Unsere Situation bisher ist paritätisches Wechselmodell, KM ist Hartz-IV Empfänger, hat den ersten Wohnsitz der Kinder bei sich und bezieht deshalb das Kindergeld. Sie zahlt auf Anweisung des JC ein Viertel des Kindergeld an mich.
Bisher hat sie darauf gepocht, dass unser Sohn in die Sprengelschule ihres Wohnortes eingeschult wird, was für diesen den Abbruch seiner bisherigen Kontakte aus dem Kindergarten bedeuten würde.
Jetzt habe ich Antrag auf eA für das ABR gestellt, damit ich die Einschulung in der Sprengelschule (meines Wohnorts, und zugleich) des Kindergartens umsetzen kann, und siehe da, heute lese ich im Erwiderungs-Schreiben ihrer Anwältin, dass die KM bereit ist, der Einschulung hier zuzustimmen, "auch wenn dies eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes zum Vater bedeuten würde, wenn sichergestellt ist, dass das WM beibehalten wird und das Kindergeld weiter aufgeteilt wird."
Auf der einen Seite erfreulich, dass damit der dickste Brocken auf jeden Fall vom Tisch ist.
Aber mich wundert, weshalb sie auf die weitere Aufteilung des Kindergeld pocht. Welchen Vorteil hat sie davon, wenn das JC sie weiterhin die 370 Euro Kindergeld einnehmen (und ihr in der Berechnung 370 Euro - 97 EUR abzieht) und an mich monatlich 97 Euro überweisen lässt?
Welchen Nachteil brächte es ihr, wenn mit dem Wohnsitzwechsel von nun an das Kindergeld in voller Höhe an mich ginge und ich den ihr bzw. dem JC zustehenden Anteil monatlich überweise?