Ab Juli 2019 soll es drei weitere Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum 33 Monat beim Zahnarzt geben. Ein erster Termin kann bereits für Kinder ab sechs Monate vereinbart werden. Bisher gab es den Rechtsanspruch erst für Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Grund ist die Kariesprophylaxe. Während der Kariesbefall bei Erwachsenen seit Jahren rückgängig ist, blieb er bei Kindern in den letzten Jahren konstant.
Die KK finanzieren jetzt zB die Behandlung mit Fluoridlack, der auf (befallene) Milchzähne aufgetragen wird.
Der rechtliche Anspruch besteht ab Veröffentlichung des neuen Gesetzes im Bundesanzeiger. Damit ist im Juli zu rechnen.