Fragen zur Schülerakte

  • Ich habe mich gestern mit einer Bekannten über den Übertritt meiner Tochter unterhalten, und dabei sind wir auch auf das Thema Schülerakten gekommen. Da wir beide eigentlich nur immer von der Existenz dieser Akten gehört haben, aber irgendwie niemand genaueres über diese Dinger zu wissen scheint, wollte ich hier mal mein Glück versuchen.


    1. Gibt es diese Akten tatsächlich?

    2. Was wird von wem wie ausführlich darin festgehalten? Stehen da nur die nackten Noten und ggf. noch Tadel, Verweise oder Ähnliches drinnen? Oder wird da z.B. auch das Verhalten des Kindes dokumentiert (darüber hinausgehend, was eh im Zeugnis steht)? Halten Lehrer oder z.B. auch Schulsozialarbeiter ihren persönlichen Eindruck von den Schülern dort fest?
    3. Darf ich als Erziehungsberechtigte Einsicht in diese Akte nehmen?

    4. Wandert diese Akte mit dem Kind mit, bis es seinen endgültigen Schulabschluss gemacht hat? Oder fängt das Kind in jeder Schule wieder "bei Null" an?


    Vielleicht weiß ja irgendwer was genaueres drüber, wäre interessant zu wissen :).

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • zu 1.: Ja, die gibt es wirklich


    zu 2.: Noten, Einschätzungen, Verhalten, Auffälligkeiten, Verweise. Es steht auch drin, wenn z.B. das Schulamt o.ä. eingeschaltet wurde oder wenn Anträge für Föderung o.ä. gestellt wurden. Natürlich auch die Angaben über die Eltern (oder auch Hinweis auf Pflegefamilie, Sorgerecht...)


    zu 3.: Ja, darauf haben die Erzeihungsberechtigten Anspruch. Gegen Gebühr dürfen sie auch eine Kopie verlangen (die Gebühr ist in etwa so hoch wie die reinen Kopierkosten). Ob man allerdings die vollständige Akte zu Gesicht bekommt...


    zu 4.: Ja, die Akte gehört zu dem Kind und wandert durch die Schullaufbahn mit. Die letzte Schule, die das Kind mit Abschluß verlässt muss die Akte 10 Jahre aufbewahren und danach wird sie vernichtet. (Auskunft kann der Erziehnungsberechtigte oder das volljährige Kind dann nach DSGVO verlangen)


    In Hessen, wenn ich mich richtig erinnere, sollte die Schulakte sogar mit der IMmENS-Nummer verknüpft werden. Das hat zu Protesten geführt, weil die Befürchtung war, dass dann auch zukünftige Ausbildungsbetriebe Zugriff bekommen könnten.

  • ... und wie immer gibt es in jedem einzelnen Bundesland gewisse besondere Ausprägungen, da das Schulrecht ja der Länderhoheit unterliegt.

    In manchen Ländern/Schulen kann man zehn Jahre nach dem Abschluss die Akten auch ausgehändigt bekommen. Interessant deshalb, weil dort dann auch die Abiklausuren drin enthalten sind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die Antwort.



    Wie ist das denn, wenn da was drin steht, was aus Elternsicht nicht zutrifft? Könnte man das dann, wie z. B. beim Arbeitszeugnis, ändern lassen?



    (und NEIN, weder meine Freundin noch ich haben das vor, es würde mich einfach nur interessieren 😉)

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Klar besteht das Recht, Fehler in Akten ändern zu lassen. Wenn dort der 35. Mai als Geburtsdatum angegeben ist, ist das mit Sicherheit ein korrekturfähiger Fehler.


    Ansonsten darf man sich keine falschen Vorstellungen machen, was da etwa in solche Akten kommt. Das sind in der Regel nackte Fakten. Angreifbare "weiche Infos" wären eine gewisse Ungeschicklichkeit der aktenauffüllenden Lehrkräfte.

    Man stelle sich das ähnlich vor wie die Personalakten beim Arbeitgeber.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In die Akte kommen auch z.B. erteilte Tadel. Gibt es keine weiteren Vorfälle, wird sowas nach 2 Jahren gelöscht/entfernt.

    Es stehen auch wichtige Diagnosen drin, wie ADHS oder Asperger oder Diabetes.


    Für verhaltensoriginelle Kinder kann auch eine sog. pädagogische Akte angelegt werden.


    Wechselt das Kind die Schule, wird die Akte oft bereinigt. In einigen BuLändern ist das sogar Vorschrift.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo zusammen,


    in Bayern müssen bereinigte Schülerakten 50 Jahre aufgehoben werden. Bis 2016 wurde die gesamte Akte an die anfordernde Schule weitergegeben, jedoch mussten Mitteilungen und Ordnungsmaßnahmen vor der Weitergabe entfernt werden.


    Jetzt darf aus Datenschutzgründen nur noch der sogenannte Schülerbogen und das letzte Zeugnis, bzw. Notenblatt weitergereicht werden... der Rest verbleibt an der abzugebenden Schule.


    Diagnosen dürfen in Bayern NICHT in den Schülerakten aufbewahrt werden, das hat die Schulpsychologin bzw. Beratungslehrerin unter Verschluss und darf auch nicht weitergegeben werden.


    LG aus dem Schulsekretariat :pfeif:winken:


    Lilime