gesuch um verfahrenskostenhilfe?

  • Hallo ihr Lieben 😊

    Ich hÀtte eine Frage. Vielleicht habt ihr auch schon damit Erfahrungen gemacht und könnt mir helfen..

    Mein Mann und ich lassen uns scheiden. Er hat die Scheidung eingereicht und wir haben nur einen Anwalt damit es kostengĂŒnstiger wird. Wir sind uns eigentlich mit allem einig, alles gerecht aufgeteilt und mit unserem gemeinsamen Sohn auch alles gut geregelt bzgl Besuchs- und Umgangsrecht. Die AnwĂ€ltin hat schon alles ans Gericht zukommen lassen und die Tage hab ich Post von Gericht bekommen. "gesuch um verfahrenskostenhilfe und Antragsschrift" es steht auch dass ich zu diesem Gesuch innerhalb von 2 Wochen Stellung nehmen kann. Habe mehrere Tage versucht meine AnwĂ€ltin zu erreichen um nachzufragen ob ich da irgendwie reagieren soll oder ob es nur eine Art Zusammenfassung von allem ist. Leider verpassen wir uns stĂ€ndig und die Zeit lĂ€uft mir bisschen davon. Sie hatte mir auf die Mailbox gesprochen dass ich eigentlich nichts machen muss sondern nur zustimmen. Da ich sie weiterhin nicht erreichen konnte, hab ich ihre Gehilfin gebeten ihr auszurichten dass ich zustimme und damit einverstanden bin und falls sie noch was braucht sich bei mir melden soll. Bis jetzt ist aber Funkstille. Meint ihr das langt? Habt ihr Erfahrungen damit? Bin etwas ĂŒberfragt mit dem Thema 🙈

  • Wer hat die AnwĂ€ltin beauftragt - du oder dein Mann?

    Ein Anwalt arbeitet immer nur fĂŒr einen Mandanten und dessen Interessen.

    Du solltest diesbezĂŒglich nicht zu blauĂ€ugig sein.


    Bzgl. des Gesuchs solltest du wirklich nachfragen und nicht aus Unsicherheit und damit alles schnell durchgeht zustimmen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ein Anwalt arbeitet immer nur fĂŒr einen Mandanten und dessen Interessen.

    das trifft sicher in den meisten FĂ€llen zu, muss aber nicht.

    Wenn bei Beauftragung vereinbart wurde, dass von beiden eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird, und dass allein schon wegen der Kinder keine verbrannte Erde zurĂŒckbleiben darf, dann geht das sehr wohl und ohne dass eine der beiden Seiten ĂŒbervorteilt wird.

    NatĂŒrlich wollen die AnwĂ€lte Geld verdienen, und je mehr Streit, desto höher deren Gewinn. Aber lass dich nicht verunsichern, es sind nicht alle so, dass sie ihre Mandanten aufstacheln, Mißtrauen schĂŒren und ohne RĂŒcksicht darauf, dass egal wie die Scheidung ausgeht, man doch weiter Eltern bleibt. Und weiterhin miteinander kooperieren können muss.

    Der Anwalt stellt seine Schlussrechnung und der Fall ist fĂŒr ihn erledigt. FĂŒr euch beide Eltern fĂ€ngt es dann erst richtig an. Deshalb finde ich alles was zur Deeskalation beitrĂ€gt besser, als wenn man zwei Profi Streithanseln beauftragt, die sich gegenseitig hochschaukeln.

  • Mutmasslich hat dein Mann ĂŒber die AnwĂ€ltin Verfahrenskostenhilfe gestellt. Bedeutet: Wenn das Einkommen niedrig ist, werden die Verfahrenskosten der Scheidung von der Allgemeinheit uebernommen. Da er der "KlĂ€ger" ist, aber nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

    Darum wirst du auch gehört. Theoretisch könntest du die Scheidung verweigern. Dann kann nicht wie ueblich nach einem Trennungsjahr geschieden werden, sondern erst nach drei Jahren. So sagt es das Gesetz. Schreibt du also dem Gericht, dass du jetzt nicht geschieden werden willst, hat die Klage deines Mannes keine Aussicht auf Erfolg. Die Verfahrenskostenhilfe wirdcdann vom Richter verweigert.

    Die AnwĂ€ltin hat recht. Formsache. Eigentlich mĂŒsste es reichen, wenn du keinen Widerspruch gegen den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe einlegst. Was du da jetzt bekommen hast, ist eines der vielen "amtlichen" Schreiben. Das Jugendamt wird euch anschreiben. Das Gericht. Du musst mit der Rentenversicherung korrespondieren. Und alle schreiben dich im schwer verstĂ€ndlichen Amtsdeutsch an . ..

    Liebe GrĂŒĂŸe



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • das trifft sicher in den meisten FĂ€llen zu, muss aber nicht.

    Wenn bei Beauftragung vereinbart wurde, dass von beiden eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird, und dass allein schon wegen der Kinder keine verbrannte Erde zurĂŒckbleiben darf, dann geht das sehr wohl und ohne dass eine der beiden Seiten ĂŒbervorteilt wird.

    NatĂŒrlich wollen die AnwĂ€lte Geld verdienen, und je mehr Streit, desto höher deren Gewinn. Aber lass dich nicht verunsichern, es sind nicht alle so, dass sie ihre Mandanten aufstacheln, Mißtrauen schĂŒren und ohne RĂŒcksicht darauf, dass egal wie die Scheidung ausgeht, man doch weiter Eltern bleibt. Und weiterhin miteinander kooperieren können muss.

    Der Anwalt stellt seine Schlussrechnung und der Fall ist fĂŒr ihn erledigt. FĂŒr euch beide Eltern fĂ€ngt es dann erst richtig an. Deshalb finde ich alles was zur Deeskalation beitrĂ€gt besser, als wenn man zwei Profi Streithanseln beauftragt, die sich gegenseitig hochschaukeln.

    Sehr richtiger Einwand von Vollbio, Genau so haben wir es hier gemacht und es war bei allem negativen, was so eine Scheidung nun mal naturgemĂ€ĂŸ so mit sich bringt, richtig. Im Nachhinein gesehen.


    LG

  • Danke euch fĂŒr die Antworten 😊

    Also mein noch-Mann hat die AnwĂ€ltin beauftragt und sie hat mir auch nochmal bei dem BeratungsgesprĂ€ch erklĂ€rt dass sie offiziell nur einen vor Gericht vertreten kann. Da sie mein Ex beauftragt hat, wird sie ihn vertreten. Da bei uns alles soweit einvernehmlich geklĂ€rt ist und durch die AnwĂ€ltin auch so schriftlich wiedergegeben wurde, denke ich dass es ok ist dass ich keinen eigenen Anwalt hab. Ich kann mich trotzdem immer bei ihr melden, sie berĂ€t und bezieht mich immer in den Scheidungsprozess ein. Es kann natĂŒrlich noch unangenehm werden oder dass der Ex sich nicht dran hĂ€lt. Hoffe aber das alles gut klappt und es schnell vorĂŒber geht. Denke in den nĂ€chsten Wochen wird ein Gerichtstermin feststehen

  • Wenn du der Überzeugung bist, dass alles gerecht lĂ€uft, dann ist das prima.

    Bei der Scheidung wird in Bezug auf Kind und Geld schon vieles auf Dauer und oft unumkehrbar festgelegt. Und weil man den Dingen bis in die Rente hinein immer wieder begegnet, sollte man sicher stellen, dass man nicht ĂŒber den Tisch gezogen wird. Dabei kann ein eigener Anwalt helfen, muss aber nicht. Viele AnwĂ€lte erledigen Scheidungen sehr oberflĂ€chlich und der eigene Anwalt garantiert nicht, dass der Ex-Partner nicht Vorteile abzockt ...


    Da hilft eigentlich nur, sich selbst schlau zu machen und sich mit der Materie zu beschÀftigen. Oder Alternative zu sagen: Ich nehme es, wie es ist und werde mich auch nicht mehr damit beschÀftigen.


    Eines ist klar: Die AnwĂ€ltin deines Ex hat dir deutlich gesagt, dass sie seine AnwĂ€ltin ist. Bedeutet: Sie muss , ja sie darf dich eigentlich nicht auf Dinge hinweisen, die dir Vorteile, ihm aber Nachteile bringen. (Klassiker wĂ€re zB die Berechnung des Trennungsunterhalts bis zur Scheidung jetzt. Normalerweise fließt Geld vom Mann zur Frau. FĂŒr deinen Mann mĂŒsste sie alle Dinge ansetzen, die ihm Vorteile bringen. Dich wird sie nicht aufmerksam machen (dĂŒrfen) auf die Dinge, die Dir Vorteile bringen. Es sei denn, dein Mann hĂ€tte sie dazu regelrecht beauftragt ...


    Ich rede jetzt nicht gegen die Trennung mit nur einem Anwalt. Die ist okay und senkt oft die Reibungspunkte. Aber man muss sich wirklich sicher sein, den Überblick zu behalten.

    Liebe GrĂŒĂŸe



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.