Attest / Jobcenter / Kita

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe eine Frage an euch und zwar:


    Ich möchte mein Kind DREI Jahren betreuen, ERSTES KInd!

    Ich bin alleinerziehend und berufstätig sonst.....


    Ich bekomme 12- 14 Monate Elterngeld und dann sollte rein theoretisch Jobcenter bezahlen.


    Da es schwierig ist , einen Kita Platz zu finden, möchte mein Kind früher im Kita anmelden.

    Das Problem ist , wenn ich mein Kind bis drei Jahre betreue, darf ich nur FÜNF Stunden Kita Platz bekommen, aber KEIN Kita vergibt FÜNF Stundnen Platz oder sehr sehr selten .......alles schon ausprobiert ....deswegen sage ich im Kita , dass ich Sechs Stunden Kita Platz möchte.


    Das heisst, ich sollte PRIVAT das bezahlenlen und es kommt zu teuer....5 Stundne gratis und die eine Stunde muss ich selbst bezahlen ca. 100 Euro....., sonst wenn ich wieder arbeiten gehe c 14 Euro....


    Ich habe gehört , wenn man sagt , dass man das ERSTE KInd hat und Probleme hat, könnte man ein ATTEST bekommen und MEHRERE Stunden von den Behörden für Kita bekommen???


    Könntet ihr mir bitte sagen , was für ein Attest ist das und was genauer muss ich machen ??


    Vielen Dank an Allen im Voraus!



    LG

  • Hast du denn Probleme?

    Einen Platz bei uns zu ergattern aus päd. Gründen ist schwierig und muss schon sehr hieb-und stichfest sein, z.B. durch das Jugendamt gedeckelt. Härtefallentscheidungen gibt es weiterhin bei Schwerbehinderungen. Allerdings ein Attest, weil es das erste Kind ist, davon habe ich noch nie gehört.

    Ansonsten gehen die unter dreijährigen-Plätze vorwiegend an berufstätige Eltern. Zumindest alles ab 25 Stunden aufwärts. Da wären deine Chancen bei uns gen Null.

    Kann aber regional variieren, je nachdem wieviel Betreuungsplätze es gibt.

  • Fuenf Stunden würden dir doch erst einmal reichen. Wenn dann das Arbeiten akut werden würde, hast du ja auch dann Argumente bei der Bewerbung um einen umfangreicheren Kitaplatz oder findest andere Möglichkeiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das weiß ich alles...


    Mit fünf Stunden kannst du überhaupt keinen Kita Platz bekommen.....ich war schon bei vielen Kitas.....


    Ich bin gezwungen , 6 Stunden zu nehmen und privat zu bezahlen......

    aber wenn ich dieses Attest habe , kann ich nach dieser Behörden Tabelle bezahlen zum Beispiel 14 Euro.....


    Ich weiß aber nicht genau, was für ein Attest ist.... nur zufällig gehört ❓❓


    Sogar bei einigen Kitas steht online mindestens 8 Stunden sonst vergeben keine Plätze

  • Eli, in Hamburg wird die Kinderbetreuung oberhalb von sechs Stunden nach deinem Einkommen bezahlt. Im Schnitt kommen da laut Statistik etwas über vier Prozent deines Nettoeinkommens auf dich zu.

    Sonderregelungen gibt es bei (drohender) Behinderung des Kindes. Da wäre also vorweg der Kinderarzt erster Ansprechpartner.

    Brauchst du den Kitaplatz, um einer Arbeit nachgehen zu können, ist ggfls. anteilig des Einkommens auch der Vater zahlungspflichtig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • die nächsten zwei Jahren wird Jobcenter bezahlen , bis mein Kind drei Jahren wird....

    Ich werde mein Kind drei Jahren betreuen.

    Wenn ich später Arbeit anfange, dann weiss ich Bescheid., die Tabelle für die Kosten kenne ich schon.



    Und ich möchte jetzt einen Kita Platz , das heisst, ich muss privat finanieren ....5 Stunden bekomme ich und die sechste Stunde bezahle ich privat , damit ich einen Platz bekomme...


    Kein Kita gibt 5 Stunden oder sehr selten.....


    Deswegen habe ich nach dem Attest gefragt.....es geht um ein Attest , wenn man das erste Kind hat und Schwierigkeiten bei der Erziehung usw.....hat ......so bekommt man mehr Stunden im Kita und ich muss nicht privat bezahlen.....sondern nach dieser Tabelle


    Zufällig davon gehört , aber ich finde keine Infos dazu.....

  • Du willst dein Kind 3 Jahr selbst betreuen und deshalb zuhause bleiben. Das ist ja erstmal eine gute Sache. Aber warum soll dann dein Kind unter 3 Jahren in die KiTa und der Steuerzahler soll es möglichst komplett zahlen?


    Das verstehe ich nicht so wirklich. Wenn das Kind eh in die KiTa soll, dann könntest du ja auch in Teilzeit arbeiten während das Kind betreut ist. Dann sollte der Rest ja nicht so das Problem sein.


    Ja, wenn du mit der Erziehung überfordert bist oder nicht gut zurecht kommst, dann stehen dir verschiedene Hilfsangebote zu. Da kann auch ein Platz mit höherer Stundenzahl drin sein, wenn das Kind z.B. besonderen Förderbedarf hat. Allerdings dürfte dann auch eine Familiehilfe o.ä. dich unterstützen. Eine reine finanzielle Unterstützung kann ich mir da kaum vorstellen.


    Ein reines Attest von einem KiA wird da nicht ausreichen. Da wird sicher eine Diagnostik gemacht werden müssen und jede Menge Anträge gestellt werden müssen

  • Noch ein Nachtrag:


    Bist du dir absolut sicher, dass du ALGII bekommst, wenn du dein Kind bis 3 Jahre betreuen willst, dieses aber 6 Stunden/Tag in der KiTa ist?

    Ich könnte mir vorstellen, dass dann tatsächlich verlangt wird, das du Teilzeit in deinen ungekündigten Job zurückkehrst. Bisher kenne ich nur Fälle, wo das JC übernimmt, weil es nachweislich keine Betreuungsplätze gibt. Vor ein paar jahren war das sicher anders. Da gab es nur einen Rechtsanspruch für Kinder Ü3 auf einen Betreuungsplatz. Inzwischen gibt es diesen ja für Kinder Ü1, wenn die Mutter zurück in den Beruf will

  • Noch ein Nachtrag:


    Bist du dir absolut sicher, dass du ALGII bekommst, wenn du dein Kind bis 3 Jahre betreuen willst, dieses aber 6 Stunden/Tag in der KiTa ist?

    Ich könnte mir vorstellen, dass dann tatsächlich verlangt wird, das du Teilzeit in deinen ungekündigten Job zurückkehrst. Bisher kenne ich nur Fälle, wo das JC übernimmt, weil es nachweislich keine Betreuungsplätze gibt. Vor ein paar jahren war das sicher anders. Da gab es nur einen Rechtsanspruch für Kinder Ü3 auf einen Betreuungsplatz. Inzwischen gibt es diesen ja für Kinder Ü1, wenn die Mutter zurück in den Beruf will

    Naja, es muss aber auch der Arbeitgeber mitmachen. Nicht jeder Arbeitgeber ermöglicht eine Rückkehr in die Teilzeit.

    Auch mit diesem Rechtsanspruch ist das so eine Sache. Nicht der ET hat einen Rechtsanspruch auf den Platz sondern das Kind. Mir wurde damals ein Platz vorgeschlagen 12-17 Uhr. Der Rechtsanspruch war dadurch erfüllt. Gebracht hat es mir nichts und ich habe dankend abgelehnt. :tuedelue

  • Ich weiss jetzt nicht, in welchem Bundesland du lebst, aber hier kann man sein Kind für das Jahr anmelden, ab dem ein Platz benötigt wird. Man muss also nicht zwingend vorher den Platz in Anspruch nehmen, nur um dann mit Eintritt ins Kiga-Alter einen Platz zu haben...zumal das auch schwierig den Eltern gegenüber ist, die dringend einen brauchen, weil sie aus finanziellen Gründen nach der Elternzeit arbeiten müssen. Das ist nämlich das, was ich nicht verstehe...Dein Kind ist im Krippenalter und du willst einen Platz für die Kitazeit nach deinen 3 Jahren zuhause haben? Bei uns zwei völlig verschiedene Bewerbungsverfahren...und dann verstehe ich nicht, warum du dann zuhause bleiben und betreuen willst, wenn du dann einen Kitaplatz in Anspruch nimmst, den du eigentlich nicht brauchst, weil du ja zuhause bist...und vorallem, warum die Allgemeinheit dafür bezahlen soll?


    Vielleicht verstehe ich es falsch, aber es macht alles sehr wenig Sinn für mich...

  • In Hamburg ist aber anders

    Man bekommt sehr schwierig einen Platz

    Es sind über 150 Leute auf der Warteliste, egal ob du berufstätig oder alleinerziehend bist .... ich war schon im einigen Kitas und man muss Beziehungen haben


    Tagesmutter will ich nicht

  • Das würde ich nicht machen.


    Das Jugendamt kann auf eine Platzvergabe anordnen bei


    - bei Vernachlässigung

    - Alkohol oder Drogenmissbrauch der Bezugsperson

    - Gewalt in der Familie

    - Armut

    - unerwünschte Schwangerschaft

    - instabiles Familienleben


    die Akte willst du für dich und dein Kind nicht aufmachen.


    Für Kinder mit nicht berufstätige Eltern Initiativen bei der AWO und ähnliches, die zumindest

    eine zeitweise Betreuung an ein oder zwei Vormittag anbietet.