Unterhaltsansprüche und Unterhaltstitel

  • Mir fiel einfach keine Überschrift ein.

    Zum Thema Bursche Nr 1 hat 6 Jahre Unterhaltsvorschuss bezogen, der Vater hat nie gezahlt.

    Ob er was ans Jugendamt gezahlt hat entzieht sich meiner Kenntnis.


    Mit 18 bekam der Bursche Post, in meinen Worten war der Inhalt, Väter in einem gewissen Zeitraum noch verklagen ja oder nein.Bursche sagte Nein.

    Damit war der Drops gelutscht .

    Der Bursche wird im Sept. 22 also sind fast 4 Jahre ins Land gegangen.


    Nun bekam ich schon im März ein Schreiben vom Jugendamt, man wolle nun Unterhalt gezahlter UV vom Vater zurückfordern.

    Man brauche dafür einen Unterhaltstitel von mir.

    Schon da teilte ich mit ,das ich den nicht mehr habe, weil für Sohn und mich die Sache mit 18 erledigt war.

    Ich fragte dann noch ob das Jugendamt, das 18 Jahre die Beista eschafft inne hatte, da nicht helfen könne.


    Nun kam wieder eine Aufforderrung.

    Ich als Ahnungslose in solchen Dingen, und nu, habe ich was falsch gemacht, kann man mich für irgendwas belangen.?


    Liebe Grüße


    Ute

  • Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig ist. Dazu genügt bei der Bewilligung der Zahlung die glaubhaft gemachte Versicherung deinerseits, dass der Unterhaltspflichtige zur Zahlung aufgefordert wurde. Dann zahlt die UV- Kasse und ist gleichzeitig verpflichtet, die Zahlungen beim Unterhaltspflichtigen geltend zu machen.

    Hier ist das Amt also ein bisserl spät dran ...

    "Sehr geehrter Herr Schludrian, wie bereits mitgeteilt, liegt mir der bereits anno tobak erworbene Titel nicht mehr vor. Wenn Ihre Kontaktaufnahme bei der Beistandschaft Ihnen nicht weitergeholfen hat, wenden Sie sich doch bitte ans Amtsgericht xstadt. Hier wurde der Titel erwirkt und könnte von Ihnen, so ein Rechtsanspruch besteht, sicherlich bezogen werden. Ich selbst, befürchte ich, kann in der Sache leider nicht mehr tätig werden, da XY volljährig ist und ich für ihn keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen darf.

    Ich bedaure sehr, dass sie jetzt erst nach xx Jahren Unterlagen anfordern.


    ..."


    So aehnlich vielleicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Achso, das Wichtigste: Dich kann man nicht belangen. Nach Aufforderung hättest du die Kasse unterstützen müssen, bis der Herr Knabe 18 war. Jetzt aber nicht mehr.

    Die haben halt Mist gebaut bei der Fallbearbeitung. Und machen es gerade auch nicht viel besser ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Moin,


    Ich dachte der Drops wäre gelutscht. 😠

    Nun haben die meinen Burschen angeschrieben, der soll jetzt die Urkunde und noch irgendwelche, Beschlüsse des Amtsgerichts von 1999 und 2001 einreichen.

    Wo mehr nix ist kann er nix einreichen.

    Abhaken unter die Spinnen die Römer ?


    So ganz persönlich, mich hat das vorhin so wütend gemacht.

    Schön blöd, ganz fertig bin ich mit dem anderen Elternteil wohl doch nicht.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Irgendwie erschließt sich einem nicht, welches Problem die haben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wenn ich es hier für „unsere“ UHV-Kasse richtig verstanden habe, könne diese den TTitel nicht selber „beantragen“.

    Der Ursprungstitel war beim ersten mal nicht von Nöten, da hat das Urteil gereicht.

    Diesmal sollte es der Titel sein, den wir aber erst erhalten haben, nachdem sowohl der RA als auch ich an Eides statt erklären, dass das Original nicht mehr zur Verfügung steht.

    Die Zweitschrift hat jetzt die UHV Kasse... :S


    Der Logik halber hätten die ja dann eigentlich auch das Original noch haben müssen :/


    lg von overtherainbow

  • Irgendwie erschließt sich einem nicht, welches Problem die haben ...

    Dito.

    UHV lief von 1997 - 2003 danach gab es nix mehr.

    Der Vater hat nie irgendwas auf mein Konto überwiesen.

    Der Bursche ist inszwischen 23 Jahre alt. Sprich seit 5 Jahre ist die Beistandsschaft beendet.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Ist ja etwas seltsam, dass die jetzt nach 5 Jahren damit ankommen. Haben die zufällig auch geschrieben, für was genau die angeforderten Unterlagen benötigt werden? 🤔🤔🤔

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Naja. 17 Jahre!!! nach dem Ende des Unterhaltsvorschusses will das Amt - was ja eigentlich gut ist! - den Vater in Regress nehmen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist ja etwas seltsam, dass die jetzt nach 5 Jahren damit ankommen. Haben die zufällig auch geschrieben, für was genau die angeforderten Unterlagen benötigt werden? 🤔🤔🤔

    Na, das dürfte doch ziemlich naheliegend sein, warum das Amt sich dieser Sache nach sol langer Zeit wieder annimmt. Die haben auf irgend einem Weg erfahren, dass der Kindesvater zu Geld oder Vermögen gekommen ist. Und da es sich wie der Name sagt um UnterhaltsVORSCHUSS handelt, will man jetzt diese Forderung geltend machen. Das kann man, weil die Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren dürften.


    Da hat der Sachbearbeiter jetzt die dankbare Aufgabe am Hals, die Forderung zu belegen, am besten mit einem vollstreckbaren Titel. Das Original der Urkunde dürfte denen vorgelegen haben (die wurde vermutlich damals im Rahmen der Abtretung des Unterhalts eingefordert), und vielleicht hat die Fragestellerin gerade deshalb den Titel nicht mehr in ihrem Besitz.


    Und weil das Amt ganz offensichtlich das Dokument jetzt nicht mehr findet, guckt man halt, ob man den Titel nicht doch noch irgendwo auftreiben kann. Das finde ich recht spaßig. :)


    Die Fragestellerin und auch ihr Sohn können sich da aber vermutlich beruhigt zurücklehnen. Das ist nicht mehr ihr Bier .... :)


    Viele Grüße

    Euer

    Bennie

  • Ist ja etwas seltsam, dass die jetzt nach 5 Jahren damit ankommen. Haben die zufällig auch geschrieben, für was genau die angeforderten Unterlagen benötigt werden? 🤔🤔🤔

    In NRW hat „neulich“ die Behörde gewechselt, die die erbrachte UHV Leistung vom Unterhaltspflichtigen eintreiben soll. Ich weiß nicht ob das bundesweit so ist.


    lg von overtherainbow

  • Das könnte eine Erklärung sein.


    Es ist ja bundesweit moniert worden, dass das Eintreiben des UHV beim Unterhaltspflichtigen nur in niedriger Prozentzahl gelungen ist. Und da hat sich mittlerweile sicherlich manches Bundesland und manche Behörde etwas einfallen lassen. Nur wenn die Akten wegen Überlastung der Mitarbeiter früher schlecht und unvollständig geführt wurden und auch bei den Beistandschaften nichts an Unterlagen zu holen ist - braucht es schon viel Gottvertrauen um zu erwarten, bei den volljährigen Kindern wäre die Aktenlage bestens und überperfekt.


    Aber "Versuch macht kluch".


    Blöde nur, wenn die Behörden den Eindruck erwecken, man hätte da als Elternteil oder das Kind irgendwelche Versäumnisse zu verantworten und sei in einer fast schon strafbewehrten Bringschuld. Das geht so eigentlich überhaupt nicht nicht. An der Behördenkommunikation sollte dringend gearbeitet werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na ja, was der Hausjurist des Forums da unter dem Label "AE Team" eingestellt hat, ist halt leider wieder mal nicht so ganz stichhaltig.

    Blöde nur, wenn die Behörden den Eindruck erwecken, man hätte da als Elternteil oder das Kind irgendwelche Versäumnisse zu verantworten und sei in einer fast schon strafbewehrten Bringschuld. Das geht so eigentlich überhaupt nicht nicht. An der Behördenkommunikation sollte dringend gearbeitet werden ...

    Selbstverständlich kann eine "Bringschuld" vorliegen. Nämlich dann, wenn der Empfänger der UV Leistung zur Herausgabe des Titels aufgefordert wurde ... und dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachgekommen ist. In diesem Fall sollte man der Auskunft von "Volleybap" vielleicht besser keinen Glauben schenken und eher sehr kleine Brötchen backen. Denn Volleybap wird im Zweifel keine Haftung für sein Gemurmel übernehmen. :)


    Ansonsten ist anzumerken, dass das Eintreiben von Unterhaltsforderungen nicht ganz so einfach ist, wie sich "Mäxchen" das so vorstellt.


    Es ist ja bundesweit moniert worden, dass das Eintreiben des UHV beim Unterhaltspflichtigen nur in niedriger Prozentzahl gelungen ist. Und da hat sich mittlerweile sicherlich manches Bundesland und manche Behörde etwas einfallen lassen. Nur wenn die Akten wegen Überlastung der Mitarbeiter früher schlecht und unvollständig geführt wurden und auch bei den Beistandschaften nichts an Unterlagen zu holen ist - braucht es schon viel Gottvertrauen um zu erwarten, bei den volljährigen Kindern wäre die Aktenlage bestens und überperfekt.


    Was für ein herrliches Geschwafel ! :)


    Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren. So steht es im BGB. Aber man muss eben auch weiterlesen. Im nächsten Absatz steht nämlich, dass laufende Forderungen, die auf die Zukunft gerichtet sind, bereits nach 3 Jahren verjähren. Also einfach Unterhalt geltend machen, dann dreißig Jahre lang nichts unternehmen und einen Tag vor Ablauf der Frist den GESAMTEN aufgelaufenen Unterhalt für 30 Jahre geltend machen, das geht nicht ! Auch wenn das einige gern hätten ...

    Die Sache ist also sehr viel komplexer als sich das so mancher "Rechtsgelehrte" vorstellt. Man muss die Forderungen eben betreiben. Das gilt auch für eine Behörde. Und damit sind dem Eintreiben der Forderungen Grenzen gesetzt. Ohne dass ich Lust hätte, das hier näher darzulegen. Na ... das muss ja auch nicht jeder verstehen. Nur sollte man dann sein Halbwissen vielleicht nicht gerade als "Moderator" wortreich einstellen. :)

    Übrigens: den Hinweis, dass es sich um einen "Moderator" handelt braucht es nicht. Im Avatar steht deutlich lesbar das Label "AE Team". Und was meint ihr wohl, was die meisten Leute daraus schließen werden ? Richtig ! So eine Überraschung aber auch ... die Leute wissen das !
    :)


    Viele Grüße

    Euer

    Bennie

  • Ach, jetzt hör doch einfach auf mit dieser Klugscheißerei, Bennie! Ja, so kommt es rüber bei uns anderen!
    Was ist jetzt daran soo schlimm, ob bei Volleybap jetzt "AE-Team" steht oder "Moderator"?! Was werden die Leute sich da wohl denken? Dass er zum Team hier gehört, welches nach Ordnung und Frieden hier im Forum schaut. So einfach ist das. :)

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Na, wenn ein intellektuelles Schwergewicht und selbsternannter Sprecher des Forums den Bennie als "Klugscheißer" beschimpft, dann ist er natürlich sehr betrübt. Aber trotzdem hält er daran fest, dass es NICHT unerheblich ist, unter welchem Label Beiträge in diesem Forum eingestellt werden ! Ein Beispiel:

    "Sehr geehrter Herr Schludrian, wie bereits mitgeteilt, liegt mir der bereits anno tobak erworbene Titel nicht mehr vor. Wenn Ihre Kontaktaufnahme bei der Beistandschaft Ihnen nicht weitergeholfen hat, wenden Sie sich doch bitte ans Amtsgericht xstadt. Hier wurde der Titel erwirkt und könnte von Ihnen, so ein Rechtsanspruch besteht, sicherlich bezogen werden. Ich selbst, befürchte ich, kann in der Sache leider nicht mehr tätig werden, da XY volljährig ist und ich für ihn keinerlei Rechtsgeschäfte tätigen darf.

    Ich bedaure sehr, dass sie jetzt erst nach xx Jahren Unterlagen anfordern.


    ..."

    Das ist ein fertiges anwaltlich klingendes Schreiben in einer juristischen Angelegenheit. Das hat mit MEINUNGSäußerung nichts zu tun. Das ist nach meinem Dafürhalten unerlaubte RECHTSBERATUNG !

    Wenn ein "Lieschen Müller" so etwas einstellt, dann wird man das überlesen. Wenn das aber unter dem Label "AE Team" von einem Moderator in ein öffentlich zugängliches Forum eingestellt wird, dann ist das eine ganz andere Sache. Es spielt also schon eine Rolle, wer in welcher Funktion Beiträge einstellt.

    In einem "normalen" Forum würde ein Moderator Beiträge mit unerlaubter Rechtsberatung umgehend EDITIEREN oder ENTFERNEN. Hier stellt der Moderator SELBST so einen Unfug ein ! Oder Bibelsprüche ... Oder "Il sacco" ... Einfach Klasse der Mann ! :)

    Mir persönlich ist das ziemlich Wurscht, wenn Volleybap solchen Quatsch einstellt. Es amüsiert mich halt. Andere könnten das aber nicht so entspannt sehen. Da könnte dem Forum möglicherweise eine Abmahnung ins Haus flattern. Verbunden mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

    Dem Bennie sei die Anmerkung gestattet, dass ein derart redefreudiger Moderator ein gewisses Risiko für das Forum darstellt ... ich würde so etwas als eine "loose cannon" einordnen. Aber das ist natürlich nur meine persönliche MEINUNG ... :)

    Viele Grüße
    Euer
    Bennie

  • Na, wenn ein intellektuelles Schwergewicht und selbsternannter Sprecher des Forums den Bennie als "Klugscheißer" beschimpft, dann ist er natürlich sehr betrübt. Aber trotzdem hält er daran fest, dass es NICHT unerheblich ist, unter welchem Label Beiträge in diesem Forum eingestellt werden ! Ein Beispiel:

    Das ist ein fertiges anwaltlich klingendes Schreiben in einer juristischen Angelegenheit. Das hat mit MEINUNGSäußerung nichts zu tun. Das ist nach meinem Dafürhalten unerlaubte RECHTSBERATUNG !

    Viele Grüße
    Euer
    Bennie

    Hallo?! Geht´s noch?!? Liest du eigentlich noch, was du da von dir gibst? DU warst derjenige, der damit angefangen hat, das mit dem "AE-Team" zu kritisieren usw. Und ich lasse mich sicher nicht von dir als "intellektuelles Schwergewicht und selbsternannter Sprecher des Forums" betiteln!! Ist das klar rübergekommen jetzt? Ja? Ich bin KEIN intellektuelles Schwergewicht, bin klug und ich bin sicherlich KEIN selbsternannter Sprecher des Forums! Ich habe einfach nur für alle gesprochen, die zuvor schon dich darauf hingewiesen haben auf gewisse Dinge usw.

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" (Antoine de Saint-Exupéry)

  • ich hab ja schon ein paar Mal den Finger auf dem Ignorier-Knopf gehabt. Aber - morbid curiosity, Ich kann’s nicht lassen, mir das Geschwafel weiterhin anzutun....


    Sag mal @ Volley, kennt der Dich im RL und hat da noch ein Hühnchen mit Dir zu rupfen?!?! Weil, so langsam riecht das nach Erpressung oder sowas in der Richtung....

  • intellektuelles Schwergewicht und selbsternannter Sprecher des Forums

    @Benni Du machst Volleybab zu dem, nicht Volleybab sich selbst.


    Für uns ist er ein wertvolles Mitglied hier im Forum und seine Post sind immer informativ und darum gern gelesen.


    Deine Posts lese ich so wie Cappuchino, weil ich es einfach nicht lassen kann. Sie zaubern mir immer wieder ein Lächeln ins Gesicht :saint: Selten habe ich dazu etwas zu sagen, den diese Klugheit versetzt mich in ehrführtige Starre :D

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!