Kindesvater arbeitet schwarz. Angeben oder nicht?

  • Hallo! Ich habe vor kurzem ein Formular vom "Fachgruppe Amtsvormundschaften, Besitandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss" :laber bekommen. Unter anderem soll ich Auskunft darüber geben, wer meinen Sohn vom Kindergarten abholt, seinen Geburtstag organisiert etc.

    Allerdings ist da eine Frage dabei, wo ich nicht genau weiss, wie ich antworten soll. Es wird gefragt ob ich Kenntnis von seinem Arbeitgeber habe. Ich habe einfach geschrieben dass er schwarz arbeitet, aber ich nicht genau weiss wo. Ich weiss dass er sporadisch in einer Kneipe arbeitet und auch ab und zu bei einem AJZ an der Garderobe. Für beides bekommt er Geld. Er arbeitet auch als Zimmermann und eben immer da wo sich was ergibt. Allerdings würde mir das auch nur von Freunden zugetragen bzw habe ich ihn selbst da gesehen. Schwarz gearbeitet hat er aber schon immer irgendwie.

    Jetzt mache ich mir aber Gedanken ob ich für diese Aussage Ärger kriegen könnte (Aufstellen unwahrer Behauptungen oder sowas), weil ich ja keine Beweise habe. Maximal Zeugen, aber da wird sich wohl kaum jemand einmischen wollen. Den Brief habe ich deshalb noch nicht abgeschickt.

    Was würdet ihr tun?

    Bekomme ich Ärger wenn ich das so formuliere?

    Was soll überhaupt dieses Schreiben?


    Liebe Grüße und frohes Neues!

  • Ich würde nicht "arbeitet schwarz" reinschreiben, sondern "Gelegenheitsjobs/Tagelöhner". Das ist nicht gelogen und das Amt kann sich selber kümmern.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Nein. Du gibst ja nach bestem Wissen und Gewissen an, was du weißt. Jemanden der Schwarzarbeit zu bezichtigen, finde ich problematischer, denn du weißt ja nicht, ob er Steuern abführt. Du kannst aber jederzeit sagen, dass du ihn da und dort hast arbeiten sehen. Das ist nicht gelogen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hm, ok. Aber mich wundert dieses ganze Schreiben. Ich habe alles was ich weiss, auch das mit der Schwarzarbeit vor ein paar Jahren schon angegeben. Sowohl beim Anwalt, als auch bei der Mitarbeiterin von der Beistandschaft. Er kpmmt ja immer damit durch und redet sich da wohl immer fein raus. Und plötzlich so ein Brief. Hinzu kommen ja auch die anderen Fragen bzgl. der Geschenke, Geburtstag ausrichten und Kontakt. Kriegt jeder mal irgwndwann so einen Brief oder was steckt dahinter?

  • Hallo,


    das finde ich schon ein starkes Stück, dass Du auf die Frage, ob Du seinen Arbeitgeber kennst, schreibst, dass er schwarz arbeitet ohne auch noch Beweise dafür zu haben.


    So eine Frage kann man mit Ja oder Nein beantworten und wenn Du weisst wer sein Arbeitgeber ist, kannst Du den angeben.

    Aber doch nicht sowas.

    Mein lieber Schwan.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bei mir war es so, dass es für die Ämter immer unschön war, als ich das behauptete. Denn sie müssten es ja eigentlich immer überprüfen.

    Mein Glück war letztendlich ihre Dummheit. Ich hatte es schriftlich in einem Bericht über sie.

    Aber es bedeutete für die Behörden viel Aufwand, vor dem sie sich lieber gedrückt hätten.

  • @ tanimami: Ich finde es auch ein starkes Stück, dass du hier gleich so patzig wirst. Dass er regelmäßig schwarz arbeitet weiss ich von vielen Leuten (mitunter seinen Freunden) und ich kenne ihn ja auch nicht erst seit gestern. Zumal er nicht nur von mir gesehen wurde. Dass er keinen Bock hat Unterhalt zu zahlen, weiss ich auch direkt von ihm. Das finde ich ein viel stärkeres Stück. Dass er mir das nicht schriftlich gibt und ich nicht gleich losziehe und ihn beim arbeiten in der Küche oder im Club fotografiere, finde ich jetzt nicht so verwerflich bzw ungewöhnlich.

    Und falls es dir entgangen sein sollte, habe ich den Brief extra noch nicht abgeschickt und hier erstmal nachgefragt. Also, komm runter oder antworte gar nicht. Denn sowas hilft mir bei der Beantwortung meiner Frage, im Gegensatz zu den anderen Antworten gar nicht.

  • Teststreifen: Ja, mir persönlich ist es eigentlich nicht (mehr) sooo wichtig mit dem Unterhalt. Ich komme ja gut zurecht, nur finde finde ich es auch immer blöd, wenn ich sehe was er da an der Garderobe einnimmt, aber nichts für meinen Sohn übrig hat. Und wenn er monatlich 20Euro aufs Sparbuch zahlt oder so.

    Ich könnte auch ein paar Arbeitgeber nennen, nur würden die dann einfach sagen:"Nö, der arbeitet hier nicht." und dann steh ich blöd da. Er selbst redet sich da ja auch immer super raus. Bei Allem.

    Ich möchte mich auch nicht zu sehr damit befassen. Werde wohl morgen mit Tippex drüber und dann ist gut.

  • das Gefühl habe ich leider auch manchmal. Ich habe anfänglich mich noch sehr reingehangen, Tipps gegeben, die Mitarbeiter informiert, ihnen hinterher telefoniert etc. Aber irgendwie ist da nie wirklich was passiert und mein Ex lebt halt so weiter, als würde mein Sohn halt nicht existieren. Dass ich für mich und meinen Sohn zeitweise weniger hatte, als er für sich allein ist dann halt so. Mittlerweile bin ich finanziell gut aufgestellt und auf den Unterhalt nicht wirklich angewiesen. Unfair finde ich es trotzdem, aber irgendwann fühlt man sich einfach nur noch im Stich gelassen und nicht ernst genommen.

    Ich will mich auch eigentlich nicht mehr mit ihm beschäftigen, weil es mir nicht gut tut und ich mich dann nur aufrege. Ich war nur verunsichert, was ich nun am besten angebe, weil ich ja ein paar Dinge schon weiss, aber eben nicht so dass ich das eindeutig beweisen könnte. Bevor ich also in Teufels Küche komme, werde ich wohl nichts angeben.

  • Ich wurde vor Jahren als rachsüchtige. u.ä. Mutter abgestempelt, als ich das Jugendamt auf den selbst in der Zeitung nach zu lesenden Nebenjob des Vaters aufmerksam machte.


    Ich habe dann die Füsse still gehalten.



    Ich möchte nicht wissen, wie viele Geld die Allgemeinheit dafür aufbringen muss.Das Unterhaltpflichtige sich drücken.

    Natürlich ist das nicht verallgemeinernd gemeint .


    Liebe Grüße


    Ute.

  • Ist wohl häufiger so. Wie war das- 50% bekommt keinen Unterhalt, weitere 25% nur unregelmäßig.

    Bei Unterhaltsansprüchen gegen Mütter sind die Zahlen noch drastischer.

    Aber- solange die (Alleinerziehenden) ruhig bleiben ist in der politischen Welt alles okay...

  • Meine Kinder bekommen keinen Unterhalt znd das wird sich auch nicht ändern. Sie haben aber andererseits das Glück, nicht davon abhängig zu sein. Mir ist das aber mittlerweile ziemlich egal, weil nur sie es ändern könnte, indem sie arbeiten ginge. Was ich nicht weiß, macht mich nichr heiß.

  • Ich sehe es ähnlich wie Musica. Auch ich habe streckenweise keinen Unterhalt bekommen und auch ansonsten fast immer zu wenig. Aber wir kamen klar und mir war es deutlich mehr wert, meine Nerven zu schonen. Ich habe bei der Beistandschaft die Adresse und den Haupt-AG des KV angegeben und zu allen Fragen nach dessen Einkommen usw. grundsätzlich "nicht bekannt" reingeschrieben. Inzwischen sind meine Kinder alle volljährig und wissen ganz genau, auf wen sie sich absolut verlassen können.


    Wenn du nicht zwingend auf die Zahlung des KV angewiesen bist, ist das schon mal gut. Wenn du UVG bekommst, kann das Amt ja selber sehen, wie es wieder zu seinem Geld kommt - oder eben auch nicht. Du tust dir mit hoher Wahrscheinlichkeit selber keinen Gefallen, wenn du mit viel Energieaufwand versuchst, "Gerechtigkeit" zu erreichen. Väter, die keine Lust haben, sich (finanziell) um ihre Kinder zu kümmern, wirst weder du noch irgendein Amt dazu bringen. Das einzige, was bei fortgesetzten Versuchen auf der Strecke dabei bleibt, sind deine Nerven und die brauchst du dringend für dein Kind. Ich wünsche dir da viel Gelassenheit und starke Nerven.

  • Zum einen gibt es die Verpflichtung, entsprechendes Wissen mit dem anfragenden Amt zu teilen. (Und zwar jedes Mal, weil die Ämter untereinander nur in bestimmten Fällen Daten austauschen dürfen. Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse sind da halt oft unterschiedliche Bereiche).

    Beistandschaft und Unterhaltsvorschusskasse sind keine ermittelnden Behörden. Das dürfen die nicht. Sie müssen sich auf die vorliegenden Angaben verlassen. Im Zweifelsfall müssen sie andere, zuständige Behörden einschalten.


    Das wird selten gemacht und lohnt auch nicht, weil es regelmäßig kein Ergebnis bringt: Ein eventuell im Gastronomiebereich schwarzarbeitender Unterhaltspflichtiger wird nur im Ausnahmefall über den Selbstbehalt verdienen.


    Das Thema "Schwarzarbeit" anzusprechen, würde ich tunlichst vermeiden. Der jeweils Unterhaltspflichtige ist da ja nur ein kleiner Fisch. Der eigentliche und damit vorrangig Beschuldigte ist der jeweilige Arbeitgeber. Der ist organisiert, hat einen Ruf zu verlieren und wird im Normalfall auf solche Anwürfe mit einer Strafanzeige reagieren. Das jedenfalls wird der Anwalt raten. Ob man den Streit ausfechten will, ohne handfeste Beweise in der Hand zu haben - das ist eine schwierige Sache. Das sollte man eigentlich nur tun, wenn man sicher sein kann, dass der Unterhaltspflichtige wirklich permanent leistungsfähig wäre, also dann regelmäßig in Mindestunterhaltshöhe zahlen kann.

    Alles andere lohnt nicht und kann bedeuten, dass ich sowohl emotional als auch finanziell "drauflege".


    Das ist der Unterhaltsbereich. Ein Grund, wie diese "Fachgruppe" auf die Idee kommt erfahren zu wollen, wer das Kind vom Kiga abholt und wer seinen Geburtstag organisiert, fällt mir nicht so recht ein. Wenn das eine spezielle Einzelanfrage wäre, würde ich vermuten, der Unterhaltspflichtige hätte nach Zahlungsaufforderung behauptet, er betreue das Kind über 50% ... Aber ein unerklärtes Formular ... Sie müssten mindestens mitteilen, wie und wozu sie diese Daten nutzen und verarbeiten wollen und ggfls. eine Rechtsgrundlage für die Auskunft mitschicken. Jetzt so klingt das etwas schräg.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Volleybap


    Im Anschreiben steht drin dass sie verpflichtet sind jährlich zu prüfen, ob noch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Allerdings habe ich in den letzten fünf Jahren noch nie so ein Schreiben ausfüllen müssen und die Fragen nach der gemeinsamen Zeit (beide Elternteil zusammen mit dem Kind), wer Geburtstagsfeiern organisiert und Geschenke besorgt etc, haben doch eigentlich keine Relevanz für den Unterhaltsvorschuss. Zudem müsste ich zweimal seine Adresse angeben, angeben wer bei Krankheit das Kind betreut, ihm Kleidung kauft, zum Elternabend geht etc.

  • Ich möchte nicht wissen, wie viele Geld die Allgemeinheit dafür aufbringen muss

    Einiges, wenn alle so arbeiten, wie Juniors Beistandschaft. Als ich zu Hartz4-Zeiten dort nachgefragt hab, ob es etwas neues gibt und der KV vielleicht zahlen kann, kam von dort die Antwort "Solang Sie Sozialgelder bekommen kann Ihnen doch egal sein, woher Sie Ihr Geld kriegen." :kopf

  • Volleybap


    Im Anschreiben steht drin dass sie verpflichtet sind jährlich zu prüfen, ob noch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht. Allerdings habe ich in den letzten fünf Jahren noch nie so ein Schreiben ausfüllen müssen und die Fragen nach der gemeinsamen Zeit (beide Elternteil zusammen mit dem Kind), wer Geburtstagsfeiern organisiert und Geschenke besorgt etc, haben doch eigentlich keine Relevanz für den Unterhaltsvorschuss. Zudem müsste ich zweimal seine Adresse angeben, angeben wer bei Krankheit das Kind betreut, ihm Kleidung kauft, zum Elternabend geht etc.

    "Sehr geehrte Damen und Herren, es hat sich nichts geändert am Antragsstand. Mfg Haselnuss"

    Liebe Grüße



    Bap



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