• Bonuskind, 17, hat nun endgültig beschlossen, auch bis zum endgültigen Umzug am 01.04. nicht mehr zu ihrer Mutter zurückzukehren. Sie ist seit dem 01.02. dauerhaft bei mir und ihrem Papa (der nicht bei mir gemeldet ist, aber sich auch nun dauerhaft bei mir aufhält). Er hat für den Monat Februar natürlich Unterhalt gezahlt, das Kindergeld ist ebenfalls an die Mutter gezahlt worden.

    Mama kümmert sich seit der Nachricht, dass ihre Tochter zum 01.04. zu ihrem Vater zieht um gar nichts mehr.

    Die Begleitumstände sind ein wenig schwierig, da es gerade jetzt viel zu regeln und zu organisieren gibt. Die Tochter leidet unter Depressionen, ist in einer Tagesklinik in Behandlung (die im übrigen die Veränderung der Wohnsituation für das Beste halten) und macht eine schulische Wiedereingliederung. Sie ist natürlich gerade zurzeit enormem Druck ausgesetzt und wenn etwas nicht so funktioniert, wie es geplant war, kurz vorm Nervenzusammenbruch. Mama hat die Schulbücher nicht bezahlt, kümmert sich nicht um den Transport zur Schule/zur Tagesklinik und zurück und arbeitet entweder mit totaler Ignoranz oder wahlweise mit emotionaler Erpressung. So viel können wir das Bonuskind gar nicht auffangen, wie sie fällt.


    Jetzt zu meiner Frage. Welche Schritte sind nun nötig? Das Kindergeld und der Unterhalt für Februar steht ihr ja eigentlich gar nicht mehr zu, da ihre Tochter sich dauerhaft beim Vater aufhält. Was sollte er als erstes tun? Was gibt es zu regeln?


    Ich brauche da mal Denkanstöße, da mein Hirn im Moment wegen Überfüllung geschlossen ist.

  • Als erstes sollte die Ummeldung stattfinden. Nur dann kann der das KG beantragen. Solange sie noch bei Mama gemeldet ist dürfte bei bestehendem Titel es auch schwierig sein den KU einzustellen. Falls ein Titel besteht, dann kann er ihn nach der Ummeldung die KM zur Herausgabe auffordern oder zum schriftlichen Vollstreckungsverzicht. Ist sie zu beidem nicht bereit, dann muss er auf Herausgabe klagen und evtl. schon mal vorsorglich Vollstreckungsschutz beantragen.


    Je nach Bundesland darf sich ein 17-jähriges Kind auch ohne Zustimmung ummelden. Ansonsten müsst ihr ein wenig diskutieren, dass die Zustimmung des Vater auch reicht. Die Ummeldung bildet ja nur die tatsächlichen Aufenthaltsverhältnisse ab.


    Was die Schulbücher, den Transport u.s.w. angeht wird er wohl in den sauren Apfel beissen müssen und sich selbst drum kümmern. Von der KM ist da dann wohl nichts mehr zu erwarten.

  • Bis zur Volljährigkeit ueben die Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das haben die Eltern getan mit der Festlegung, dass die Tochter bei der Mutter wohnt. Dies kann einvernehmlich unter den Eltern jederzeit anders entschieden werden. Gibt es kein Einvernehmen, dann müsste (hier durch den Vater) geklagt werden. DiE Tochter ist 17 und würde angehört werden. Erklärt sie den Wechselwunsch, würde das Gericht dem statt geben. Einzig die Erkrankung könnte hier das Gericht in eine andere Richtung schieben. Da aber die Klinik einen Wechsel befürwortet, ist damit nicht zu rechnen.


    Unterhaltsleistungen sind entsprechend dem Titel zu erbringen. Vater muss also bei Uneinigkeit den Titel bedienen, bis Tochter 18 ist. Bedient er nicht, kann die Mutter jederzeit den Gerichtsvollzieher losjagen.

    Dein Partner könnte auf Abänderung klagen. Nun besteht da Anwaltspflicht. Pi mal Daumen kostet ein Unterhalts verfahren einen guten Jahresunterhalt. Bedeutet in der Praxis, zahlen bis zum 18. käme im Streitfall billiger als die Aenderungsklage, die man zwar gewinnen würde, aber die Kosten am Bein hat.

    Gütliche Einigung wäre hier gut.

    (Ansonsten: Je nach Geburtstag kann man hier auf Zeit spielen. Bis die Mutter die Pfändung beantragt, bis der GV in die Poette kommt, vergeht schnell eine Menge Zeit. Am Tag, an dem Tochter 18 wird, hat die Mutter kein Mandat mehr, Außenstände einzutreiben.)


    Anders das Kindergeld. Das bekommt der, auf den sich die Eltern geeinigt haben oder der, bei dem das Kind lebt. Heißt hier: Kigeldzahlung noch im Februar beantragen. Kigeldkasse wird daraufhin die Mutter anschreiben und ihr Einverständnis erfragen. Lehnt sie ab, muss streitig vor der Kasse und zuletzt vor dem Finanzgericht entschieden werden.(Man kann sich selbst vertreten. Gewinnt man, zahlt man auch keine Verfahrens gebühren) In der Zeit setzt die Kasse ueblicherweise die Zahlung aus, zahlt aber nach. Wichtig: im Gegensatz zum ABR kommt es beim Kigeld auf den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes an. Ist der beim Vater, hat er Anspruch aufs Kigeld. Bedeutet hier: Vater muss sich bei dir melden, danach Kind.

    Die Meldebehoerde hat den tatsächlichen Sachverhalt zu dokumentieren, braucht also kein Einverständnis der Mutter, um umzumelden.


    Klingt alles etwas kompliziert, aber man muss auf die Feinheiten achten. Du kennst das ja vom Job ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn der Kindergeldkasse mitgeteilt wird, dass das Kind beim Vater lebt, wir die Kindesmutter nicht um ihr EInverständnis gebeten. Es wird geprüft wo das Kind lebt. In eurem Falle hättet ihr Anspruch ab Februar 2019. Die Familienkasse würde die Weiterleitung des Kindergeldes von der Mutter zu euch prüfen. Habt ihr Anspruch, wird euch das Kidnergeld ab Februar ausgezahlt und bei der Mutter zurück gefordert. Hat sie es euch weitergeleitet, dann wird bei euch die Zahlung ab März aufgenommen.


    Teilt der Kindergeldkasse mit, dass das Kind seit dem 01.02.2019 bei euch lebt und reicht zeitgleich einen Antrag mit ein (geht mittlerweile alles online). Würde das Kind offiziel erst seit dem 06.02.2019 bei euch leben, bestünde für die Mutter bis Februar Anspruch auf Kindergeld, für ech dann ab März.

  • Mit 17 wird sie kein Gericht mehr gegen ihren Willen zur Mutter zurück zwingen.


    Ich würde ihr raten sich beim JA beraten zu lassen und darum zu bitten, dass die sich mit der Mutter in Verbindung setzen und ein moderiertes Gesrpäch führen.


    Wenn beide SR und ABR haben, dann ist er auch rechtlich nicht so schlecht gestellt.


    Schaut mal, wie die Meldebedingungen in eurem Bundeland sind. U.U. darf die Tochter sich mit 17 sogar schon ohne jegliche Zustimmung ummelden. Damit kann sie dann auch ihren Wunsch dokumentieren ;-) auch ein Arguement, das beim JA "zählt"

  • Eigentlich ist weiter oben alles beschrieben. Gut wäre es, wenn die Tochter proaktiv wird: sich beim Jugendamt zu einem Gespräch meldet; die Ummeldung vornimmt etc. ( wann wird sie denn 18?)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Vielleicht können sich dein Partner und die Mutter nochmal zusammensetzen. Die Mutter hat dir doch auch leid getan,

    vielleicht möchte die Tochter ein Neuanfang in ihrem Leben aufgrund der Depressionen und glaubt dies mit einer neuen

    Umgebung eher hinzubekommen.

    Wenn der Vater versucht mit der Mutter zu reden, sie über das Wichtigste immer zu informieren , damit Tochter nicht

    völlig aus ihrem Leben "verschwindet"

  • Hallo,


    Muckelmama, ich verstehe jetzt den Aufriss nicht mehr so ganz. Warum geht er denn gleich zum Anwalt? Kann das die 17-jährige Tochter nicht selbst regeln mit ihrer Mutter? Soll sie halt auch mal beim Einwohnermeldeamt sich befragen. Vielleicht kann sie der Vater ummelden, dann müsste ggf. die Mutter in Aktion treten.

    Wann wird sie denn 18? Und ja, bevor ich da Gerichte evtl. einschalten müsste, könnte die Tochter noch bei der Mutter wohnen - wenn alle Stricke reissen.

    Bisher wars ja auch kein Problem. Ist das jetzt schlagartig so schlimm bei der Mutter, dass man jetzt wegen paar Wochen/Monaten noch mit der Brechstange kommen muss?


    Ich finds übertrieben.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich glaube nach allem, was ich hier gelesen habe, dass da ein Teenager die Eltern gegeneinander ausspielt. Und Muckelmama lässt sich vor den Karren spannen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wenn die Tochter in elf dreiviertel Monaten erst 18 wird, könnte die Sache vielleicht, vielleicht noch rechtzeitig bei Gericht durchgehen.

    Den Aufenthaltswechsel kann die Tochter ja vollziehen und müsste ggfls. die Klage der Mutter "aushalten". Die Unterhaltssache jedoch ist kaum abschließend zu behandeln, wenn der gegnerische Anwalt die Altersgrenze sieht. Das sotzt man geschickt aus. Da bleibt dein Partner mutmaßlich auf allen Kosten sitzen ( wenn die Anwältin fair ist, sagt sie ihm das auch).

    Der Weg ist unter dem Zeitfaktor die aussergerichtliche Einigung. Und das funzt deutlich besser mit Jugendamt und Beistandschaft als mit einem " gegnerischen " Anwalt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Anwalt??


    Ich finde den Weg jetzt nicht richtig.

    Was ist wenn das Mädchen in 3 Wochen entscheidet bei Mama zu bleiben?


    Nichts eiert mehr rum als ein Pubi. Und ein Pubi wird handzahm bei denen, die nach seiner Pfeife tanzen.


    Muckelmama, du lässt dich vor lauter Liebe vor den Karren spannen.


    Pass bitte auf, das du nicht letztenendes die Blöde bist, wenn was schiefläuft.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Franziska: die Mutter ist leider nicht sehr gesprächsbereit.


    Mein Freund hat alles seiner Anwältin übergeben, die wird sich kümmern. Ich bin gespannt, wie es weiter geht.

    Moin in die Runde!

    Ich finde es richtig, die Sachen zum Anwalt zu geben, sich beraten zu lassen und dann in Ruhe weitersehen wie KM sich verhält.


    Wünsche euch baldigst einkehrende geordnete Verhältnisse. :thumbup:

  • Der Partner von Muckelmama bürdet ihr ganz schön eins auf.


    Das Mädel soll bei ihr wohnen und er ist nicht da.


    Sie leben noch nicht zusammen und Muckelmama hat die Woche über die Verantwortung für das Kind.


    Dazu dann noch die KM, das ist ein wenig viel für den Anfang.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Also... ich hole mal ein bisschen weiter aus:

    Ich kenne meinen Freund schon seit 34 Jahren, wir waren über die ganzen Jahre immer gut befreundet. Natürlich kenne ich auch seine Ex-Frau und Mutter seiner Tochter. Sie war früher ebenfalls eine gute Freundin und eigentlich war es damals meine Schuld, dass die beiden zusammen gekommen sind.

    Probleme mit der Mutter hatte die Tochter von jeher. Es ist schon länger ihr Wunsch zu ihrem Vater zu ziehen, aber lange war es halt aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Und nein, sie spielt die Eltern nicht gegeneinander aus. Auch ist es ihr fester Wunsch, dass sie nicht mehr bei der Mutter wohnen möchte und sie wird sich in den nächsten Wochen und Monaten nicht umentscheiden.

    Das Verhältnis zur Mutter hat sich so dermaßen verschlechtert, dass es für sie kein Zurück mehr gibt und sie lieber mit uns auf wenig Raum ist, als das sie mit ihrer Mutter in der großen Wohnung und materieller Sicherheit bleibt.

    Es haben auch Gespräche in der Tagesklinik stattgefunden. Mit allen beteiligten Personen. Auch ihre Therapeuten sind alle übereinstimmend der Meinung, dass eine räumliche Trennung von der Mutter das Beste für das Mädchen ist.


    Sie ist auch kein typischer Pupi, aber das mal nur am Rande. Man kann sie gut um sich haben und sie hat wenige bis gar keine Ansprüche. Mein Freund ist zurzeit auch bei mir. Er unterstützt mich, wo er kann. Er wohnt zwar in einer anderen Stadt, aber seine Arbeitsstelle liegt sozusagen genau in der Mitte zwischen unseren Wohnorten und der Arbeitsweg ist der gleiche, ob von mir oder von sich. Natürlich ist es gerade eng, auf 65 qm zu viert. Wir haben ein wenig umgeräumt und umorganisiert, so dass jedes Kind sein eigenes Zimmer hat. Es sieht zwar bei uns zurzeit, auch bedingt durch die Vorbereitungen für den Umzug, aus wie bei Hempels, das stört aber irgendwie nicht. Das Zusammenleben funktioniert und es geht wirklich harmonisch zu Hause zu. Der Muckelmann und das Bonuskind verstehen sich prima und helfen sich gegenseitig. Der eine profitiert vom anderen und findet es gut. Sie hilft ihm bei den Hausaufgaben und er bringt sie mit seiner noch kindlichen Unbeschwertheit auf andere Gedanken.


    Im Moment schwankt die Mutter zwischen Gesprächsbereitschaft und totaler Ablehnung. Das wechselt sozusagen täglich. Mein Freund hat Beratungshilfe beantragt und bewilligt bekommen und sich auch umfassend beraten lassen. Da seine Ex-Frau ziemlich unberechenbar in ihren Reaktionen ist, möchte er natürlich für alle Eventualitäten vorbereitet sein. Das heißt ja nicht, dass seine Anwältin gleich mit Kanonen auf Spatzen schießt und es böse Briefe hagelt. Jetzt gerade ist er sozusagen in der Warteschleife und schaut, was bis Ende Februar von Seiten der Mutter passiert.


    Ich lasse mich vor keinen Karren spannen und bin auch nicht blind vor Liebe. Ich bin einmal total auf die Nase gefallen, das hat gereicht. Ja, wir ziehen zusammen, aber es gibt streng getrennte Konten und jeder ist für sein Kind selbst finanziell verantwortlich. D. h. auch, dass er die Gänge, die zu erledigen sind, auch selber machen muss.

  • Mal wieder ein Update: Die Mutter ziert sich wegen der Unterhaltsfrage, allerdings ist sie auf mich zugekommen, wegen eines Gesprächs unter "Müttern". Ich bin gespannt, was mich da heute erwartet.

    Die Vorbereitungen für den Umzug laufen auf vollen Touren. Alle helfen mit, unser Häuschen zu unserem zu Hause zu machen. Das Verhältnis vom Bonuskind zum Muckel und umgekehrt ist nach wie vor sehr gut. Gestern haben sie gemeinsam für uns das Abendbrot zubereitet und auch hinterher wieder aufgeräumt und danach zwei Stunden gemeinsam auf dem Sofa gehockt und über Gott und die Welt philosophiert.

    Das einzige, was mich im Moment ein wenig stört, ist die absolute Gleichgültigkeit der Bonustochter, was ihr derzeitiges Zimmer (meine ehemaliges Schlafzimmer) angeht. Da siehts aus, wie auf nem Handgranatenwurfstand. Selbst die saubere Wäsche türmt sich in Stapeln auf dem Boden und wird nicht weggeräumt. Da brauch ich wohl einfach ein dickeres Fell. Die Kids haben ja im neuen zu Hause eine eigene Etage, ich hab schon angekündigt, dass ich nur hochgehe, um Wäsche zu waschen (im Kinderbad steht die Waschmaschine) :-) Bin gespannt, ob die aus ihrer Etage ne Müllhalde machen :-)

  • Nimm es bei Bonustochterkind positiv: Die typische Teenagerzimmerbeschreibung deutet darauf hin, dass sie sich "beheimatet" fühlt ...


    Nichtdestotrotz ist es nicht schlecht, gewisse "Randbemerkungen" zu machen. Es wird nicht besser dadurch, aber es könnte immer noch schlimmer werden ... Und das will dann (außer Tochter) wohl keiner ...


    Betrittst du das Obergeschoss nicht mehr, dann musst du letztlich auch akzeptieren, was sich dort evolutionär entwickelt und ggfls. die Treppe runterwabert. Am Anfang ist es furchtbar einfach, so quasi aufzugeben. Meist ist man jedoch als Elternteil relativ unzufrieden mit dem Ergebnis. Die immer erhoffte Einsicht kommt irgendwann, keine Frage. Aber oft erst, wenn die Pubertisten in die erste eigene Wohnung ziehen ... (in WGs ist das Aufräumniveau allerdings meist noch auf dem Stand von Zuhause. Merke: Gegenseitige Vorbilder spornen nicht an, sondern ziehen im Bereich Ordnung eher nach unten.)


    Über das Müttergespräch berichte mal. Man(n) ist ja neugierig ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.