Kein Schulausflug, weil das Fahrrad zu groß ist?

  • Meine Tochter kam grade aus der Schule und hat mir mitgeteilt, dass ihre Klasse in der nächsten Woche einen Ausflug unternehmen wird. Sie wollen mit dem Fahrrad in die nähste Stadt in einen kleinen Freizeitpark fahren. So weit, so gut. Nun hat die Lehrerin meiner Tochter aber verboten, mit ihrem Rad zu fahren, weil ihr das ihrer Meinung nach zu groß ist :hä :radab. Mit diesem Rad fährt meine Tochter seit Wochen überall hin - in die Schule, zu ihren Freizeitaktivitäten, sogar zu der Stadtfahrt nach der Fahrradprüfung ist sie damit angetreten und selbst die Polizisten hatten nichts daran zu beanstanden. Sprich, es ist auch nachgewiesen verkehrssicher. Darf die Lehrerin ihr verbieten, mit diesem Rad zu fahren? Mit welcher Begründung? Danke schon mal für eure Antworten.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Was heißt "zu groß"?


    Ein Fahrrad "passt" von der Rahmengröße, wenn der Nutzer auf dem Sattel sitzend nach dem Abbremsen einen Fuß auf den Boden stellen kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sagen wir es mal so... ich würde never ever mit einer Grundschulklasse eine Tour im öffentlichen Straßenverkehr machen, egal, wie lange und egal, wo hin. Da wäre mir heutzutage die Verantwortung einfach zu groß. Die Fahrradprüfungen, die früher im öffentlichen Raum stattfanden, waren an jeder kleinen Ecke mit Erwachsenen gesichert. Insofern weiß ich auch ehrlich nicht, ob man den Kindern ein Fahrrad verbieten kann. Hast du einen "Draht" zu der Lehrerin? Dann würde ich sie ansprechen und es ihr genauso erklären, wie du es hier geschrieben hast.

  • Wie soll denn die Tochter dann an dem Ausflug teilnehmen? Wie kommt denn die Lehrerin überhaupt darauf? Juniors Lehrer wüsste gar nichts, welches Rad er fährt...

  • Hier im Bundesland gilt die bestandene Fahrradprüfung versicherungstechnisch so, dass nun das Kind mit dem ahrrad im öffentlichen Straßenverkehr zur Schule fahren kann und - das klingt jetzt makaber - bei einem Wegeunfall grundsätzlich versichert wäre. Ohne Fahrradprüfung könnten Nachweise verlangt werden, dass die Eltern sich davon überzeugt haben, dass das Kind die Verkehrsregeln weiß etc. Aber mit Fahrradprüfung ist das gegessen. Und nur mit Fahrradprüfung kann und sollte ein Lehrer überhaupt auf den Gedanken kommen, mit Schülern eine Fahrradtour zu machen ...


    Hier im Bundesland gehört zur Fahrradprüfung auch eine polizeiliche Überprüfung des Rades. Dazu gehört auch, dass der prüfende Polizist schaut, ob das Rad nicht nur verkehrssicher ist, sondern auch, ob es nicht vom Rahmen her zu groß ist, also Kind nicht sicher anhalten kann (an der Kreuzung/an der Ampel), sondern ggfls. vor das nächste Auto kippen würde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also, die Fahrradprüfung haben alle bestanden (die war vor den Osterferien) und im Anschluss wurde nochmal eben die von Polizisten begleitete Stadtfahrt auf den eigenen Fahrrädern gemacht. Im Zuge derer wurden durch die Polizisten die Räder aller Kinder einzeln geprüft. Die Kinder, deren Fahrrad in Ordnung war, bekamen einen "GEPRÜFT"-Aufkleber. Mein Kind war eines der wenigen, die einen bekommen haben. Sprich, die Polizisten hatten bei ihr - im Gegensatz zu ca. 2/3 der restlichen Klasse - nichts zu Beanstanden. Also sehe ich nicht, warum die Lehrerin bei ihr da was zu Meckern haben dürfte.


    Das sie mit dem Fahrrad zum Schulausflug fahren ist, denke ich, insoweit unproblematisch, dass fast der komplette Weg über einen Radweg ohne Verbindung zu "normalen" Straßen führt - sprich, die radeln quasi quer durch den Wald und dann durch ein wenig befahrenes Wohngebiet. Von daher sollte das machbar sein. Außerdem ist das das "Problem" der Lehrer - die werden sich da schon ihre Gedanken dazu gemacht haben, das geht mich nichts an.


    Einen wirklich guten Draht habe ich nicht zu der Frau - wir begegnen einander mit der gebotenen Höflichkeit, aber ohne große gegenseitige Sympathie. Ich habe ihr eine Mail geschrieben (das ist ihr bevorzugter Kommunikationsweg), in der ich das in Etwa so geschrieben und sie gebeten habe, mir belastbare Gründe zu nennen, warum sie dagegen ist, dass meine Tochter mit dem Rad fährt.

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  • Wie soll denn die Tochter dann an dem Ausflug teilnehmen? Wie kommt denn die Lehrerin überhaupt darauf? Juniors Lehrer wüsste gar nichts, welches Rad er fährt...

    Der Sohn der Lehrerin und meine Tochter gehen in den selben Sportverein, und da sieht sie, wenn sie ihn bringt, immer meine Tochter auf dem Fahrrad. Wo sie sie übrigens auch schon ein paar mal angesprochen hat, dass sie das nicht in Ordnung findet, dass sie mit dem Rad hinfährt. Wobei sie das ja wirklich überhaupt nichts angeht, weil es da überhaupt keinen Bezug zur Schule gibt.

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  • Was heißt "zu groß"?


    Ein Fahrrad "passt" von der Rahmengröße, wenn der Nutzer auf dem Sattel sitzend nach dem Abbremsen einen Fuß auf den Boden stellen kann.

    Ok, ich muss zugeben, das habe ich noch nie gehört :huh:. Nach dieser Definition waren meine Räder dann aber auch schon immer zu groß, ich muss immer absteigen, wenn ich stehen bleibe. Andernfalls würde ich mir aber auch die Knie am Lenker anhauen, bzw. beim Treten die Knie so stark durchbiegen, dass sie wehtun. Außerdem wurde mir die Höhe so beim Kauf im Fahrradgeschäft eingestellt. Aber ok, man lernt nie aus.

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  • Wenn Polizei und Fachgeschäft die Fahrradgröße für dein Kind abgesegnet haben, kann die Lehrerin nichts dagegen sagen. Sie kann und muss allerdings auf einen Helm bei allen Kindern bestehen.

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