Änderung der Leistungen des JC, bei Änderung des Betreuungsmodells

  • Ich frage hier welche materiellen und finanziellen Auswirkungen es hat, wenn unser Betreuungsmodell verändert würde. Statt paritätischem Wechselmodell das Residenzmodell mit großzügigem Umgang.

    Wie gesagt, rein hypothetisch, alles Konjunktiv. Es ist einfach eine Überlegung, falls ich den Schritt vor das FG wagen und darum kämpfen würde, dass die Kinder dauernd bei mir leben und so oft sie wollen, zur Mutter gehen können, welche finanziellen Auswirkungen hätte das auf ihren Hartz4 Bezug?

    Sie bildet eine Bedarfsgemeinschaft mit unseren beiden Kindern. Ob ihr neues Baby automatisch Mitglied wurde, weiß ich nicht. Ist aber anzunehmen.

    Sie drängt jetzt beim JC auf eine größere Wohnung, wo die Kinder mehr Privatsphäre haben. Deshalb steht auch ihr Umzugswunsch im Raum, irgendwohin, Hauptsache größere Wohnung.

    (Dass die Kinder nach 3 Jahren jetzt wieder einen Umzug und das Herausgerissenwerden aus der neuen Nachbarschaft zu verkraften haben interessiert sie nicht.

    Gehört auch nicht in diesen thread:tuedelue)

    Ich denke seit Tagen darüber nach, was ich dafür tun kann, dass die Kinder hier im Umfeld dauerhaft wohnen bleiben können.

    Aber ich wollte natürlich nicht, dass dies der KM eine zusätzliche Belastung bringt. Z. B. Dass das JC dann sagt, dass die Kinder bei ihr kein Kinderzimmer mehr brauchen.

  • Ich sage jetzt einmal überspitzt: Im Moment habt ihr ein Wechselmodell. Bedeutet das: Du leistest der Mutter und den Kindern keinen (Betreuungs)Unterhalt? Die "Kinderkosten" bei der Mutter leistet die Allgemeinheit?


    Wenn dem so ist, dann kannst du davon ausgehen, dass bei einer gerichtlichen Entscheidung über den Aufenthalt auch über den Unterhalt ausgeurteilt wird. Dass die Allgemeinheit für Kinder und Mutter aufkommen, ist da sicherlich kein Selbstläufer (mehr).


    Beim Wechselmodell ist es ja das alte Lied: Das können sich im Normalfall nur "die Reichen" leisten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das JC wird dann natürlich darauf drängen, daß die Wohnsituation den neuen Erfordernissen angepaßt wird. Die dann "zeitweise" Bedarfsgemeinschaft hat dann zwar immer noch einen höheren Anspruch auf Wohnbedarf, aber dennoch weniger, als wenn die Kinder dort ständig ihren Aufenthalt hätten. Ob und wieviel, das sind dann auch immer Einzelfallentscheidungen (Alter der Kinder, Zuschnitt der Wohnung, etc.).

    Die für mich interessantere Frage ist, wie die Mutter dann damit umgeht, daß sie womöglich in nicht geringem Umfang barunterhaltspflichtig für diese Kinder wird. Volleybap hat das ja schon angedeutet.

  • Update

    (Auch wenn ich befürchte, dass einige wieder mit destruktiven Beiträgen gegen mich glänzen werden, habe ich mich nun trotzdem entschlossen, die Gruppe um Ratschlag zu bitten).


    Am Montag habe ich nach unserem vollzogenen Umzug beim Einwohneramt die Adress Ummeldung veranlasst. Zwecks meiner Legitimation und Darstellung des Sachverhalts habe ich die 3 FG Beschlüsse (Gemeinsames Sorgerecht, Wechselmodell, Sprengelzuordnung - 1. Woche des Schuljahrs Wohnt der Sohn immer bei mir) vorgelegt.

    Nach sehr langer interner Klärung kam heraus, dass beide Kinder ihren Hauptwohnsitz nicht länger bei der KM, sondern ab Einzug bei mir haben.


    Gestern habe ich dem JA unseren Wohnortwechsel mitgeteilt und auch die Tatsache des Wechsels des Hauptwohnsitz. Die Sachbearbeiterin sagte, dass dies erhebliche Auswirkungen für die KM bedeutet, dass ich ihr die neue Sachlage mitteilen muss.


    Meine Gedanken hierzu

    1. Die völlig unerwartete Ummeldung des Hauptwohnsitz der Tochter, spart mir 1200 Euro,. Eine Menge Geld, darüber war ich höchst erfreut.


    2. Der Sohn hat nächste Woche seine Einschulung. Die KM hat signalisiert, dass sie dort zugegen sein wird.

    Die Vorstellung dass sie dabei sein wird, machte mir Bauchschmerzen, denn ich erinnerte die Einschulung im Kindergarten vor 2 Jahren und das Kindergarten-Erstklässler-Abschlussfest- vor den Sommerferien. Beide Male hatte die KM ohne Rücksicht auf die Kinder in aller Öffentlichkeit begonnen eine Szene zu machen, verbal und physisch.

    Vor 2 Jahren ließ sich die Situation nur durch e. A. des FG auflösen. Beim Abschlussfest bin ich gegangen, um den Eklat abzuwenden.

    Aus diesen Gründen überlege ich, die Mitteilung an die KM erst nach den ersten Schultagen zu machen.


    3. Ich befürchte, dass diese Ummeldung mir auf die Füsefallen könnte. Wobei ich andererseits dem Einwohneramt lediglich die Fakten genannt habe. Die Entscheidung ist vom Amt getroffen worden.

    Weshalb der Hauptwohnsitz der Tochter geändert wurde weiß ich nicht. Evtl. haben sich die Mitarbeiter des Einwoneramts die gesamten vorgelegten Unterlagen durchgelesen und kamen so zum Schluss, da sie ebenfalls den größten Teil der Zeit in meinem Schulsprengel verbringt, dass deshalb auch hier ihr Hauptwohnsitz begründet ist.

  • Vollbio, ich verstehe gerade ehrlich gesagt, nur Bahnhof. Das Einwohnermeldeamt hat eigenmächtig entschieden, dass jetzt nur Eure Tochter; nicht beide Kinder, ihren Hauptwohnsitz bei Dir, statt wie bisher, bei der Mutter hat? Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Mutter daraus jetzt wahrscheinlich finanzielle Nachteile entstehen, wegen des JobCenters? Und warum sparst Du dadurch 1200,- Euro?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Weder die Eltern noch das Gericht haben die Sachen anscheinend abschließend besprochen und geklärt.

    Grundsätzlich: 1. Wohnsitz definiert sich letztlich danach, wo der sog. Lebensmittelpunkt ist. Mit Zeiten, die man an einem Ort verbringt, hat das nur bedingt etwas zutun (bei Volleybaps hat auch mal einer über einen langen Zeitraum fünf Tage die Woche 500 Kilometer entfernt gewohnt und gearbeitet und war nur zwei Tage die Woche am anderen Wohnort. Aber da war sein "Lebensmittelpunkt". Oder mancher Student hat am Studienort nur seinen Zweitwohnsitz, obwohl er dort deutlich mehr Zeit verbringt als am elterlichen Wohnort ...) Lebensmittelpunkt definiert sich nur bedingt über die Zeit, die man an einem Ort verbringt. Allerdings definieren das die Einwohnermeldeämter gern darüber, wenn sie dadurch "in ihrem Ort" mehr Einwohner rekrutieren können. Jede Gemeinde erhält nämlich Steuermittel "pro Kopf".


    Wenn man also weiß, was man will, kann man auch deutlich sagen, wie der Wohnsitz einzuordnen ist. Während das für den Arbeitnehmer steuerliche Erleichterung wegen Heimfahrten und Mietabsetzbarkeit bedeuten kann sowie ggfls. eine andere tarifliche Einordnung bei den Pkw-Regionalklassen-Versicherungskosten, kann da bezüglich Familie einiges dranhängen.

    Wo das Kind den ersten Wohnsitz hat, liegt das Recht auf Unterhalt vom dann "Umgangselternteil". (Wenn man sich nicht ausdrücklich gemeinsam anders einigt.) Wo das Kind den ersten Wohnsitz hat, liegt die Berechtigung, das Kindergeld ausgezahlt zu bekommen (wenn man sich nicht anders geeinigt hat.)

    Für die Mutter bedeutet der Erstwohnortwechsel auf jeden Fall finanziellen Einnahmeverlust. Damit passiert genau das, was eigentlich verhindert werden sollte. (Nicht mehr vorhandener) Geldfluss beeinflusst die Klärung über den Kinderaufenthalt.

    Vollbio, du hast hier auf jeden Fall "billigend in Kauf genommen", dass die bisherigen Parameter sich verändern. Du hast ohne Einspruch einzulegen (,, lasst alles so, wie es bisher ist, notiert nur die neue Adresse") das Einwohnermeldeamt zumindest nachdenken lassen. Und dass du mit den Gerichtsurteilen gewunken hast, wird die Entscheidung des Meldeamtes auch beeinflusst haben. Entsteht dadurch Stress zwischen Euch Eltern oder werden die Kids davon belastet, dann bist du daran nicht ganz unschuldig. Selbst wenn eine Gerichtsentscheidung dir das Recht zusprechen würde. Vertrauensvolle, zukunftsgerichtete Zusammenarbeit zwischen Eltern sieht ein bisschen anders aus. Wenn die Mutter bei der Einschulung abgeht wie ein Zäpfchen, dann ist das nicht schön. Aber irgendwie verständlich. Aus meiner rudimentären Kenntnis der Vorgeschichte heraus würde ich absolut verstehen, wenn sie sich über den Tisch gezogen fühlt. Verfahrenstechnisch bzw. auf dem Papier ist alles gut. Unterschwellig ist das ganze eher mies. Besonders deshalb, weil ihr deutlich mit unterschiedlichen Waffen kämpft.

    Rechne damit, dass "das Imperium zurück schlägt". Letztlich ist das nur ein weiteres Puzzlestück in einer langen Geschichte. - Aber zum Glück merken die Kids ja nichts davon. Bei denen ist ja alles tutti. Oder wie war das noch?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mies ist auf jeden Fall auch, die Mutter bei der Einschulung und ggf. weiteren Terminen nicht dabei haben zu wollen. Das hast du überhaupt nicht zu bestimmen. Einschulung, Elternabende, Klassenfeste usw. muss auch die Mutter besuchen können. Sie ist genauso sorgeberechtigt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Mies ist auf jeden Fall auch, die Mutter bei der Einschulung und ggf. weiteren Terminen nicht dabei haben zu wollen.


    Ich hatte diesen Teil



    Aus diesen Gründen überlege ich, die Mitteilung an die KM erst nach den ersten Schultagen zu machen.


    so verstanden, dass er ihr die Ummeldung erst später mitteilt - damit sie eben bei der Einschulung, bei der sie anwesend sein wird; keine Szene macht...

    Auch nicht wirklich toll, aber eben nicht so, dass er sie von der Einschulung ausschließen wollte...?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ah, dann hab ich das missverstanden. Aber trotzdem will er sie eigentlich nicht dabei haben.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • Wobei man sagen muss, dass das EWA an unserem Wohnort durchaus kreativ bei der Auslegung ihrer eigenen Verwaltungsvorschriften ist (um es mal neutral auszudrücken). Warum jetzt beide Kinder umgemeldet wurden, keinen Schimmer aber richtig überraschen tut mich das nicht.

    Mies ist auf jeden Fall auch, die Mutter bei der Einschulung und ggf. weiteren Terminen nicht dabei haben zu wollen.

    Dass man den anderen ET nicht zwingend dabei haben will/möchte, wenn womöglich eine Szene gemacht wird kann ich noch verstehen.

    Das hast du überhaupt nicht zu bestimmen. Einschulung, Elternabende, Klassenfeste usw. muss auch die Mutter besuchen können.

    Völlig richtig und ich glaube das lag auch nicht in seiner Absicht. Die Diskussion haben wir auch schon geführt, man kann dem anderen ET die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung nicht verbieten.

  • Örrks nun wird es rundgehen und die Kinder mitten in der Schusslinie. Die KM lässt sich das doch nicht gefallen.


    Weiß deine Frau, das die Kinder nun bei euch Hauptwohnsitz haben?


    Sie tut mir auch leid. Endphase der Schwangerschaft, Umzug und der Hickhack um die Kinder.


    Ich finde es nicht gut, die KM so vor vollendete Tatsachen zu stellen.


    Entlastung für eure schon angeschlagenen Kinder, seh ich auch nicht. Da wird das Einnässen wieder zum Problem werden.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.


  • Vollbio, ich verstehe gerade ehrlich gesagt, nur Bahnhof. Das Einwohnermeldeamt hat eigenmächtig entschieden, dass jetzt nur Eure Tochter; nicht beide Kinder, ihren Hauptwohnsitz bei Dir, statt wie bisher, bei der Mutter hat? Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Mutter daraus jetzt wahrscheinlich finanzielle Nachteile entstehen, wegen des JobCenters? Und warum sparst Du dadurch 1200,- Euro?

    Der Sohn wurde wie von mir beantragt mit Hauptwohnsitz bei mir umgemeldet. Dass nach langer interner Beratung dann beiden Kindern der Hauptwohnsitz umgemeldet werden sollte, hat mich zwar überrascht, aber ich habe mich dem nicht in den Weg gestellt.

    Bezüglich zu erwartender finanzieller Nachteile für die KM, war mir in dem Moment nicht bewusst. Ich habe gelernt, dass es nicht meine Aufgabe ist, mir über Ihre finanziellen Angelegenheiten Gedanken zu machen.

  • Klasse gelöst. Mit Hauptwohnsitz beider Kinder bei dir kannst du die KM nun besser erpressen (du nennst es „verhandelbar“). Hast du schon geplant, wie du peu à peu die Aufenthaltszeit bei dir erweiterst, bis der KM ein „großzügiges“ Umgangsrecht à jedes zweite Wochenende bleibt?


    Ich geh brechen...<X

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj

    Ich hoffe, dass du dich mittlerweile ausgek**zt hast.

    Die Gedanken sind frei. Ich respektiere die deinigen. Aber diese haben nichts mit mir zu tun.

    Wie bereits geschrieben, ich finde es klasse, wenn wir uns allen eine erneute Gerichtsverhandlung mit Kosten um die 1200 Euro ersparen können.

    Es geht darum, dass sich unsere Kinder seit 2 Jahren hier in einem Haus für Kinder richtig gut eingelebt haben. Der organische Übergang vom Kindergarten in den Hort, im hiesigen Schulsprengel. Das ist mein Anliegen.

    Die finanziellen Aspekte, Machtausüben, Erpressen, scheinen dich mehr zu interessieren. Vielleicht ist das etwas, das dir sehr wichtig ist. Meiner KM ist es auf jeden Fall sehr wichtig. Ich weiß es nicht, ob du da mit ihr eine gewisse Seelenverwandtschaft hast. Mir geht es darum nicht.

    Naja, vielleicht hast du ja genau so etwas erlebt, was du beschreibst, dass du von deinem Ex ausgebootet wurdest. Das täte mir sehr leid für dich und deine Kinder. Dann verstehe ich natürlich, dass du als Opfer, hier dies schreibst.

    Also, keine Angst, darum geht's nicht. Und danke trotzdem, dass du deine Erfahrungen teilst.


    Und dieses Thema, mit Umgangwochenende alle 2 Wochen, ja, das steht im Raum. Aber weißt du von wem? Von der KM. Also, keine Sorge, das ist doch überhaupt nicht mehr zeitgemäß.

  • Kaj

    ....

    Wie bereits geschrieben, ich finde es klasse, wenn wir uns allen eine erneute Gerichtsverhandlung mit Kosten um die 1200 Euro ersparen können.

    .......

    Und du glaubst, mit der Ummeldung beider Kinder auf deine Anschrift bist du diesem Ziel näher gekommen?


    Ich würde mal damit rechnen, in Zukunft reichlich Geld für Anwalt und Gericht bezahlen zu müssen.

    Der Ärger, der dir jetzt ins Haus steht, hätte vermieden werden können.

    Du hast unüberlegt u. kurzsichtig gehandelt.

    Denk mal mehr an deine Kinder.

  • wie ist denn die Rechtslage?

    Darf die Familienkasse nur an den ET Kindergeld auszahlen, bei dem die Kinder mit Hauptwohnsitz gemeldet sind? Muss der ET, zu dem der Wechsel des Hauptwohnsitzes stattgefunden hat, eine Kindergeldauszahlung an sich beantragen?

    Was passiert, wenn er es nicht tut. Verfällt dann der Anspruch, erhält die Familienkasse automatisch Nachricht, dass sich der Hauptwohnsitz geändert hat und stellt diese automatisch ihre Auszahlung ein?

    Oder können die Eltern untereinander vereinbaren, dass der Wechsel des Hauptwohnsitzes keine Auswirkung auf den Zahlungsfluss des Kindergelds hat, dass dieses weiter an den bisherigen Empfänger ausbezahlt wird?

    Und wenn all dem so wäre, was sollte mich dann daran hindern, das Kindergeld zu beantragen, den Teil, der mir zusteht zu behalten u d den Rest der KM oder dem JC zu überweisen? Weshalb soll es da Probleme geben?

  • Ruf doch bei der Familienkasse an. Ich hab mit denen nur gute Erfahrungen gemacht. Sprich, freundlich, kompetent und helfend.


    Ich hoffe ihr kommt da alle gut raus.


    Hab das ungute Gefühl, dass damit die Büchse der Pandora geöffnet wurde. Hoffentlich irre ich mich.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Darf die Familienkasse nur an den ET Kindergeld auszahlen, bei dem die Kinder mit Hauptwohnsitz gemeldet sind? Muss der ET, zu dem der Wechsel des Hauptwohnsitzes stattgefunden hat, eine Kindergeldauszahlung an sich beantragen?

    Wie die Rechtslage genau ist, weiß ich nicht. Ich kann nur sagen wie es bei uns war:

    Solange keiner schreit wird die Familienkasse nicht von sich aus tätig, die Familienkasse orientiert sich aber schon am Hauptwohnsitz. Die Familienkasse könnte dann auf die Idee kommen, der KM eine Rückforderung an Kindergeld zuzuschicken, wenn der andere ET nicht bestätigt dass das Kindergeld weitergeleitet worden ist. Ist wieder mit Papierkram verbunden.

  • Wenn auch die Kindergeldstelle nicht zwingend aktiv wird, das Jobcenter, von dem die KM Geld bezieht, wenn ich mich recht erinnere, wird sich ganz sicher interessieren und ihr garantiert nicht mehr die Leistungen zugestehen wie als AE mit zwei Kids.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)