Familienministerin - fatale Inkompetenz?

  • um mal zum Ausgangspost zurückzukommen.


    Ich kann mittlerweile jeden verstehen, der keinen Cent Unterhalt zahlt als er muss.


    Mal eine kurze Geschichte, wo man sich nur an den Kopf fassen kann:



    Unterhaltsprüfung im Juni, bleibe in der gleichen Stufe.


    Gleichzeitig Androhung im Januar nochmals zu prüfen.


    Im Januar, weil ich auch meine Ruhe haben will, die Unterhaltszahlung um eine Stufe erhöht.


    Jugendamt fordert erneute Prüfung. Ich lehne dankend ab.


    Am WE habe ich nun die Klage erhalten.



    Sinngemäß läuft die Klage darauf hinaus dass ich soviel zahlen soll wie ich es momentan tue. Wobei ich die Chancen bei 60/40 sehe, dass ich sogar in der alten Unterhaltsgruppe ( über die der Titel läuft) bleibe.


    So definiert man also "Kindeswohl"


    Da wird eiskalt das momentan ganz brauchbare Verhältnis zwischen uns für maximal 28 € im Monat riskiert ( die ich ja sogar zahle)



    Ob ich die Ex dazu bringen kann die Beistandschaft zu beenden? Ansonsten ist mir die Lektion für alle Beteiligten die 1000 € wert. Und wer auf sein Recht pocht, der bekommt auch "nur" noch sein Recht. Ich gehe dann mit der Kleenen nicht mehr Klamotten shoppen, ist ja im Unterhalt drin.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich kann mich zwar in der Hinsicht "wohl glücklich" schätzen, dass Sohnemanns Vater zwar den Unterhalt zahlt (zumindest was die Höhe des Unterhaltsvorschusses angeht), aber sonst kein weiteres Interesse an unserem Kind hat.


    Klar halte ich es für gut, dass der UET auch finanziell gestärkt werden soll, aber pauschal find ich schwierig. Es müsste im Einzelfall geprüft werden. Da schließ ich mich denen an, die es hier schon mal erwähnt haben.

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Tomtomsen, eine Beistandschaft klagt eigentlich nur, wenn der Betreuungselternteil zustimmt. Denn der hat im Niederlagenfall ggfls. die Gerichtskosten zu tragen. Deine Ex hat - wenn alles normal läuft - der Klage zugestimmt. Und Frage ist halt, ob die Beträge tituliert sind. Egal, ob du zahlst oder nicht: Es besteht der Rechtsanspruch auf den Titel. Ist der nicht unterschrieben, gewinnt die Beistandschaft quasi immer.


    Deren Unbeweglichkeit in eurem Fall ist allerdings absolut hanebuechen und übel, weil die Kosten die Allgemeinheit zahlt und ihr Eltern in den Konflikt geschickt werdet. Da stellt sich schon die Frage, wer hier immer wieder Öl ins Feuer giesst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap () aus folgendem Grund: Die Autokorrektur am Händi ...

  • Ich kann mich zwar in der Hinsicht "wohl glücklich" schätzen, dass Sohnemanns Vater zwar den Unterhalt zahlt (zumindest was die Höhe des Unterhaltsvorschusses angeht), aber sonst kein weiteres Interesse an unserem Kind hat.

    Klar kannst du das!

    Erst am WE wieder eine völlig fertige Mutter gesehen die ihr Kind gewalt zum Zahlungsunwilligen aber dafür klagefreudigen Papa gebracht hat.......

  • Tomtomsen, eine Beistandschaft klagt eigentlich nur, wenn der Betreuungselternteil zustimmt. Denn der hat im Niederlagenfall ggfls. die Gerichtskosten zu tragen. Deine Ex hat - wenn alles normal läuft - der Klage zugestimmt. Und Frage ist halt, ob die Beträge tituliert sind. Egal, ob du zahlst oder nicht: Es besteht der Rechtsanspruch auf den Titel. Ist der nicht unterschrieben, gewinnt die Beistandschaft quasi immer.


    Deren Unbeweglichkeit in eurem Fall ist allerdings absolut hanebuechen und übel, weil die Kosten die Allgemeinheit zahlt und ihr Eltern in den Konflikt geschickt werdet. Da stellt sich schon die Frage, wer hier immer wieder Öl ins Feuer giesst.

    Ich habe ja einen Titel. eine Stufe weniger wie ich momentan zahle.


    Ich kratze auch an der Stufe, die ich momentan zahle. Ein ppar Euro hin oder her. Sehe da 50/50 welche Stufe das Gericht errechnet.


    Eigentlich wollte ich ja einfach meine Ruhe ( auch beim Gewissen) aber ich lasse mir auch nicht auf der Nase rumtanzen. 6 Monate später schon wieder eine Nachberechnung? Wo soll das hinführen? Soll ich dann montalich irgendwann einreichen? Wie es gerade passt?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • Hat dir die Beistandschaft angeboten, einen neuen Titel mit dem erhöhten Betrag zu pinseln?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich finde interessant, dass zum ersten Mal Betreuung mit Geldvorteil beachtet wird...und damit Carearbeit anerkannt wird. Ein bissle paradox, dass damit explizit die Väter angesprochen werden:p).


    Ich bin gespannt, was es da für Lösungen gibt... Projekt Kind mit exakter Buchführung über Einnahmen und Ausgaben, damit die Ausgaben entsprechend des Betreuungsumfangs gequotet werden können:frag. Denn ich dachte immer Der KU wäre für die Lebenshaltungskosten des Kindes und eben nicht die Entlohnung für den Betreuungsumfang, den man leistet:rauchen... Wir werden sehen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Denn ich dachte immer Der KU wäre für die Lebenshaltungskosten des Kindes und eben nicht die Entlohnung für den Betreuungsumfang, den man leistet

    So habe ich aber auch die Familienministerin verstanden. Wenn der Elternteil, welcher das Kind mehr als nur am Wochenende und hälftige Ferien betreut, dadurch auch zusätzliche Kosten für das Kind hat (kann ja nicht exorbitant viel sein), dann bezieht sich das ja auf die Lebenshaltungskosten für das Kind und nicht auf den Betreuungsumfang. Dass das auch irgendwie mit dem Betreuungsumfang zusammenhängt (wenn auch vermutlich nicht linear), scheint mir eingermaßen klar zu sein. Dass man es auch als Entlohnung für den Betreuungsumfang verstehen kann, wenn man das denn möchte, ist wohl nicht zu vermeiden ...

  • Hat dir die Beistandschaft angeboten, einen neuen Titel mit dem erhöhten Betrag zu pinseln?

    nope

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Laufende Kosten für das Kind sind meiner Meinung nicht vom Aufenthaltsort des Kindes abhängig... Schulmittagessen wäre ein Beispiel für einen ziemlich regelmäßigen, höheren Betrag der meist von einer Person getragen wird unabhängig davon, wo das Kind sich nach der Schule aufhält. Ähnlich läuft es mit Musik und Nachhilfeunterericht, Netflix und Co. oder der Handyflat (ich rede von Teenys nicht von U3 Kindern, wo Betreuung wirklich harte Arbeit sein kann)...

    LG Campusmami



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    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Im Sozialrecht dürfen sich die Eltern doch auch schon um die Regelsätze für das wechselseitig betreute Kind kloppen. Wieso sollte das nicht auch für

    Kinder gelten, die nach BGB alimentiert werden? Naja, man muß abwarten, ob und was davon praktisch umgesetzt wird. Denke aber mal nicht, daß es noch zu der Zeit so weit gediehen ist, daß unsere Familie davon "profitieren" könnte.

  • Im Sozialrecht dürfen sich die Eltern doch auch schon um die Regelsätze für das wechselseitig betreute Kind kloppen. Wieso sollte das nicht auch für

    Kinder gelten, die nach BGB alimentiert werden? Naja, man muß abwarten, ob und was davon praktisch umgesetzt wird. Denke aber mal nicht, daß es noch zu der Zeit so weit gediehen ist, daß unsere Familie davon "profitieren" könnte.

    Das finde ich ein gutes Argument. Die Frage wäre für mich, entschärft diese Handhabe im SGB 2 Konflikte oder kommt es durch solche absurden Regelungen zu mehr Zwist vor Familiengerichten? Ich würde mal zweiteres vermuten... aber wenn jemand ne Studie kennt, dann immer her damit!

    LG Campusmami



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  • Laufende Kosten für das Kind sind meiner Meinung nicht vom Aufenthaltsort des Kindes abhängig... Schulmittagessen wäre ein Beispiel für einen ziemlich regelmäßigen, höheren Betrag der meist von einer Person getragen wird undabhängig davon, wo das Kind sich nach der Schule aufhält. Ähnlich läuft es mit Musik und Nachhilfeunterericht, Netflix und Co. oder der Handyflat (ich rede von Teenys nicht von U3 Kindern, wo Betreuung wirklich harte Arbeit sein kann)...

    Wahrscheinlich geht es Frau Giffey um € 2,50 Tagesessensgeld.

    Aber vielleicht wird auch durchgesetzt bei meinem Vermieter, dass ich die Nebenkosten nur anteilig für jene Tage zahlen muss, an denen das Kind bei mir ist und nicht beim Ex-Partner. Mein Vermieter wird diese Logik sofort verstehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mein Vermieter wird diese Logik sofort verstehen.

    vergiss nicht die Abnutzung an zu rechnen!

    Jeder Tag ohne Kind in der Wohnung ist ein Tag wo nicht die Gefahr besteht das der Junior mit einer Axt den Putz von der Wand kloppt

  • Ein bissle paradox, dass damit explizit die Väter angesprochen werden:p).

    Oder einfach nur konsequent. UmgangsETs / Barunterhaltspflichtige und damit automatisch Unterhaltspreller sind schliesslich auch (alles) Väter.

    Und es ist nicht neu, dass Betreuungsleistung mit Geldvorteilen bedacht wird (keine Barunterhaltspflicht, Steuerklasse 2, AE Zuschlag, Erziehungszeiten bei der Rente, etc...) Über die Höhe der Leistungen kann sicherlich gestritten werden und die können natürlich nie hoch genug sein.


    Unterm Strich bleibt das Vorhaben natürlich eine Schnapsidee. Also für uns Eltern zumindest.

  • Das finde ich ein gutes Argument. Die Frage wäre für mich, entschärft diese Handhabe im SGB 2 Konflikte oder kommt es durch solche absurden Regelungen zu mehr Zwist vor Familiengerichten? Ich würde mal zweiteres vermuten... aber wenn jemand ne Studie kennt, dann immer her damit!

    Wo Zahlungen fürs Kind beim einen gekürzt und dem anderen ausgezahlt werden ("Essensgeld"), ist die Sache sicherlich grenzwertig. Wo der bisher als Umgangselternteil titulierte Elternteil im Sozialrecht einen Zuschuss zur Miete erhält wegen der notwendig größeren Wohnung, wäre alles gut.

    Wenn aber Unterhaltsleistungen nach Tagen berechnet werden "im Nachhinein" - das riecht schier nach Krach und Ärger.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wo Zahlungen fürs Kind beim einen gekürzt und dem anderen ausgezahlt werden ("Essensgeld"), ist die Sache sicherlich grenzwertig. Wo der bisher als Umgangselternteil titulierte Elternteil im Sozialrecht einen Zuschuss zur Miete erhält wegen der notwendig größeren Wohnung, wäre alles gut.

    Wenn aber Unterhaltsleistungen nach Tagen berechnet werden "im Nachhinein" - das riecht schier nach Krach und Ärger.

    Ich stelle mir gerade Exileins Gesicht von gestern vor, wenn ich ihm ne Rechnung mit der 40/60 vorgelegt hätte:lach. Sein Kommentar zu Kinds neuen Schuhen war nur: "Na, hat er dich wieder weichgekocht" .

    Wir wissen glücklicherweise inzwischen beiden, dass unsere Kinder mehr Kosten verursachen, als die DD berechnet. D.h. wir zahlen beide, damit es dem Nachwuchs gut geht. Das könnte man sicherlich reduzieren, muss man aber nicht. Ich stelle es mir total schwierig vor über jede Anschaffung erstmal zu konferieren und das dann auch noch festzuhalten und abzurechnen... vor allem müsste dann irgendwie zumindest ein Minimalkonsens für notwendige Ausgaben bestehen. Das triftet bei uns in den verschieden Lebensbereichen schon sehr auseinander.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • Wenn aber Unterhaltsleistungen nach Tagen berechnet werden "im Nachhinein" - das riecht schier nach Krach und Ärger.


    Man könnte die Australier fragen. Die haben Erfahrung damit.


    Child support payments reflect each parent's level of care and how much it costs parents to care for their children.


    Child Support Estimator


    https://processing.csa.gov.au/estimator/About.aspx

  • Das trifftet bei uns in den verschieden Lebensbereichen schon sehr auseinander.

    Gut, wenn das völlig egal ist, wie bei uns. Da die KM an den Kosten im Alltag der Kinder weder beteiligt ist noch sich (anteilig) beteiligt, brauchen wir uns auch nicht darüber aufzuregen, was der jeweils andere Elternteil für die Kinder ausgibt. Da das aber während der Ehezeit auch schon so war, ist der einzige Unterschied, dass die KM mich zeitlich nicht entlasten kann (nur eben im Rahmen des gerichtlich festgesetzten und geregelten Umgangs).


    Trotzdem überlegt die KM immer mal wieder, was ich denn alles für die Kinder kaufen könnte und sollte. Ihrer Meinung nach bin ich wohl Krösus, aber auch das ist egal, weil ich mich mit ihr nicht ins Benehmen setzen muss, um Dinge zu regeln, welche die Alltagssorge betreffen. Das finde ich immer wieder sehr hilfreich.

  • Ach was die Ausies kriegen es nur nicht hin.

    Hier läuft doch alles wenn jemand von oben sich dekt "so muss die Welt laufen, kommt Leute wir machen ein Gesetz!!!"


    ....der neueste AE Bericht spricht hier Bände!

    Weniger Väter die Zahlen, Behörden die jetzt schon aufgrund der Einsparungen fast handlungsunfähig sind und die Zahlen von den Papas die sich doch laut dem Märchen Bullerbüh soviel kümmern geht zurück.


    Also tun wir doch was für die Papas die Elternzeit nehmen um mal so richtig was am Haus zu schaffen, mal mit Kumpels zum Norcap fahren oder endlich mal Zeit haben ein Schiff aus der Flasche zu bauen....alles drei Live Fälle bei mir aus dem Bekanntenkreis und Leute, die neue Veranda sieht wirklich gut aus! Da hat sich die Elternzeit definitiv gelohnt


    Wie so oft in Deutschland des Jahres 2019 wird die Politik nicht nach den tatsächlichen realen Gegebenheiten gemacht sondern nach dem Motto "Das wäre sooooo schön also ist das jetzt auch wirklich so"

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()