Unterhalt ab 18 Jahren

  • Hallo,


    Ich würde mich freuen, wenn sich jemand auskennt und mir ein paar Infos zukommen lassen kann:

    ich möchte fragen, wie geht es weiter? Im März wird mein Sohn 18. Er wohnt bei mir, ist 12 Klasse (und möchte studieren).

    Aktuell zahlt sein Vater der Unterhalt und KIndergeld kommt auf meinem Konto.

    Wie ändern sich die Verhältnisse? Wie wird sein neues Unterhalt berechnet, wie viel zahlt jeder Elternteil, wie kommt das Kindergeld auf sein Konto?

    Was passiert im (unerwünschtem Fall), er schafft sein Abitur nicht oder ganz schlecht (oder wenn er erst kein Studium Platz bekommt).


    Und mein 2-tes Anliegen: Mein Sohn hat als Kind 2000 € vom Verwandte bekommen. Sein Vater hat das Geld für andere Angelegenheiten ausgegeben. Allerdings gestand er in sein Vermögensliste, dass er 2000 € an sein Sohn schuldet. (Das wäre für mein Sohn der Beweis dafür). Da er bald 18 wird, möchte er sich ein Auto kaufen und überlegt sich, wie kann er sein Vater dazu bringen, die geschuldete Summe zurück zu bezahlen. Er sprach von Anwalt, Inkasso ....(Ich persönlich hab meine finanzielle Unterstützung angeboten, allerdings es wird einigen Monaten dauern bis ich ihm ein Auto kaufen kann... Auch einen Rat kann ihm nicht geben. Hab ihm vorgeschlagen einfach um Hilfe zu bitten (und das Thema Schulden mehr oder weniger zu vergessen, denn ich zweifel, dass er etwas erreicht.... Aber das ist eine andere Geschichte).


    Ich würde mich freuen, wenn einen von Euch Rat weiß, denn seit dem ich getrent/ geschieden bin, konnte ich mich immer auf Euch in jedem Hinsicht gut verlassen :)

    In die Stelle auch einem Herzlichen Danke :) !:Flowers

  • Hallo,


    ich weiß nicht, welche Liste Du meinst mit den 2000 EUR und ob das als Schuldschein gewertet werden kann.

    Am besten ist, Dein Sohn regelt das mit seinem Vater. Wenn er da mit Anwalt/Inkasso kommt, braucht er nen Titel um in das Vermögen seines Vaters! zu vollstrecken. Und da kommts drauf an, ob man den aufgrund den vorliegenden Unterlagen bekommt.

    Also reden.


    Unterhalt ab 18: mit Kindergeldkasse regeln. Und auf das Konto des Sohnes überweisen lassen.

    Zur Berechnung des Unterhalts: Dein Sohn muss den Vater auffordern, Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheid zu schicken und gleiches bei Dir anfordern. Dann kann gerechnet werden. Wer was zahlt und ob.


    Also er kommt nicht drumrum, den Vater zu kontaktieren. Entweder direkt oder übers JA/Anwalt. Jetzt ist er ja noch 17. Und noch kannst Du solche Dinge auch für ihn regeln lassen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Danke Tanimami! Ich weiß nicht mehr wie genau diese Liste heißt. Beim Zugewinnausgleich muss jeder sein Vermögen auflisten: zb Bei Haben: er hatte das Haus, sein Auto usw... und bei Schulden: hat er u a einen 2000 € Schulden aufgelistet. Das meint mein Sohn.


    Mein Tipp zu ihm war auch : "kontaktiere ihn und rede mit ihm vernünftig, eventuell um Hilfe bitten. So hast Du vlt,. eher eine Chance als wenn Du mit Anwalt usw drohst...."


    Was Kindergeldkasse betrifft, war meine Frage: muss ich sie aufsuchen oder schreiben sie mich an??


    Was meinst Du mit "ob was man zahlt"? Ich dachte, dass wir weiter zahlen bis er aus der Schule ist?!


    Und was ist wenn er fertig mit Abitur ist, Schule ist dann fertig, und er keine Ausbildung und kein Studium hat? Wie lange zahlt man da Unterhalt?


    Danke noch mal :)

  • Normalerweise schreiben die Dich an, wenns auf den 18. Geburtstag zugeht. Ich bin aber auch eher so ein Typ, der die Dinge gerne selbst in die Hand nimmt. Da der 18. nicht mehr weit ist, würde ich anrufen, die sollen ein Formular schicken, damit das Kindergeld weiter laufen kann.


    Wer was zahlt und ob: kommt ja auf die Einkommensverhältnisse an. Kann also gut sein, dass ein Elternteil nicht zahlungspflichtig ist, weil arbeitslos usw. Zahlt ja nicht jeder Unterhalt.


    Dein Sohn kann nicht einfach gar nichts machen. Er ist schon auch verpflichtet, für sich mitzusorgen. Das kann ja auch nicht in Deinem Interesse sein. Keine Schule, kein Studium, keine Ausbildung? Dann ab auf Arbeit.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was Kindergeldkasse betrifft, war meine Frage: muss ich sie aufsuchen oder schreiben sie mich an??

    Du erhälst Post von der Familienkasse wo dir mitgeteilt wird das dein Kind demnächst 18 Jahre wird und die Zahlung endet. Ebenso wirst du auch darauf hingewiesen das du weiterhin Kindergeld beziehen kannst, wenn dein Kind in einer Ausbildung oder Schule ist, Ausbildungsplatzsuchend ist usw.


    Wenn das Geld auf das Konto deines Sohnes soll, kann dein Kind einen Antrag auf Auszahlung stellen. Da gibt es einen Vordruck dafür. (du musst aber unabhängig davon den Antrag auf Kindergeld stellen)


    Wenn er dein einziges Kind ist, kann du auch im Antrag den du stellen musst, direkt seine Bankverbindung angeben. Hast du mehr als 1 Kind, muss dein Sohn den Abzweigungsantrag stellen.

  • Ich bedanke mich hier noch mal bei Euch und speziell an Volleybap : Danke für die ausführlichen Antworten!

  • Ich bin (leider) auch mit dem Thema beschäftigt. Meine Tochter, 18, wohnt bei noch bei mir, ebenfalls 12. Klasse. Wir haben es so geregelt, dass das Kindergeld weiter auf mein Konto überwiesen wird und ich das Geld für größere Ausgaben wie Studienfahrten, Versicherung Auto etc. anspare bzw. verwalte. D. h. ich habe mit dem Formular der Familienkasse noch die Schulbescheinigung hinzugefügt. Erst gab es auch Riesendiskussionen diesbezüglich, mittlerweile ist aber bei ihr angekommen, dass Unterhalt und Kindergeld eben kein Taschengeld sind. Das Thema Barunterhalt ist noch nicht erledigt, weil sie sich immer noch nicht beim JA gemeldet hat. Wir hatten über die Beistandschaft eine sehr gute Unterstützung in den vergangenen 18 Jahren. Ich habe meine Gehaltsnachweise dorthin geschickt, angeblich hat der KV selbiges getan, eine exakte Summe gibt es jedoch nicht, weil Tochterkind zu faul ist, einen Termin vorort zu vereinbaren 🙄. KV zahlt aber seit Dezember definitiv zu wenig. Ärgerlich, gleichwohl jetzt ihre Verantwortung.