Kindergartengebühren für Geringverdiener sind abgeschafft. In einigen Bundesländern gab es das bereits durch einen landesinternen Beschluss. Ebenfalls waren bisher bereits Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz befreit. Neu hinzu gekommen als Berechtigte sind jetzt Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag. 1,2 Millionen Kinder sollen nach Behördenangabe davon profitieren. Dabei kann es sich um erhebliche Summen handeln. So ist laut einer Erhebung der Bertelsmann-Stiftung zB in Saarbrücken ein Monatssatz von 368,- Euro fällig gewesen. Insgesamt wurden im statistischen Bundesdurchschnitt bisher Eltern mit 5,6 Prozent ihres Nettoeinkommens durch die Kita-Gebühren belastet (bei erheblichen Schwankungen. In Schleswig – Holstein war man mit knapp 9 Prozent dabei …)

    Was ist zu tun? Berechtigte
    erkundigen sich am besten bei ihrem Kita-Träger nach den vor Ort laufenden
    Antragsvorgaben. Viele Kommunen haben das auch schon auf der Homepage stehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.