Mutter mit 2 Jungen will mit Partner zusammen ziehen...Aussage Jobcenter

  • Eine Mutter mit ihren 2 Jungen möchte mit ihrem Partner zusammen ziehen. Die Aussage vom Jobcenter...es würde nur eine 3 Zimmerwohnung bewilligt, da die beiden Jungen in einem Zimmer schlafen können. Junge und Mädchen ...da würden 4 Zimmer genehmigt werden, da es nicht zumutbar wäre, Mädchen und Jungen in einem Zimmer zu stecken...das ist doch eine Lüge, oder?

  • Wieso sollte es nicht möglich sein das Zimmer zu teilen?:hae:

    Kenne ein paar wo es so ist und gut funktioniert. Ist ja auch eine Kostenfrage.... und wenn ich das lese wären diese von der Allgemeinheit zu tragen....

  • Im Gesetz findet sich solche Aussagen nicht wieder. Es gibt aber Tabellen mit Höchstkosten und Qm-Zahlen für die einzelnen Komunen (ich glaube die Anzahl der Zimmer spielt dabei keine Rolle).


    Der Sachverhalt ist wahrscheinlich so, dass Sie aufgrund des Zusammenzugs überhaupt erst umziehen möchten. Und das Jobcenter da nicht erfreut ist. Gibt es einen Ablehnungsbescheid? Ohne Bescheid kann man mit mündlichen Aussagen nix anfangen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich glaube nicht, dass man darauf eine pauschale Anwort geben kann. Das kommt schon sehr auf die individuelle Lebenssituation und die Bedürfnisse an.

    LG Campusmami



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  • Haushaltseinkommen wäre für mich ein Bestandteil der individuellen Situation...


    Bei uns beispielsweise würde es Mord und Todschlag geben, wenn ich meine 2 Pubis (auch beide Jungs) plötzlich in ein Zimmer verfrachten würde.

    LG Campusmami



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  • Mir geht es jetzt hauptsächlich um die mündliche Aussage des Jobcenters...man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, wie dreist die einen anlügen

    wieso lügen die?

    Zwar ist es in Deutschland inzwischen üblich, dass jedes Kind ein eigenes Zimmer hat, dieser kulturelle Trend war jedoch nicht immer so. Lange Zeit waren zwei oder sogar mehr Kinder pro Kinderzimmer die Norm und bis heute gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein eigenes Kinderzimmer.

  • So würde ich das nicht interpretieren. Da schwingt sicherlich eine gewisse Haltung der Sachbearbeiterin mit... zu der man, wie man an der Diskussion hier ja schon sieht, durchaus geteilter Meinung sein kann.

    Letztendlich ist es aber keine Lüge, da das SGB 2 ja diverse Ermessenspielräume einräumt, und es durchaus sein kann, dass in diesem Jobcenter das Geschlecht der Kinder die Angemessenheit der Zimmeranzahl bedingt... Nobody knows

    LG Campusmami



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  • Ich denke es geht eher um den Punkt, wenn es gleichgeschlechtliche Kinder sind, soll der Anspruch für zwei Zimmer nicht gelten, aber wenn es zwei verschiedene Geschlechter sind schon.


    Durchaus fragwürdig:hae:

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Jeder Person steht ein Wohnraum zu - daher ist es eine Lüge

    Das ist schlicht falsch!

    Das gab es früher mal (lange her), da hatten Alleinerziehende einen Anspruch auf 1 Zimmer mehr. Mittlerweile erwartet man, dass Mädchen und Mutter sich ein Zimmer teilen, der Junge kriegt dann halt das halbe Zimmer und ein Wohnzimmer muss auch nicht immer sein, Wohnküche reicht. Bei 3 Personen gibt es maximal 75 qm. Das wären dann 4 sehr kleine Zimmer.

  • Jeder Person steht ein Wohnraum zu - daher ist es eine Lüge

    Deine Meinung, oder gibt es irgendwelche Grundrechte, aus denen das ableitbar wäre?


    Lügen sind definitiv etwas anderes. Oder lügt jeder, dessen Meinung man nicht teilt? :hae:

  • Hilft es vielleicht, sich den Unterschied zwischen Lüge, Falschaussage und Irrtum zu vergegenwärtigen? :nixwieweg

  • Hast du die entsprechende Stelle im SGB 2? Ich habe spontan keine Defintion von "angemessen" gefunden. D.h. für mich, dass sich kein Anspruch, dass jede Person ein Zimmer haben darf, ableitet.

    LG Campusmami



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  • Es heißt doch immer: 1 Person 45 - 50qm - 2 Personen - 60qm - 3 Personen 75 qm und jede weitere Person 15qm zusätzlich....aber egal

    Wo? Im Gesetz ist das nicht. Ansonsten kenne ich solche kommunalen Tabellen auch, wobei hier eher auf den Preis denn auf die qm Zahl oder gar die Anzahl der Zimmer geschaut wird. Jedenfalls bei den Fällen, die mir so über den Weg laufen.

    LG Campusmami



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