18 Geburtstag - wie geht es weiter?

  • Guten Morgen 😊, meine Tochter hat vor einigen Tagen ihren 18 Geburtstag gefeiert und es ist ein schönes GefĂŒhl, dass wir es bis dahin mit Höhen und Tiefen so gut (meistens 😉) hinbekommen haben. Ich habe recht frĂŒh einen Unterhaltstitel erwirkt und war froh all die Jahre eine engagierte MA vom Jugendamt an meiner Seite gehabt zu haben. Jetzt ist die Beistandschaft erloschen und der KV hat mit Stichtag weniger als die HĂ€lfte des Unterhalts auf das Konto meiner Tochter ĂŒberwiesen und will mit ihr auch einen Betrag aushandeln. Ich bin insoweit im Bilde, dass wir beide je nach Einkommen Unterhalt an sie zahlen mĂŒssen und dass ihr auch das Kindergeld zusteht (was grundsĂ€tzlich nicht das Thema ist). Unterhalt ist aber kein Taschengeld und sie begreift nicht, dass davon eben auch Fahrkarten, Studienfahrten etc. finanziert werden. Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Thematik, auch wieviel die Kinder zu den laufenden Kosten beisteuern etc. ? Der KV hat sich von Anfang sehr wenig gekĂŒmmert und ist seinen finanziellen Verpflichtungen nur mit Druck nachgekommen. Muss sich meine Tochter gar einen Anwalt nehmen, um ihren Anspruch durchzusetzen? Er wird das wie immer aussitzen. Kann er rĂŒckwirkend in die finanzielle Verantwortung genommen werden oder erst, wenn ein offizielles Schreiben da ist.

    Ich freue mich auf Eure Erfahrungen.

  • Einen Anwalt benötigt eure Tochter derzeit noch nicht. Was eure Tochter benötigt, sind die Verdienstbescheinigungen nebst SteuererklĂ€rung von euch Eltern. Aufgrund des kurzen Dienstweges wĂ€re es vermutlich sinnvoll, wenn du eurer Tochter deine letzten 12 Gehaltsnachweise plus den letzten Steuerbescheid gibst. Die Unterlagen schickt eurer Tochter an den KV mit Bitte um analoge Einkommensauskunft zwecks Geltendmachung von UnterhaltsansprĂŒchen. Mit der Aufforderung schickt die Tochter ihre eigenen wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse dem KV zu (Einkommen und Vermögen) und die aktuelle Schulbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag.


    Ab Aufforderung der Tochter an euch, die finanziellen VerhĂ€ltnisse zwecks Geltendmachung evtl. UnterhaltsansprĂŒche offenzulegen, seid ihr beide in Verzug gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt, ist Unterhalt geschuldet, so die Tochter bedĂŒrftig und ihr Eltern leistungsfĂ€hig seid. Erst wenn das nicht klappt, "lohnt" sich der Anwalt.

  • Als erstes hilft ein Blick in den anscheinend sehr alten Unterhaltstitel: Ist der befristet bis zum 18. Geburtstag oder (mutmaßlich) unbefristet. Bei Letzterem kann sich zwar der Vater aergern, aber nicht einfach die Zahlung einstellen oder halbieren. Er ist im Druck, rechtzeitig neu berechnen zu lassen. Da muss er etwas tun.

    Als zweites hilft ein Blick auf die jeweiligen Einkommen. Deines kennst du, seines kennt ihr ungefĂ€hr (Zahlbetrag in DĂŒsseldorfer Tabelle abgleichen mit Einkommen ...) Im Dreisatz kann Tochterkind ausrechnen, was jeder ungefĂ€hr von euch Eltern zahlen mĂŒsste. Das ist gut zu wissen, falls es zum Streit kommt: KĂ€mpfe ich um zehn, hundert oder tausend Euro ...


    Ansonsten ist Tochterkind vom JA angeschrieben worden. Meist bietet das JA noch an, den Unterhalt zu berechnen (nicht durchzusetzen!). Das hilft auch, um die Fakten auf dem Tisch zu haben.

    Liebe GrĂŒĂŸe



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aufgrund des kurzen Dienstweges wĂ€re es vermutlich sinnvoll, wenn du eurer Tochter deine letzten 12 Gehaltsnachweise plus den letzten Steuerbescheid gibst. Die Unterlagen schickt eurer Tochter an den KV mit Bitte um analoge Einkommensauskunft zwecks Geltendmachung von UnterhaltsansprĂŒchen. Mit der Aufforderung schickt die Tochter ihre eigenen wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse dem KV zu (Einkommen und Vermögen) und die aktuelle Schulbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag.

    Warum sollte die Tochter dem KV sowohl die Einkommensunterlagen der KM sowie ihre eigenen Einkommensunterlagen schicken?


    Gewöhnlich fordert das Kind die Unterlagen an und lĂ€sst es beim JA ausrechnen. Dann werden die Eltern ĂŒber den anteiligen KU informiert.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Warum sollte die Tochter dem KV sowohl die Einkommensunterlagen der KM sowie ihre eigenen Einkommensunterlagen schicken?


    Gewöhnlich fordert das Kind die Unterlagen an und lĂ€sst es beim JA ausrechnen. Dann werden die Eltern ĂŒber den anteiligen KU informiert.

    Das mag so sein, wenn alle mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind.

    Trotzdem hat der Vater das Recht selber rechnen zu lassen bzw. die Berechnung zu ĂŒberprĂŒfen. Dazu ist es dann notwednig, dass die volljĂ€hrige Tochter eben ihren Bedarf darlegt und auch belegt, warum sie die SUmme x haben möchte. Dazu gehören neben den eigenen EinkĂŒnften und dem Darlegen der Grundlagen (Schule/Studium/Ausbildung), eben auch die EinkommensverhĂ€ltnisse des anderen Barunterhaltspflichtigen Elternteils.

    Je mehr das Kind proaktiv gleich mitschickt, desto schneller dĂŒrfte es gehen.


    Das JA darf ĂŒbrigens genaugenommen das volljĂ€hrige Kind nicht mehr vertreten und etwas fordern, sondern nur noch das Kind beraten (eigentlich dĂŒrften sie noch nichtmal eine Berechnung durchfĂŒhren)

  • Erst mal danke ich Euch fĂŒr die ausfĂŒhrlichen Informationen.


    Ich hatte mich im Vorfeld beim JA informiert und die Auskunft erhalten, dass meine Tochter eingeladen werde zum InfogesprĂ€ch etc., was ich prima finde. Der Brief kam und Töchterchen hatte keine Lust hinzugehen. Jetzt ist das Gezeter groß.


    Die Beistandsschaft erlischt mit dem 18 Geb. und dieses BeratungsgesprÀch ist quasi das letzte Angebot. Das JA wird nicht mehr aktiv.

    Meine Tochter geht noch 1,5 Jahre zur Schule und hat mal GelegenheitseinkĂŒnfte. Ich arbeite Teilzeit und verdiene entsprechend weniger. Die DĂŒsseldorfer Tabelle regelt den Unterhalt ab 18.

    Sie muss sich selbst dafĂŒr einsetzen, das ist klar. Nur wenn das JA nicht mehr aktiv wird, wer dann. Ich werde ihr noch einmal nahelegen, sich beim JA zu melden. Im Leben nicht rĂŒckt der KV seine Verdienstbescheinigungen raus. Das klappt freiwillig nie.


    Derzeit geht sie durch die Decke, d. h. ich bin jetzt 18 und habe alle Recht, doch Pflichten interessieren mich nicht und ausziehen möchte ich auch etc..

    Nicht einfach, zumal wir meist ein gutes VerhÀltnis haben/hatten.


    Eure Antworten haben mir geholfen, meine Gedanken zu sortieren😌.

  • Lillifee,


    mein Sohn hat einen Anwalt beauftragt, nachdem sein Vater sich geweigert hat, die Einkommensunterlagen rauszurĂŒcken.

    Jetzt ist KV vom Anwalt sogar darauf angeschrieben worden, dass er die Kosten tragen muss, weil er Sohn mit seiner Weigerung gezwungen hat, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.


    Deine Tochter sollte zwingend sofort den Vater anschreiben und ihn zur Zahlung von KU und zur Offenlegung seiner EinkommensverhÀltnisse auffordern.

    Wenn sie einen Anwalt einschalten muss, kann sie, weil sie kein Einkommen hat, die KostenĂŒbernahme beantragen. Dann fordert das Amtsgericht, wo sie den Schein bekommt, das Geld vom KV zurĂŒck und ihr seid da raus.


    Mit dem Anschreiben an den KV solltest du ihr helfen. Schickt es per Einwurfeinschreiben, das stellt der Postbote auf jeden Fall zu.

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  • Kaj, ich werde mit meiner Tochter, so ich sie zu Gesicht bekomme, sprechen und ihr die Schritte so erklĂ€ren. Danke auch fĂŒr den Tipp mit der KostenĂŒbernahme durch den Beratungsschein. Daran habe ich gar nicht gedacht und mich schon wieder geĂ€rgert, fĂŒr eine SelbstverstĂ€ndlichkeit Geld in die Hand nehmen zu mĂŒssen, welches wir gerade nicht ĂŒbrig haben.


    Wir haben schon in der Vergangenheit alles mit Einschreiben versendet oder wenn per E-Mail dann mit cc ans JA. Das ging schneller und war gĂŒnstiger.

    Ist bei Euch jetzt alles geregelt?

  • Noch nicht ganz. Ex hat Frist bis zum 12.12., um nachzuzahlen. Ab Januar gilt der neue KU, falls Ex nicht mit einem eigenen Anwalt gegenschießt.

    Es bleibt spannend.

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  • Ich sehe, Ihr nehmt das sportlich. Das ist gut so, alles andere bringt auch nichts. Hat denn Dein Sohn verstanden, dass Euer beider Unterhalt dazu dient, das Leben zu bestreiten und nicht nur zum verjubeln da ist? Meine Tochter kann leider nicht gut mit Geld umgehen, d. h. alles was rein kommt, wird direkt verflĂŒssigt. Kann man jetzt sagen, ist ihre Entscheidung. Nur, dann fehlt Geld fĂŒr Ansparung Studienfahrt, Jahresfahrkarte etc. und es bleibt am Ende doch wieder an mir hĂ€ngen und sei es nur ihr Unmut, den ich abbekomme😕. Erst 18 Jahre Stress mit KV, jetzt Stress mit KV und Kind wegen Uneinsichtigkeit.

    Es bleibt anstrengend.

  • Mein Sohn studiert auswĂ€rts, der muss mit dem Unterhalt auskommen. Ich bin aber sicher, dass er auch schon eine Woche bei Buttertoast, Margarine und Nudeln verbracht hat. :lach So ist das halt.


    Wenn deine Tochter noch bei dir lebt, kannst du ihren Anteil an Miete und sonstigen Kosten vom Unterhalt abziehen. Bei uns ist es z.B. so, dass ich das Kindergeld nicht auszahlen muss, weil davon die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt wird. So hat es der Anwalt berechnet und aufgefĂŒhrt.

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  • Update: Töchterchen hat sich mit ihrem Vater getroffen und er hat wohl alle Unterlagen beim Jugendamt abgegeben (seine Aussage). Ich habe vor dem Treffen mit ihr gesprochen (eher ein GesprĂ€ch abgerungen) und ihr erklĂ€rt, wie das Procedere normalerweise ablĂ€uft (Eure Informationen waren sehr wertvoll), auch, dass sie zur exakten Unterhaltsermittlung auch meine EinkĂŒnfte brĂ€uchte etc.. Sie ist sehr genervt von der ganzen Thematik und ich habe ihr noch einmal nahe gelegt, sich mit der Mitarbeiterin des JA in Verbindung zu setzen. Das wolle sie machen (ihre Aussage).

    Ich bin jetzt erst mal raus, habe ihr UnterstĂŒtzung angeboten, alle weiteren Schritte muss sie jetzt selbst gehen. Das, was sie zum Lebensunterhalt beisteuern mĂŒsste, entsprĂ€che wahrscheinlich dem, was ich ihr an Unterhalt zahlen mĂŒsste, d. h. das hebt sich auf. Ich werde ihr erst einmal weiter ein Taschengeld zahlen, so lange die Situation offen ist.

    Sobald sich etwas Neues ergibt, werde ich berichten.

  • Heute mal ein Zwischenstand. Ich habe mich mit Tochterkind darauf geeinigt, dass, solange sie noch zuhause wohnt, ich das Kindergeld weiterhin verwalte fĂŒr grĂ¶ĂŸere Ausgaben wie Studienfahrten etc.. Ich habe von mir aus meine Gehaltsunterlagen etc. an das JA geschickt, um die Berechnung des Unterhalts zu beschleunigen, bekam aber die prompte Antwort zurĂŒck, dass lediglich meine Tochter beraten werden darf - das wusste ich bereits vorher. Tochterkind ziert sich, da muss sie durch, ansonsten mĂŒsste sie eben mit dem vom KV deutlich reduzierten Unterhalt zurechtkommen. Ich zahle ihr, solange keine Fakten geschaffen sind, weiterhin ihr Taschengeld/Unterhalt, was sie vorher auch erhalten hat.

    Zumindest gibt es einen gewissen „Waffenstillstand“. Wir konnten das Thema weitestgehend klĂ€ren, obgleich es uns beide viel Kraft und Nerven gekostet hat. Absolut vermeidbar gewesen im Vorfeld, aber nun die letzte Racheaktion des KV, die wir ertragen mussten. Sie muss sich ja immer noch mit den verquerten Aktionen ihres Vaters auseinandersetzen😕.

  • So, auch hier nochmal ein Update. Immerhin nach 6 Monaten hat Tochterkind am Mittwoch einen Termin beim Jugendamt vereinbart, nachdem er ihr fĂŒr Juni kein Geld ĂŒberwiesen hat. Mich wĂŒrde mal interessieren, wie das mit der Miete aussieht. Wird der tatsĂ€chliche Betrag zu Grunde gelegt oder eine Pauschale, ich meine mal so etwas gelesen zu haben. Ich bin gespannt, was bei der Berechnung herauskommt und erleichtert, dass jetzt endlich Klarheit bestehen wird. Prozesskostenhilfe beantragt sie beim Sozialgericht, richtig?

  • So, auch hier nochmal ein Update. Immerhin nach 6 Monaten hat Tochterkind am Mittwoch einen Termin beim Jugendamt vereinbart, nachdem er ihr fĂŒr Juni kein Geld ĂŒberwiesen hat. Mich wĂŒrde mal interessieren, wie das mit der Miete aussieht. Wird der tatsĂ€chliche Betrag zu Grunde gelegt oder eine Pauschale, ich meine mal so etwas gelesen zu haben. Ich bin gespannt, was bei der Berechnung herauskommt und erleichtert, dass jetzt endlich Klarheit bestehen wird. Prozesskostenhilfe beantragt sie beim Sozialgericht, richtig?

    Ich denke, das Kind wohnt noch bei Dir?


    Dann spielt die Höhe der Miete keine Rolle sondern der Unterhaltsbedarf errechnet sich aus dem addieren Einkommen der Eltern.


    PKH beantragt man beim zustĂ€ndigen Gericht, das dĂŒrfte hier doch eher ein Amtsgericht sein?


    LG

  • Ja und die Eltern haben laufende Ausgaben, wie z. B. Miete etc., das meinte ich. Wird bei der eigenen Miete eine Pauschale angesetzt oder wird von der tatsĂ€chlichen Miete ausgegangen.

    Normalerweise bei privilegiert VolljĂ€hrigen zahlen die Eltern im VerhĂ€ltnis ihrer Einkommen ĂŒber Selbstbehalt. Im Selbstbehalt (1080 fĂŒr BerufstĂ€tige/880 fĂŒr Nicht BerufstĂ€tige) sind jeweils 380 EUR fĂŒr Warmmiete enthalten.


    LG

  • Der Termin beim Jugendamt hat stattgefunden. KV informierte Tochterkind schon vor 3 Monaten, dass er aktuelle Unterlagen abgegeben hĂ€tte, tatsĂ€chlich waren die letzten Gehaltsabrechnungen 3 Jahre alt. Mit dem „alten Stand“ zahlt er monatlich 100€ zu wenig. Unterhalt fĂŒr Juni hat er nicht bezahlt, weil er ihr das bei einem persönlichen Treffen geben wollte 😳. Immerhin wĂŒrde er fĂŒr ihren Teil des Mietvertrages bĂŒrgen, so sie denn etwas adĂ€quates finden wĂŒrde und erst mal theoretisch. Die MA vom JA schreibt ihn an, mal schauen, wie es weitergeht.

    Ich weiß, dass ich mich bei alldem zurĂŒckhalten muss, doch es fĂ€llt mir schwer anzusehen, wie meine Tochter sich das Leben selber schwer macht. Ich habe sie mit allen Informationen versorgt, jetzt muss sie laufen lernen.

  • Ein Monat vergangen und es hat sich immer noch nichts ergeben. KV bringt die Unterlagen nicht bei, Tochterkind macht keinen Druck. Schulischer Teil ist immerhin abgeschlossen und mit einem FSJ könnte sie jetzt die Fachhochschulreife erlangen, BewerbungsbemĂŒhungen Fehlanzeige. Sie möchte nach wie vor ausziehen, wie das funktionieren soll đŸ€·đŸ»â€â™€ïž. Unsere Wohnung ist zum 30.09. gekĂŒndigt, also durchhalten. Sie muss aus Erfahrung klug werden. Ich habe ihr alle wichtigen Infos gegeben, wenn sie nicht handelt, muss sie dafĂŒr die Konsequenzen tragen und wenn sie beim Jobcenter vorstellig werden muss.

  • Nach 1,5 Jahren gebe ich hier noch mal ein Update und werde mich dann auch aus dem Forum abmelden. Ein Jahr Lockdown mit fast tĂ€glich beruflicher virtueller PrĂ€senz, macht mich Social Media mĂŒde. Gerade in der letzten Zeit stelle ich fest, wie gut es tut, sich elektronischen GerĂ€tschaften zu entziehen. Die Kurzversion: Im Herbst 2019 ist meine Tochter zu ihrem damaligen Freund und dessen Eltern gezogen. Was als Zwischenlösung gedacht war, hat sich hingezogen und gen FrĂŒhjahr/Sommer zum Albtraum entpuppt: noch mehr Drogen, noch mehr emotionale AbhĂ€ngigkeit, der Freund, der ihr Auto unter Drogen zu Schrott gefahren hat, permanente Streitigkeiten, Gerichtsverfahren etc. Wir hatten monatelang keinen Kontakt zu ihr, alle Angebote wurden abgeschmettert. Dazu immer wieder der Hinweis der Expert*innen, dass ich nichts machen könne, von ihr selbst der Schritt zu einem Entzug kommen mĂŒsse etc. In den vielen schlaflosen NĂ€chten, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich nicht tatenlos dabei zuschauen kann, wie mein Kind auf Raten stirbt und dass ich meiner Intuition vertrauen darf. Eine AnnĂ€herung entwickelte sich gegen FrĂŒhsommer 2020, erste konkrete Hilferufe, so dass wir aktiv werden konnten und ich nur noch im Standbymodus funktionierte. Ende Juli 2020 ist die Situation dermaßen eskaliert, dass wir sie mit Sack und

    Pack aus dem Haus geholt haben und wir sie in den kommenden 2 Wochen erst einmal aufgepĂ€ppelt haben. Im August ist sie in ein Studentenwohnheim gezogen und hat ihr Jahrespraktikum begonnen. Zum Wintersemester möchte sie studieren. Dem KV geht es alles nicht schnell genug. Das GefĂŒhl, sie auch jetzt noch vor ihm beschĂŒtzen zu mĂŒssen, werde ich wohl nie los.

    Es ist etwas Ruhe eingekehrt und wir leben unsere Leben. Wir können wieder zusammen lachen und immer öfter erkenne ich mein Kind wieder. Schlimmes ist ihr widerfahren und ich wĂŒnsche ihr von Herzen, dass sie auf dem guten Weg bleibt.


    Euch allen wĂŒnsche ich alles Gute, glĂŒckliche und unbeschwerte Zeiten mit Euren Kindern und Familien. Bleibt gesund und nachsichtig bei allem, was unwichtig ist.