Mir fiel einfach keine Überschrift ein.
Zum Thema Bursche Nr 1 hat 6 Jahre Unterhaltsvorschuss bezogen, der Vater hat nie gezahlt.
Ob er was ans Jugendamt gezahlt hat entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit 18 bekam der Bursche Post, in meinen Worten war der Inhalt, Väter in einem gewissen Zeitraum noch verklagen ja oder nein.Bursche sagte Nein.
Damit war der Drops gelutscht .
Der Bursche wird im Sept. 22 also sind fast 4 Jahre ins Land gegangen.
Nun bekam ich schon im März ein Schreiben vom Jugendamt, man wolle nun Unterhalt gezahlter UV vom Vater zurückfordern.
Man brauche dafür einen Unterhaltstitel von mir.
Schon da teilte ich mit ,das ich den nicht mehr habe, weil für Sohn und mich die Sache mit 18 erledigt war.
Ich fragte dann noch ob das Jugendamt, das 18 Jahre die Beista eschafft inne hatte, da nicht helfen könne.
Nun kam wieder eine Aufforderrung.
Ich als Ahnungslose in solchen Dingen, und nu, habe ich was falsch gemacht, kann man mich für irgendwas belangen.?
Liebe Grüße
Ute