• Fuer eine Reha müsste beim Kind eine akute oder chronische Erkrankung vorliegen. "Folgen der Trennung" zählt da nur bedingt. Es müssten (seit längerer Zeit behandelte psychische?) Probleme sein, die nicht vor Ort weiter behandelt werden koennen . Dazu braucht es in der Praxis beim Antrag die Unterstützung des behandelnden Arztes durch eine dezidierte Stellungnahme dazu, warum "vor Ort" alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Sonst kommt der Antrag postwendend zurück mit dem Hinweis, dass erst einmal die ambulanten Möglichkeiten alle ausgeschöpft werden sollten.


    Elterliche Begleitung ist bei Jugendlichen uebrigens oft nicht vorgesehen. Spätestens ab 12 gehen Kids oft allein in die Reha. Eltern können/dürfen privat begleiten. Bei vielen Rehas gibt es eine regelrechte Gaestehausindustrie für wochenweise Begleitung oder We-Besuche . ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.