Post vom Jokecenter

  • Du hast über den Anwalt VKH beantragt? Dann hat er im Rahmen der bisher aufgelaufenen Kosten auch dafür zu sorgen, dass über diesen Antrag ein widerspruchsfähiger Beschluss erfolgt. Er soll seine Kosten mit dem Gericht abrechnen ...

    (Bzw. eigentlich ist es so, dass er ohne den Beschluss über VKH nicht tätig werden sollte ...)

    Den Schwarzen Peter würde ich erst einmal zurückschieben zum Anwalt. parallel aber auch dem JC die Rechnung schicken, da dir die Klage auferlegt wurde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du hast über den Anwalt VKH beantragt? Dann hat er im Rahmen der bisher aufgelaufenen Kosten auch dafür zu sorgen, dass über diesen Antrag ein widerspruchsfähiger Beschluss erfolgt. Er soll seine Kosten mit dem Gericht abrechnen ...

    (Bzw. eigentlich ist es so, dass er ohne den Beschluss über VKH nicht tätig werden sollte ...)

    Ja, sicher haben wir auch VKH beantragt. Der Anwalt schreibt, daß im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren keine VKH beantragt werden kann. VKH hat er wohl nur für die Verteidigung gegen den Antrag der Mutter beantragt. Der dann ja abgelehnt wurde, so daß eine Verteidigung gegen den Antrag nicht notwendig war. Aber der Anwalt ist ja tätig geworden, dadurch, das er eben VKH beantragt und sich auf den Antrag der Mutter schriftlich eingelassen hat (gerichtlich geforderte Stellungnahme zum VKH-Antrag der Mutter).


    Konkret schreibt mir der Anwalt nun:


    Ich lese daß so, daß er die Gebühren gegenüber dem Gericht nicht abrechnen kann, weil sein VKH Antrag gar nicht rechtsanhängig geworden ist.

  • Danke. Das wird wohl wieder Pionierarbeit werden...Aber irgendjemand muß den Weg nun mal zuerst gehen. ;-)

    Das ist sehr löblich!

    Ich bin seinerzeit den Weg gegangen den ein Häuslebauer all zu oft geht....den Weg der Resignation:

    einfach alles bezahlen ohne Rückfragen und hoffen das der Kredit reicht.

    Oder wie es die Richterin am OLG Stuttgart wirklich toll, objektiv und ehrlich formulierte "Ich sehe ihre Aufgabe nicht in der Kindeserziehung sondern am Überweisungsträger" :lach Sie hatte ja recht......richtig tolles Auto oder eine kleine Wohnung hätte das gegeben.


    Egal, siehe weiter vorn, ich drück dir die Daumen! Halte durch!

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Father Figure, du hast doch den VKH-Antrag der Mutter vom Gericht mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt bekommen, oder? Damit musst du dich auch verteidigen können. Und die rechtsanwaltswahl steht dir frei.

    Das Verfahren ist jetzt bereits beim VKH-Antrag gescheitert. Da bin ich jetzt nicht firm und müsste mal nachlesen.

    Hätte die Mutter aber geklagt, du den anwalt beauftragt und die mutter hätte die Klage aus was für Gründen zurückgezogen, könntest du sämtliche Kosten bei ihr geltend machen.


    Aus dem Bauch raus müsste das eigentlich auch für die jetzigen Kosten im VKH-Verfahren so sein. Würde bedeuten, du müsstest die Kosten von der Mutter holen ... Ob du das willst, ist die ganz andere Frage, wenn ich deine Geschichte richtig im Kopf habe ... Und das Jobcenter wird sich einen schlanken Fuß machen (wollen). Blöde Situation.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Würde bedeuten, du müsstest die Kosten von der Mutter holen ... Ob du das willst, ist die ganz andere Frage, wenn ich deine Geschichte richtig im Kopf habe ..

    Wie der Anwalt schon schreibt, für das VKH-Verfahren selber gibt es keine Verfahrenskostenhilfe.

    Das VKH Prüfungsverfahren ist im Prinzip eine Sozialleistung als Vorverfahren zum eigentlichen Gerichtsverfahren (Hauptsache) und daher nicht erstattungsfähig.

    Einen materiell rechtlichen Erstattungsanspruch gegen die Mutter daraus habe ich nicht, weil Ihre Forderung nach höherem Unterhalt ja nicht völlig aus der Luft gegriffen war. Da brauch ich also keinen Mahnbescheid zu schreiben.

    Im Übrigen ist das auch in der ZPO geregelt, § 118 Abs. 1 S. 4 ZPO "Dem Gegner entstandene Kosten werden nicht erstattet".

    Ich lasse mich aber auch gerne von einer anderen Sichtweise überzeugen. ;-)


    Ich werde versuchen, mich an dem Sozialleistungsträger schadlos zu halten. Die bisherige Rechtsprechung in dem Bereich gibt das auch her, ist also

    nicht völlig aussichtslos.

  • Nun habe ich noch eine Rechnung zwischen 400 und 500 Euro von meinem Anwalt bekommen. Über VKH kann

    er nicht abrechnen, weil über unseren VKH Antrag gar nicht entschieden wurde, den schon jener der Mutter wurde abgelehnt.

    Neulich wollte ich ihm noch eine E-Mail schicken, ob ich mit der Sache gedanklich abschliessen kann.

    Jetzt werde ich versuchen, daß Jobcenter dazu zu bekommen, sich an der Begleichung der Rechnung zu beteiligen.

    Die sind schliesslich nicht unbeteiligt an der Kostenentstehung.

    Ein Antrag wurde gestellt, aber es gab keine Entscheidung?

    Es ist Sache des Anwalts, in der Verhandlung das Thema Kosten zur Sprache zu bringen.

    Da er gepennt hat, sollst du jetzt zahlen?

  • Lalü Lala.

    Schon wieder ist mehr als ein Jahr herum. Also, noch mal kurz:

    1.) Jobcenter fordert mich auf, die bestehenden Unterhaltstitel "zu beseitigen". Ich würde zuviel bezahlen, sonst wäre ich ja nicht deren Kunde.

    2.) Ich frage Exilein, ob sie mit einer neuen Unterhaltsberechnung beim Jugendamt einverstanden ist. Ist sie.
    3.) Jugendamt meint 01/2019, ich soll ab sofort300 Euro mehr bezahlen, rückwirkend ab November 2018.
    4.) Wenn ich die Berechnung vom Jugendamt so unterschreibe, wird mir vom JC hinterher noch sozialrichtlich Eigenverschulden für die Bedürftigkeit vorgeworfen. Daher frage ich nach deren Einschätzung. Ich frage das Jobcenter, ob ich das so titulieren darf. Ich bitte um weitere Unterstützung, konkrete Handlungsempfehlungen. Keine Antwort.
    5.) Exilein hat keine Lust, auf das Herumgeier mit dem Jobcenter und will die neuen Titel. Daher beauftragt sie einen Anwalt, der wiederum eine neue Berechnung erstellt und mir ein Ultimatum setzt, seine Berechnung zu titulieren. Ich teile das wieder dem Jobcenter mit. Keine Antwort.
    6.) Bekomme Gerichtspost. Die Ex will auf höheren Kindesunterhalt klagen. Ab diesem Zeitpunkt nehme ich mir auch einen Anwalt, um mich zu verteidigen.
    7.) Die Anträge der Ex werden vom Gericht abgelehnt, sie sind unzureichend begründet (Anwalt hatte keine Lust?).

    Auch das teile ich dem JC mit.
    8.) Mein Anwalt schickt im November eine Rechnung für das VKH Prüfungsverfahren, für das ich selber keine VKH bekomme. Muß den also selber zahlen.

    9. ) Ich fordere das Jobcenter auf, mir die angefallen Anwaltskosten zu erstatten. Wie üblich, keine Antwort. Schreibe nochmals, mit Inverzugsetzung.
    10.) Letztes Wochenende habe ich Leistungsklage vor dem Sozialgericht eingereicht. Kann natürlich jetzt ein Jahr dauern, bis sich da etwas tut.
    Ist ja kein Eilverfahren.

  • Wahnsinn. Bei mir hat die Arbeitsagentur immer sehr schnell reagiert, wenn das Gericht ins Spiel kam.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kerl, was musst du Nerven haben.


    Das ist unfassbar.

    Eine Mitgliedschaft im VDK würde sich für dich lohnen.

  • Nicht mal die Presse hat sich getraut, darüber zu schreiben.

    Die meisten Redakteure verstehen aber auch schon die Story nicht. "Hä? Wieso? Sie haben doch den Selbstbehalt?" :hae:

    Ich war mal im SoVD, ist so ein Verband wieder VDK, die haben für mich die Sekretariatsarbeit erledigt. Da ich aber schon seit Jahren keine

    Streitigkeiten mehr mit dem JC hatte, habe ich letztes Jahr gekündigt. Das Leistungsspektrum der Sozialverbände würde ich auch nicht überwerten.
    Die Beratungsqualität schwankt auch regional sehr stark. Letztlich kann man lieber doch alles selber machen, aber den mühseligen Papierkram erledigen sie

    ganz ordentlich. Hatte mal bis zu 6 laufende Gerichtsverfahren gleichzeitig am Sozialgericht, die Korrespondenz und den Weg zur Post schafft man dann einfach nicht mehr alleine, wenn man Vollzeit arbeitet.


    Hier legt man es offensichtlich gerne darauf an, die Bewilligung von Sozialleistungen in den Gerichtssaal zu verlagen. Die letzten Verfahren hat man auch nur deshalb beendet, weil die schlicht und einfach zu wenig Personal hatten. Von Einsicht keine Spur. Mir hat man damals quasi sinngemäß geschrieben, daß ich alle meine Ansprüche gerne sozialgerichtlich klären könne. Habe ich dann auch konsequent und regelmässig gemacht und dazu dem Gericht immer den Auszug vom Jobcenter dabei gelegt, daß ich gerne so verfahren dürfe. Das hat dann letztlich auch mal ordentlich gerumpelt zwischen Sozialgericht und Jobcenter.

  • Das Jobcenter hat heute angerufen. Da ich mein Handy lautlo gestellt hatte, habe ich vom dem Anruf nichts mitbekommen.

    Da die sich aber so gut wie nie telefonisch melden, gehe ich mal an, daß sie Post vom Gericht bekommen haben und jetzt mit mir

    darüber reden wollen. Worum ich sie ja schon zigmal gebeten hatte.

  • Hej, der Sachbearbeiter wollte dir nur persönlich ein frohes Fest senden.


    (Mein persönlicher Verwaltungsliebling dieses Jahr: Verwaltung kündigt eine Sache auf, weil sie sich nicht mehr in der Pflicht sieht. Teilt das kurz schriftlich mit. Und: Man könne natürlich auch einen widerspruchsfaehigen Bescheid bekommen. Aber Sache würde jetzt vollzogen.

    Also fordert man den Widerspruchsfaehigen Bescheid an. Und bekommt zur Antwort: Ui. Das würde dauern. Man müsse sich erst einmal sachkundig machen und die Akten zur Einsicht anfordern. Die hätte man nicht... Entschieden hat man ohne Kenntnis der Aktenlage und des Vorgangs.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Moin.

    Der Grund des Anrufes war, daß die SB's wohl tatsächlich darüber diskutiert haben, aus welchem Pott sie denn die Kosten übernehmen könnten.
    Weil man sich darüber nicht einig war, ist der Vorgang an die Fachaufsicht gegangen. Jetzt müssen die SB's aber auf die Rückmeldung von dort warten und wollten mich fragen, ob das okay wäre, wenn ich die Antwort vom Jobcenter im Januar bekomme. Meine gesetzte Frist (2 Schreiben mit je 14 Tagen) wäre nicht zu halten. Ich habe denen dann gesagt, daß die Klage schon raus ist und ich die Klagerücknahme von der Entscheidung der Fachaufsicht abhängig mache.

  • Heute Post vom JC im Postkasten.

    Schreibt die Behörde sinngemäß:


    "Sehr geehrter Herr FF,


    wir teilen Ihnen hiermit mit, daß wir Ihnen die Kosten in Höhe von rund 450 Euro für

    die Begleichung der Kostennote Ihres Rechtsanwalts Anwaltsname erstatten.


    Wenn Sie im Gegenzug so nett wären, die Klage auf Kostenerstattung am Sozialgericht zurückzuziehen?


    MfG, Ihr SB vom JC"


    Das kommt mir gerade sehr gelegen, wo ich gerade wegen einer Heizkostenerstattung eine nicht ganz kleine Rückforderung an das Jobcenter

    zu leisten habe.

    Dann gibt es eben kein Urteil dazu, aber ich denke, solche Aufforderungen zur Mitwirkung wird man sich künftig schenken.

    Ist ja auch was.

  • Sehr schön!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nur drei Monate später ist dann endlich auch mal das angekündigte Geld auf mein Konto überwiesen worden.

    Wir haben uns dann noch um die Erstattung meiner außergerichtlichen Kosten gefetzt (30 Euro), die man erst nicht

    zahlen wollte und dann aus rein ökonomischen Gründen dann letztlich doch bezahlt hat.

    Damit ist dann eine weitere Odysee über 1 3/4 Jahre durch den Behördenirrsinn Deutschlands beendet.


    Langsam hätte ich schon Stoff genug für ein Buch.