Folgende Situation: Mein befristeter Projektvertrag im festen Angestelltenverhältnis ist zum 31.12.2018 ausgelaufen und ich hatte mich rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet. Da aber von einer Verlängerung des Projekts ausgegangen wurde, war es klar, dass ich ab 01.01.2019 meine Arbeit fortführen würde, erst einmal ohne schriftlichen Vertrag. Jetzt lässt der Projektbescheid auf sich warten - kein Bescheid, kein Geld. Prophylaktisch würde ich mich wieder arbeitsuchend melden für den Ernstfall, dass meine Beschäftigung und die der Projektmitarbeiterinnen unterbrochen werden müsste (wir sind ein kleiner Betrieb). Macht das Sinn? Was passiert, wenn ich es laufen lassen würde?
Ferner werde ich nach TV-ÖD bezahlt und habe für die neue Projektlaufzeit ab 01.01.2019 eine Höhergruppierung verhandelt, Fibu Mitarbeiterin war anwesend im Gespräch. Derzeit erhalte ich noch mein altes Gehalt, weil der Projektbescheid noch nicht vorliegt und es seitens des Ministeriums immer noch Überraschungen geben kann. Jetzt ist so, dass unsere neue Geschäftsführerin (ehemals Kollegin und Ziehkind der alten GF 😉) quer schießt, Höhergruppierungen anzweifelt und die Arbeitssituation insgesamt für alle Beteiligten unerträglich geworden ist. Ist die mündliche Aussage der alten GF (jetzt im Vorstand) rechtlich bindend was meine Höhergruppierung betrifft? Ich würde auf die Nachzahlungen der Höhergruppierung bestehen, zumal sich das auch im schlimmsten Falle auf das ALG1 auswirken würde.
Ingesamt eine ungute Situation, die auch gesundheitlich Spuren hinterlässt. Mein Hausarzt wollte mich schon letzten Sommer wegen Überlastung längere Zeit krank schreiben. Das habe ich aber abgelehnt, weil mir die „eigentliche“ Arbeit sehr viel Spaß macht und ich ein tolles Team habe. Der Fisch stinkt am Kopf zuerst. Leider bewahrheitet sich dieser Spruch wieder einmal.