musica,
natürlich spielen eigene Erfahrungen mit unserem FamG, unserer KM, unserem Umfeld immer eine Rolle, wenn man in diesem Forum antwortet.
Der Anspruch der KM auf Umgang leitet sich aus dem Gerichtsbeschluss ab. Dort wurde der Umgang geregelt und so hat er zu erfolgen.
Da ist dann kein Spielraum für eigene Änderungswünsche mehr, die klar den Umgang der Kinder mit der KM beschneiden.
Man hätte in den Beschluss mit aufnehmen können, wie der Umgang nach einem längeren Klinikaufenthalt der Mutter geregelt werden sollte. Das habt ihr offensichtlich versäumt, obwohl die Wahrscheinlichkeit eines Klinikaufenthaltes der KM ja gegeben war.
Schau dir einfach die Fakten an:
Die KM wünscht Umgang mit den Kindern.
Die Kinder wünschen Umgang mit der KM.
Die KM fordert 10 Tage Umgang am Stück.
Diese Forderung liegt leicht über dem gerichtlichen Beschluss.
Du schlägst mit einer schlechten Begründung 2 x 4 Tage vor.
Dieser Vorschlag ist weit weg vom gerichtlichen Beschluss.
Die KM fordert nun 7 Tage Umgang am Stück.
Damit liegt die Forderung mit Sicherheit im Rahmen des gerichtlichen Beschlusses.
Dir fehlt immer noch die überzeugende Begründung für deinen Vorschlag.
Was glaubst du, was das FamG im Falle einer Klage der KM macht?
Mit der Begründung einer ev. nötigen Umgangsanbahnung brauchst du dem FamG nicht kommen, da die Kinder den Umgang mit der Mutter wünschen.
Wenn du, sollte die KM klagen, bei diesen Umständen an den richtigen Richter gerätst, hilft dir auch ein guter Anwalt nicht mehr.