Hallo:winken:
Ich brauche mal wieder Fachwissen. Ich habe (leider) seit Ewigkeiten eine Beistandschaft. Ich versuche mal kurz aufzuschreiben was die letzten 2 Jahre passiert ist.
Bisher habe ich nie den Mindestunterhalt erhalten.
- Anfang 2017 erlangte das JA Auskunft über sein Gehalt. Hinterher habe ich erfahren das keine Antwort kam und das JA auch nichts gemacht hat. Ich war da echt zu wenig hinterher
- Anfang 2018 habe ich nachgefragt. Der Vater wurde mehrmals angeschrieben und nichts passierte
- August 2018 Antrag Pfüb auf meinen Druck hin. Es gibt noch einen Titel über die alten Rückstände über 8000 Euro. Zahlungsfähig > aber nie freiwillig:rolleyes2:
- August 2018 er bekommt Kenntnis von der Gehaltspfändung und meldet sich beim JA. Schickt die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und vereinbart eine Ratenzahlung von 105 Euro.Das JA hat einfach zugestimmt, dem JA stehen circa 1000 zu. Ich hätte das nicht gemacht da viel mehr gepfändet werden könnte und ich das ganze langsam nicht mehr einsehe. Das Kind ist dann über 20 eher die Rückstände getilgt sind:radab
- September 2018 Berechnung ergibt Mindestunterhalt. JA verlangt Zahlung des Mindestunterhalts und Titulierung. Mehrmalige Fristen verfallen und es gibt immer wieder 4 Wochen neue Frist
Ich habe ab da alle 3 Wochen nachgefragt sonst bleibt es leider liegen:rolleyes2:
- Februar 2019 JA erhält Post. Er hat sich einen Anwalt genommen will das prüfen usw. Wieder Briefwechsel hin und her und die Feststellung des Anwalts das Mindestunterhalt richtig ist:winken:
- Februar 2018 Aufforderung an Anwalt das der Mandant den Titel bis Anfang März einreichen muss. 1x laufenden und 1x den Rückstand der die letzten 2 Jahre ja wieder gestiegen ist
Heute Post vom JA. Ich hatte ihr schonmal geschrieben das ich keine Prozesskostenhilfe beantrage. Für euch als Hintergrund, ich verdiene inzwischen gut und bekomme eh nichts warum soll ich ihr meine ganzen privaten Daten geben und dafür noch 2h Arbeit reinstecken.
Heute schreibt sie mir ich muss! den Antrag ausfüllen mit meinen Einkommensverhältnissen damit ggf. Verfahrenskosten festgesetzt werden können.
Ähhh ich gehe jawohl davon aus, das ich am Ende nichts zahlen muss. Der Vater kümmert sich ja um nix und gurkt wieder 2 Jahre rum. Ich würde sie erstmal nach der Rechtsgrundlage fragen!?
Weiß einer von euch ob ich das muss?
Berechnen sich die Verfahrenskosten nicht nach den Streitwert oder so?
Zweite Frage. Eigentlich würde ich jetzt gerne die Reißleine ziehen und den ganzen Kram an meinen Anwalt übergeben. Bevor ist die Erstberatung zahle, wollte ich fragen ob das möglich ist. Kann ich jetzt im laufenden "Streit" die Beistandschaft beenden? Ist das sinnvoll? Die Berechnung hat ja das JA gemacht und die Pfändung ruht jetzt. Ich will eigentlich das gepfändet wird, vor allem der laufende Unterhalt. Bisher läuft auch das über das JA. Die brauchen 10 Tage für die Überweisung und kosten mich Kontogebühr. Ich habe keinen Nerv mich jetzt weiterhin jahrelang veräppeln zu lassen.
Wenn ich was vergessen habe fragt gerne. Ich bin schon wieder bedient:schwitz
Vielen Dank vorab:thanks::blume:blume