Befristeter Vertrag und Weiterbeschäftigung

  • Folgende Situation: Mein befristeter Projektvertrag im festen Angestelltenverhältnis ist zum 31.12.2018 ausgelaufen und ich hatte mich rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet. Da aber von einer Verlängerung des Projekts ausgegangen wurde, war es klar, dass ich ab 01.01.2019 meine Arbeit fortführen würde, erst einmal ohne schriftlichen Vertrag. Jetzt lässt der Projektbescheid auf sich warten - kein Bescheid, kein Geld. Prophylaktisch würde ich mich wieder arbeitsuchend melden für den Ernstfall, dass meine Beschäftigung und die der Projektmitarbeiterinnen unterbrochen werden müsste (wir sind ein kleiner Betrieb). Macht das Sinn? Was passiert, wenn ich es laufen lassen würde?

    Ferner werde ich nach TV-ÖD bezahlt und habe für die neue Projektlaufzeit ab 01.01.2019 eine Höhergruppierung verhandelt, Fibu Mitarbeiterin war anwesend im Gespräch. Derzeit erhalte ich noch mein altes Gehalt, weil der Projektbescheid noch nicht vorliegt und es seitens des Ministeriums immer noch Überraschungen geben kann. Jetzt ist so, dass unsere neue Geschäftsführerin (ehemals Kollegin und Ziehkind der alten GF 😉) quer schießt, Höhergruppierungen anzweifelt und die Arbeitssituation insgesamt für alle Beteiligten unerträglich geworden ist. Ist die mündliche Aussage der alten GF (jetzt im Vorstand) rechtlich bindend was meine Höhergruppierung betrifft? Ich würde auf die Nachzahlungen der Höhergruppierung bestehen, zumal sich das auch im schlimmsten Falle auf das ALG1 auswirken würde.

    Ingesamt eine ungute Situation, die auch gesundheitlich Spuren hinterlässt. Mein Hausarzt wollte mich schon letzten Sommer wegen Überlastung längere Zeit krank schreiben. Das habe ich aber abgelehnt, weil mir die „eigentliche“ Arbeit sehr viel Spaß macht und ich ein tolles Team habe. Der Fisch stinkt am Kopf zuerst. Leider bewahrheitet sich dieser Spruch wieder einmal.

  • Wenn du ohne Arbeitsvertrag arbeitest, hast du alle Ansprüche welche gesetzlich geregelt sind. 24 Tag Urlaub, Kündigungsfrist von 4 Wochen usw. Dein mündlicher Arbeitsvertrag ist dann unbefriestet, da keine Befristung schriftlich festgehalten ist.


    Ich würde auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, das ist gesetzlich dein Recht. Wenn du Zeugen für den höheren Lohn hast, welche dies auch bestätigen, würde ich das durchzusetzen versuchen. Der neue schriftliche Arbeitsvetrag wird zurückdatiert auf deinen ersten Arbeitstag deines mündlichen Arbeitsvertrages. Dadurch denke ich bekomms du auch deine Lohnerhöhung rückwirkend bezahlt, sofern du sie aushandelst.

  • Danke für die Information, das bestätigt meine Einschätzung. Die Höhergruppierung ist in dem Projektantrag schriftlich festgehalten. Zeugin gibt es - das würde die GF auch nicht leugnen. Die Zusage ist vorhanden.

    Ich werde das thematisieren, die Gesamtsituation ist unbefriedigend, aber das ist eine andere Baustelle.

  • Wenn du ohne Arbeitsvertrag arbeitest, hast du alle Ansprüche welche gesetzlich geregelt sind. 24 Tag Urlaub, Kündigungsfrist von 4 Wochen usw. Dein mündlicher Arbeitsvertrag ist dann unbefriestet, da keine Befristung schriftlich festgehalten ist.


    Ich würde auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, das ist gesetzlich dein Recht. Wenn du Zeugen für den höheren Lohn hast, welche dies auch bestätigen, würde ich das durchzusetzen versuchen. Der neue schriftliche Arbeitsvetrag wird zurückdatiert auf deinen ersten Arbeitstag deines mündlichen Arbeitsvertrages. Dadurch denke ich bekomms du auch deine Lohnerhöhung rückwirkend bezahlt, sofern du sie aushandelst.

    Ich habe gerade noch einmal recherchiert, finde keine Aussage, dass ein Arbeitsvertrag zwingend schriftlich geschlossen werden muss, lediglich Paragraph 2 Nachweisgesetz.

  • wie sieht denn der Vertrag zum "festen Angestelltenverhältnis" aus?


    Wenn ich die Konstellation richtig verstanden habe :brille

    dann hast Du einen unbefristeten Vertrag mit einem Einkommen X (z.B. eine 6 Stunden Stelle oder so), welches unter dem Einkommen des Projektvertrages liegt?

    oder gibt es nur diesen Projektvertrag?


    Mit der Höhergruppierung ist es mEn. so, dass diese nur dann rückwirkend erfolgt, wenn der gesamte Vertrag rückwirkend erfolgt-

    ansonsten müsste der entsprechende Betrag mEn. über eine gleich hohe Tätigkeitszulage gezahlt werden können

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der Vertrag würde zum 01.01.2019 rückdatiert werden. Darauf würde ich bestehen, denn die Zusage auf Höhergruppierung besteht. Es gäbe nur diesen befristeten Vertrag, wobei ich theoretisch entfristet bin, da mein alter Vetrag zum 31.12. ausgelaufen ist, ich aber weiter dort arbeite🤓.

    Die Ministerien arbeiten sehr langsam zuungunsten der Projekte.

  • Wie hast du die Situation denn jetzt mit dem Jobcenter geklärt? Du hättest dich ja arbeitslos zum 1.1. gemeldet, oder?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hatte mich zum 1.1. arbeitsuchend gemeldet. Nachdem im Dezember klar war, dass es auch ohne Bescheid erst einmal weitergeht, habe ich mich wieder abgemeldet und arbeite seitdem weiter. Meldete ich mich wieder neu arbeitsuchend wüsste ich nicht zu welchem Zeitpunkt, es gibt keinen.Ich hatte bereits überlegt zur Agentur Kontakt aufzunehmen, weil ich mich auf die Aussage meines AG nicht verlassen kann.