Urlaub im Ausland

  • Hallo ich brächte mal bitte ein Rat von euch bzw. Erfahrungsberichte.:thanks:


    Und zwar ich möchte gerne mit meinen Kids in die Türkei fliegen. Da der Vater (getrennt und neu verheiratet) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, brauche ich von ihm eine Vollmacht, das ich mit denen alleine in den Urlaub fliegen darf?

  • Ich habe mir von Tochterkinds Vater extra den Perso kopieren lassen und eine Erlaubnis unterschreiben lassen
    und niemand wollte es sehen.
    Mag aber vielleicht auch von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich sein und davon abhängen, wie alt die Kinder sind.

  • Ich hätte vorsichtshalber eine dabei. Da ich ein "Sicherheitsmensch", hätte ich sie vermutlich sogar beglaubigen lassen :lach.

  • Ich fliege mit den Kindern regelmäßig ins Ausland und meine Erfahrung ist, dass jeder Flughafen es unterschiedlich handhabt.


    Frankfurt ist unter anderem recht streng - hier wurden die Kinder von der Polizei einzeln befragt ("Weiß Euer Vater, dass Ihr in die USA fliegt"?) und am Gate musste ich dann noch einmal die Geburtsurkunde der Kinder vorlegen, da unsere Nachnamen nicht übereinstimmen.


    Also, ich würde es lieber mitnehmen. Ich drucke mir immer das Dokument vom ADAC aus und lasse den Vater unterschreiben. Es wäre ja ärgerlich, wenn ihr umdrehen müsstet. Und in Frankfurt wurde uns letztens gesagt, dass ca. 1400 Kinder aus Deutschland verschleppt wurden und der Polizist meinte dann noch, dass ihn das persönlich motiviert bei jedem Kind nachzufragen. Fand ich gut! Und hat den Kindern das Gefühl genommen, dass er nicht einfach nur "streng" ist sondern das Kindeswohl im Vordergrund steht.

  • Hallo ihr Lieben. Habe ebenfalls eine Frage.

    Was ist eigentlich wenn ich die Erlaubnis vom Vater nicht bekomme. Bei mir ist es ein bisschen kompliziert.

    Hatte zuvor Angst und habe sie um ehrlich zu sein jetzt auch, dass mein Ex-Mann mein Sohn nach Marokko bringt und da lässt.

    Seine Familie lebt dort und ich wurde, als wir noch zusammen waren, gefragt ob ich meinen Kleinen dort bei unten lassen kann.

    Hat unter anderem auch zur Trennung geführt.

    Er hat mittlerweile wieder geheiratet und ein 2. Kind bekommen. Und verreist natürlich ohne Absprache mit mir.

    Er und ich haben beide die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch und marokkanisch).

    Bin schon seit 6 Jahren geschieden, habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei mir.

    Ich bin schon mehrfach mit meinem jetzt 10 jährigen Sohn nach Marokko gereist. Da wir beide den selben Nachnahmen hatten, war dies bisher

    kein Problem. Jetzt habe ich meinen Mädchennamen wieder angenommen und glaube dass ich dadurch erst recht gefragt werde.

    Da wir auch gerne mal wieder nach Marokko fliegen möchten, wollte ich wissen ob ich auch mit anderen Unterlagen

    problemlos runter fahren kann.

    Vielen Dank vorab.

    LG

    Soufi79

  • Hallo,


    da hast Dir aber schön ein Ei selbst gelegt.....unter diesen Umständen war das wohl keine gute Idee.


    Ich denke, Du bist zwingend auf die Zustimmung des Vaters angewiesen. Wie Du schon selbst sagst, wird durch die nun unterschiedlichen Nachnamen noch mehr hingeguckt. Das wird am Flughafen künftig wohl immer ein Problem werden - je nach Personal und Anweisung.


    Kannst nur hoffen, dass er jedes Mal zustimmt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bei Urlaub in einem nichteuropäischen Ausland gibt es im Streitfall zahlreiche Gerichtsurteile, die den Tenor haben: Urlaub mit Kind kann man auch in der Lüneburger Heide machen. Es muss nicht Türkei, Ägypten, Marokko sein.

    Mit Familienzusammenführung wie bei dir, jetzt, Soufi, sieht das anders aus. Familie ist "hohes Gut". Du könntest die grundsätzliche Reiseerlaubnis juristisch durchsetzen. Der Vater wohl auch ...

    Problem ist und bleibt der angedeutete mögliche Verbleib des Kindes in Marokko.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.